Zum Inhalt springen
RechtsschutzScheidung.de
Gebühren nach FamGKG und RVG (Stand 2025) · Düsseldorfer Tabelle 2026 · PKH-Freibeträge 2026Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion

Lexikon · § 133 FamFG

Scheidungsantrag

Antragsschrift, mit der das Scheidungsverfahren beim Familiengericht eingeleitet wird; nur durch einen Anwalt.

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de · Beträge gegen Gesetzestext und amtliche Tabellen abgeglichen

Das Scheidungsverfahren beginnt mit der Einreichung einer Antragsschrift (§ 124 FamFG). Sie muss nach § 133 FamFG unter anderem Namen und Geburtsdaten gemeinsamer minderjähriger Kinder, Angaben zu deren gewöhnlichem Aufenthalt und die Erklärung enthalten, ob die Ehegatten sich über Sorge, Umgang, Unterhalt, Ehewohnung und Haushaltsgegenstände geeinigt haben.

Den Antrag stellt ein Anwalt. Das Gericht fordert die Gerichtsgebühr an und stellt den Antrag nach Zahlung dem anderen Ehegatten zu.

Der Antrag sollte frühestens kurz vor Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden. Zu früh gestellte Anträge kann das Gericht abweisen, wenn bei der letzten mündlichen Verhandlung das Trennungsjahr noch nicht abgelaufen ist.

Passender Rechner

Scheidungskosten-Rechner: Gericht und Anwalt nach FamGKG und RVG, ein oder zwei Anwälte, Folgesachen.

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet mit amtlichen Tabellen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich setzt das Familiengericht den Verfahrenswert fest, und nur deine Versicherungsbedingungen sagen, was dein Tarif leistet.

Quellen und Stand

Alle Zahlen dieser Seite haben wir am 15.10.2026 mit den folgenden Quellen abgeglichen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen die Quelle. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

Trennung · Scheidung · kostenlos anfragen

Erstberatung zur Scheidung anfragen

Der Rechner zeigt die gesetzlichen Kosten. Was in deinem Fall sinnvoll ist, etwa ein Anwalt für beide Folgesachen oder eine Vereinbarung vorab, klärt eine Erstberatung. Beschreib kurz deine Situation, eine Kanzlei für Familienrecht meldet sich bei dir.

  • Fachanwälte für Familienrecht
  • Vor Ort oder per Video
  • Vertraulich und unverbindlich

Kostenloser Vermittlungsservice. Für die Vermittlung erhalten wir gegebenenfalls eine Vergütung von unseren Partnern, für dich entstehen keine Kosten.

✉ Erstberatung anfragen