Über die Scheidung und die Folgesachen ist zusammen zu verhandeln und zu entscheiden (§ 137 Abs. 1 FamFG). Der Verbund soll sicherstellen, dass mit der Scheidung auch die wichtigsten Folgen geregelt sind, und schützt den wirtschaftlich schwächeren Ehegatten.
Kostenrechtlich gelten Scheidung und Folgesachen als ein Verfahren (§ 44 Abs. 1 FamGKG). Die Werte werden addiert und die Gebühren nur einmal aus der Summe berechnet, was wegen der degressiven Tabellen günstiger ist als getrennte Verfahren.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Folgesache abgetrennt werden, etwa wenn sie das Verfahren außergewöhnlich verzögern würde (§ 140 FamFG).
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Verfahrenswert-Rechner: Ehesache, Versorgungsausgleich, Kindschaft, Unterhalt und Zugewinn nach §§ 43 bis 51 FamGKG.