Wie teuer wird eine Scheidung, wenn beide Ehegatten gemeinsam 15.000 € im Monat verdienen? Nach § 43 FamGKG zählt das Dreimonatsnetto, also 45.000 €, plus 9.000 € für den Versorgungsausgleich. Insgesamt kostet das Verfahren 5.912,89 € mit einem und 10.269,78 € mit zwei Anwälten.
| Ein Anwalt | Zwei Anwälte | |
|---|---|---|
| Verfahrenswert | 54.000 € | 54.000 € |
| Gerichtsgebühr 2,0 | 1.556,00 € | 1.556,00 € |
| Anwaltskosten | 4.356,89 € | 8.713,78 € |
| Gesamt | 5.912,89 € | 10.269,78 € |
| Antragsteller zahlt | 5.134,89 € | 5.134,89 € |
| Anderer Ehegatte zahlt | 778,00 € | 5.134,89 € |
Wer zahlt? Nach § 150 FamFG jeder seinen Anwalt und die Hälfte der Gerichtsgebühr (778,00 €). Bei einem Anwalt sind das 5.134,89 € für den Antragsteller und 778,00 € für den anderen, bei zwei Anwälten 5.134,89 € für jeden.
Versorgungsausgleich: null, zwei oder vier Anrechte
Ohne Versorgungsausgleich, etwa nach kurzer Ehe oder bei wirksamem Ausschluss, sinkt der Verfahrenswert auf 45.000 €. Mit vier Anrechten, etwa je einer gesetzlichen Rente und einer Betriebsrente pro Person, steigt er dagegen auf 63.000 €.
| Variante (ein Anwalt) | Wert | Kosten |
|---|---|---|
| Ohne Versorgungsausgleich | 45.000 € | 5.000,03 € |
| Zwei Anrechte | 54.000 € | 5.912,89 € |
| Vier Anrechte | 63.000 € | 5.912,89 € |
Streit über Kinder, Unterhalt oder Vermögen
Kommen Folgesachen hinzu, wächst der Verfahrenswert. Die Beispiele unten gehen von zwei Anwälten aus, weil bei Streit jeder Ehegatte eine eigene Vertretung braucht.
| Fall (zwei Anwälte, zwei Anrechte) | Wert | Kosten | je Ehegatte |
|---|---|---|---|
| Mit Sorgerechtsverfahren (eine Kindschaftssache) | 59.000 € | 10.269,78 € | 5.134,89 € |
| Mit Unterhalt (500 € im Monat gefordert) | 60.000 € | 10.269,78 € | 5.134,89 € |
| Mit Zugewinnausgleich (20.000 € gefordert) | 74.000 € | 11.141,80 € | 5.570,90 € |
| Alles zusammen, mit Einigung | 85.000 € | 14.629,44 € | 7.314,72 € |
Hilft der Staat mit den Kosten?
Verfahrenskostenhilfe richtet sich nach dem Einkommen jedes Ehegatten einzeln. Verdient ein Ehegatte 7.500 € und zahlt 1.200 € Warmmiete, ergibt sich nach den Freibeträgen 2026 ein einzusetzendes Einkommen von 5.359,00 € und damit voraussichtlich keine Verfahrenskostenhilfe, weil die eigenen Kosten von 5.134,89 € höchstens vier Monatsraten zu 5.059 € entsprechen. Mit eigenen Zahlen prüfen.
Rechtsschutz bei diesen Kosten
Rechtsschutz hilft hier nur am Anfang. Eine Erstberatung kostet ohne Vereinbarung höchstens 226,10 €, die ein vereinbarter Beratungs-Rechtsschutz abzüglich Selbstbeteiligung übernehmen kann. Gericht und Verfahrensanwalt zahlt er nicht. Mehr zum Rechtsschutz bei Scheidung.
Ein paar hundert Euro mehr oder weniger Einkommen ändern wenig: 14.000 € ergibt 5.912,89 €, 14.000 € ergibt 5.912,89 €.
Tipps
- Klärt vor dem Antrag, wer den Anwalt beauftragt und wie ihr die Kosten teilt.
- Sammelt Gehaltsnachweise der letzten drei Monate, das Gericht fragt danach.
- Lasst euch den festgesetzten Verfahrenswert erklären, eine Beschwerde ist ab 300 € Beschwerdewert möglich.
Trennung oder Scheidung? Lass dich beraten
Hast du Beratungs-Rechtsschutz, übernimmt die Versicherung oft die Erstberatung. Wir geben deine Anfrage an Fachanwälte für Familienrecht aus deiner Region weiter, vertraulich und unverbindlich.
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Häufige Fragen
Wie viel muss ich vorab an das Gericht zahlen?
Die volle Gerichtsgebühr von 1.556,00 € wird mit Einreichung des Antrags fällig (§ 9 FamGKG). Das Gericht stellt den Antrag erst nach Zahlung zu.
Was kostet eine Scheidung bei 15.000 € netto mit einem Anwalt?
Mit Versorgungsausgleich (zwei Anrechte) 5.912,89 € für Gericht und Anwalt zusammen. Davon entfallen 1.556,00 € auf das Gericht und 4.356,89 € auf den Anwalt.
Was spare ich ohne Versorgungsausgleich?
Bei diesem Einkommen 912,86 € mit einem Anwalt, weil der Verfahrenswert von 54.000 € auf 45.000 € sinkt.
Werden Anwaltskosten bei 15.000 € Einkommen anders berechnet?
Nein, der Anwalt rechnet nach demselben Verfahrenswert wie das Gericht, hier 54.000 €. Höhere Kosten entstehen nur durch eine Vergütungsvereinbarung.
