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RechtsschutzScheidung.de
Gebühren nach FamGKG und RVG (Stand 2025) · Düsseldorfer Tabelle 2026 · PKH-Freibeträge 2026Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion

Scheidungskosten · Beispielrechnung · Stand 15.10.2026

Was kostet die Scheidung bei 15.000 € netto?

Bei 15.000 € gemeinsamem Nettoeinkommen kostet eine Scheidung mit Versorgungsausgleich 5.912,89 € mit einem Anwalt und 10.269,78 € mit zwei Anwälten.

Verfahrenswert54.000 €Ehesache 45.000 € + Versorgungsausgleich 9.000 €
Gerichtsgebühr1.556,00 €2,0 nach FamGKG
Ein Anwalt4.356,89 €brutto inklusive Pauschale
Unterlagen auf einem Tisch

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de · Beträge gegen Gesetzestext und amtliche Tabellen abgeglichen

Wie teuer wird eine Scheidung, wenn beide Ehegatten gemeinsam 15.000 € im Monat verdienen? Nach § 43 FamGKG zählt das Dreimonatsnetto, also 45.000 €, plus 9.000 € für den Versorgungsausgleich. Insgesamt kostet das Verfahren 5.912,89 € mit einem und 10.269,78 € mit zwei Anwälten.

Kostenübersicht für 15.000 € netto im Monat
Ein AnwaltZwei Anwälte
Verfahrenswert54.000 €54.000 €
Gerichtsgebühr 2,01.556,00 €1.556,00 €
Anwaltskosten4.356,89 €8.713,78 €
Gesamt5.912,89 €10.269,78 €
Antragsteller zahlt5.134,89 €5.134,89 €
Anderer Ehegatte zahlt778,00 €5.134,89 €

Wer zahlt? Nach § 150 FamFG jeder seinen Anwalt und die Hälfte der Gerichtsgebühr (778,00 €). Bei einem Anwalt sind das 5.134,89 € für den Antragsteller und 778,00 € für den anderen, bei zwei Anwälten 5.134,89 € für jeden.

Versorgungsausgleich: null, zwei oder vier Anrechte

Ohne Versorgungsausgleich, etwa nach kurzer Ehe oder bei wirksamem Ausschluss, sinkt der Verfahrenswert auf 45.000 €. Mit vier Anrechten, etwa je einer gesetzlichen Rente und einer Betriebsrente pro Person, steigt er dagegen auf 63.000 €.

Variante (ein Anwalt)WertKosten
Ohne Versorgungsausgleich45.000 €5.000,03 €
Zwei Anrechte54.000 €5.912,89 €
Vier Anrechte63.000 €5.912,89 €

Streit über Kinder, Unterhalt oder Vermögen

Kommen Folgesachen hinzu, wächst der Verfahrenswert. Die Beispiele unten gehen von zwei Anwälten aus, weil bei Streit jeder Ehegatte eine eigene Vertretung braucht.

Fall (zwei Anwälte, zwei Anrechte)WertKostenje Ehegatte
Mit Sorgerechtsverfahren (eine Kindschaftssache)59.000 €10.269,78 €5.134,89 €
Mit Unterhalt (500 € im Monat gefordert)60.000 €10.269,78 €5.134,89 €
Mit Zugewinnausgleich (20.000 € gefordert)74.000 €11.141,80 €5.570,90 €
Alles zusammen, mit Einigung85.000 €14.629,44 €7.314,72 €

Hilft der Staat mit den Kosten?

Verfahrenskostenhilfe richtet sich nach dem Einkommen jedes Ehegatten einzeln. Verdient ein Ehegatte 7.500 € und zahlt 1.200 € Warmmiete, ergibt sich nach den Freibeträgen 2026 ein einzusetzendes Einkommen von 5.359,00 € und damit voraussichtlich keine Verfahrenskostenhilfe, weil die eigenen Kosten von 5.134,89 € höchstens vier Monatsraten zu 5.059 € entsprechen. Mit eigenen Zahlen prüfen.

Rechtsschutz bei diesen Kosten

Rechtsschutz hilft hier nur am Anfang. Eine Erstberatung kostet ohne Vereinbarung höchstens 226,10 €, die ein vereinbarter Beratungs-Rechtsschutz abzüglich Selbstbeteiligung übernehmen kann. Gericht und Verfahrensanwalt zahlt er nicht. Mehr zum Rechtsschutz bei Scheidung.

Ein paar hundert Euro mehr oder weniger Einkommen ändern wenig: 14.000 € ergibt 5.912,89 €, 14.000 € ergibt 5.912,89 €.

Tipps

  • Klärt vor dem Antrag, wer den Anwalt beauftragt und wie ihr die Kosten teilt.
  • Sammelt Gehaltsnachweise der letzten drei Monate, das Gericht fragt danach.
  • Lasst euch den festgesetzten Verfahrenswert erklären, eine Beschwerde ist ab 300 € Beschwerdewert möglich.
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Hast du Beratungs-Rechtsschutz, übernimmt die Versicherung oft die Erstberatung. Wir geben deine Anfrage an Fachanwälte für Familienrecht aus deiner Region weiter, vertraulich und unverbindlich.

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Häufige Fragen

Wie viel muss ich vorab an das Gericht zahlen?

Die volle Gerichtsgebühr von 1.556,00 € wird mit Einreichung des Antrags fällig (§ 9 FamGKG). Das Gericht stellt den Antrag erst nach Zahlung zu.

Was kostet eine Scheidung bei 15.000 € netto mit einem Anwalt?

Mit Versorgungsausgleich (zwei Anrechte) 5.912,89 € für Gericht und Anwalt zusammen. Davon entfallen 1.556,00 € auf das Gericht und 4.356,89 € auf den Anwalt.

Was spare ich ohne Versorgungsausgleich?

Bei diesem Einkommen 912,86 € mit einem Anwalt, weil der Verfahrenswert von 54.000 € auf 45.000 € sinkt.

Werden Anwaltskosten bei 15.000 € Einkommen anders berechnet?

Nein, der Anwalt rechnet nach demselben Verfahrenswert wie das Gericht, hier 54.000 €. Höhere Kosten entstehen nur durch eine Vergütungsvereinbarung.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet mit amtlichen Tabellen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich setzt das Familiengericht den Verfahrenswert fest, und nur deine Versicherungsbedingungen sagen, was dein Tarif leistet.

Quellen und Stand

Alle Zahlen dieser Seite haben wir am 15.10.2026 mit den folgenden Quellen abgeglichen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen die Quelle. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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