Wie teuer wird eine Scheidung, wenn beide Ehegatten gemeinsam 12.000 € im Monat verdienen? Nach § 43 FamGKG zählt das Dreimonatsnetto, also 36.000 €, plus 7.200 € für den Versorgungsausgleich. Insgesamt kostet das Verfahren 5.000,03 € mit einem und 8.805,06 € mit zwei Anwälten.
| Ein Anwalt | Zwei Anwälte | |
|---|---|---|
| Verfahrenswert | 43.200 € | 43.200 € |
| Gerichtsgebühr 2,0 | 1.195,00 € | 1.195,00 € |
| Anwaltskosten | 3.805,03 € | 7.610,06 € |
| Gesamt | 5.000,03 € | 8.805,06 € |
| Antragsteller zahlt | 4.402,53 € | 4.402,53 € |
| Anderer Ehegatte zahlt | 597,50 € | 4.402,53 € |
Die Aufteilung folgt dem Gesetz: halbe Gerichtsgebühr für jeden, eigener Anwalt für jeden, der einen beauftragt. Bei einem Anwalt ergeben sich 4.402,53 € und 597,50 €, bei zwei Anwälten zweimal 4.402,53 €. Eine andere Verteilung könnt ihr vereinbaren.
Rentenanrechte und Kosten
Ein Anrecht ist jede einzelne Versorgung: gesetzliche Rente, Beamtenpension, jede Betriebsrente, Riester- oder Rürup-Vertrag. Bei 12.000 € Nettoeinkommen bringt jedes davon 3.600 € Verfahrenswert, das Minimum für den gesamten Versorgungsausgleich liegt bei 1.000 €.
| Variante (ein Anwalt) | Wert | Kosten |
|---|---|---|
| Ohne Versorgungsausgleich | 36.000 € | 4.663,18 € |
| Zwei Anrechte | 43.200 € | 5.000,03 € |
| Vier Anrechte | 50.400 € | 5.912,89 € |
Wenn Folgesachen dazukommen
Wird im Scheidungsverbund auch über Sorgerecht, Unterhalt oder Vermögen entschieden, addieren sich die Werte (§ 44 FamGKG). Drei Beispielrechnungen zeigen, was das bei 12.000 € Nettoeinkommen bedeutet.
| Fall (zwei Anwälte, zwei Anrechte) | Wert | Kosten | je Ehegatte |
|---|---|---|---|
| Mit Sorgerechtsverfahren (eine Kindschaftssache) | 48.200 € | 9.397,76 € | 4.698,88 € |
| Mit Unterhalt (500 € im Monat gefordert) | 49.200 € | 9.397,76 € | 4.698,88 € |
| Mit Zugewinnausgleich (20.000 € gefordert) | 63.200 € | 10.269,78 € | 5.134,89 € |
| Alles zusammen, mit Einigung | 74.200 € | 13.757,42 € | 6.878,71 € |
Wer die Kosten nicht tragen kann
Für die Verfahrenskostenhilfe zählt nicht das Haushaltseinkommen, sondern deins. Rechenbeispiel mit 6.000 € netto, Erwerbstätigkeit, 1.200 € Miete und Heizung, keinen Kindern: einzusetzendes Einkommen 3.859,00 €, also voraussichtlich keine Verfahrenskostenhilfe, weil die eigenen Kosten von 4.402,53 € höchstens vier Monatsraten zu 3.559 € entsprechen. Mit eigenen Zahlen prüfen.
Was der Rechtsschutz übernimmt
Rechtsschutz hilft hier nur am Anfang. Eine Erstberatung kostet ohne Vereinbarung höchstens 226,10 €, die ein vereinbarter Beratungs-Rechtsschutz abzüglich Selbstbeteiligung übernehmen kann. Gericht und Verfahrensanwalt zahlt er nicht. Mehr zum Rechtsschutz bei Scheidung.
Eine Stufe darunter, bei 11.000 €, liegen die Kosten bei 4.663,18 €; eine Stufe darüber, bei 13.000 €, bei 5.336,88 €.
Gut zu wissen
- Bei kurzer Ehe kann ohne Antrag der Versorgungsausgleich entfallen.
- Eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung kostet zusätzlich, kann aber Streit im Verfahren vermeiden.
- Sammelt Gehaltsnachweise der letzten drei Monate, das Gericht fragt danach.
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Häufige Fragen
Was spare ich ohne Versorgungsausgleich?
Bei diesem Einkommen 336,85 € mit einem Anwalt, weil der Verfahrenswert von 43.200 € auf 36.000 € sinkt.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei 12.000 € Einkommen mehr?
Nein, das Einkommen spielt dafür keine Rolle. Versichert ist im Familienrecht nur die Beratung, nicht das Verfahren.
Lohnt sich ein zweiter Anwalt?
Er kostet bei diesem Einkommen zusätzlich 3.805,03 €. Bei Streit über Unterhalt, Vermögen oder Kinder ist eine eigene Vertretung meist sinnvoll, bei völliger Einigkeit oft nicht nötig.
Wie viel muss ich vorab an das Gericht zahlen?
Die volle Gerichtsgebühr von 1.195,00 € wird mit Einreichung des Antrags fällig (§ 9 FamGKG). Das Gericht stellt den Antrag erst nach Zahlung zu.
