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Gebühren nach FamGKG und RVG (Stand 2025) · Düsseldorfer Tabelle 2026 · PKH-Freibeträge 2026Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion

Lexikon · § 1361 BGB

Trennungsunterhalt

Unterhalt zwischen Ehegatten in der Zeit zwischen Trennung und rechtskräftiger Scheidung.

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de · Beträge gegen Gesetzestext und amtliche Tabellen abgeglichen

Leben die Ehegatten getrennt, kann einer vom anderen den nach den Lebens-, Erwerbs- und Vermögensverhältnissen angemessenen Unterhalt verlangen (§ 1361 BGB). Der Anspruch besteht von der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung.

Im ersten Trennungsjahr muss der nicht erwerbstätige Ehegatte in der Regel noch keine Arbeit aufnehmen. Danach steigt die Erwerbsobliegenheit schrittweise.

Berechnet wird der Trennungsunterhalt meist mit einer Quote: Nach der Düsseldorfer Tabelle erhält der Berechtigte 45 % der Differenz der bereinigten Erwerbseinkommen, nachdem der Kindesunterhalt abgezogen wurde. Dem Pflichtigen bleibt mindestens ein Selbstbehalt von 1.600 € (erwerbstätig).

Passender Rechner

Unterhaltsrechner: Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle 2026 und grober Trennungsunterhalt.

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet mit amtlichen Tabellen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich setzt das Familiengericht den Verfahrenswert fest, und nur deine Versicherungsbedingungen sagen, was dein Tarif leistet.

Quellen und Stand

Alle Zahlen dieser Seite haben wir am 15.10.2026 mit den folgenden Quellen abgeglichen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen die Quelle. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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