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RechtsschutzScheidung.de
Gebühren nach FamGKG und RVG (Stand 2025) · Düsseldorfer Tabelle 2026 · PKH-Freibeträge 2026Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion

Scheidungskosten · Beispielrechnung · Stand 15.10.2026

14.000 € netto: Kosten der Scheidung

Bei 14.000 € gemeinsamem Nettoeinkommen kostet eine Scheidung mit Versorgungsausgleich 5.912,89 € mit einem Anwalt und 10.269,78 € mit zwei Anwälten.

Verfahrenswert50.400 €Ehesache 42.000 € + Versorgungsausgleich 8.400 €
Gerichtsgebühr1.556,00 €2,0 nach FamGKG
Ein Anwalt4.356,89 €brutto inklusive Pauschale
Unterlagen auf einem Tisch

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de · Beträge gegen Gesetzestext und amtliche Tabellen abgeglichen

Bei einem gemeinsamen Nettoeinkommen von 14.000 € liegt der Verfahrenswert eurer Scheidung bei 50.400 €, sofern nur Scheidung und Versorgungsausgleich anstehen. Gericht und ein Anwalt kosten dann zusammen 5.912,89 €; mit zwei Anwälten sind es 10.269,78 €.

Gericht und Anwalt bei 14.000 € gemeinsamem Netto
Ein AnwaltZwei Anwälte
Verfahrenswert50.400 €50.400 €
Gerichtsgebühr 2,01.556,00 €1.556,00 €
Anwaltskosten4.356,89 €8.713,78 €
Gesamt5.912,89 €10.269,78 €
Antragsteller zahlt5.134,89 €5.134,89 €
Anderer Ehegatte zahlt778,00 €5.134,89 €

Die Aufteilung folgt dem Gesetz: halbe Gerichtsgebühr für jeden, eigener Anwalt für jeden, der einen beauftragt. Bei einem Anwalt ergeben sich 5.134,89 € und 778,00 €, bei zwei Anwälten zweimal 5.134,89 €. Eine andere Verteilung könnt ihr vereinbaren.

Mit und ohne Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich ist der größte Kostentreiber nach der Ehesache. Jedes Rentenanrecht erhöht den Wert um 4.200 €, mindestens zusammen 1.000 €. Bei einer Ehe von höchstens drei Jahren entfällt er ohne Antrag (§ 3 Abs. 3 VersAusglG).

Variante (ein Anwalt)WertKosten
Ohne Versorgungsausgleich42.000 €5.000,03 €
Zwei Anrechte50.400 €5.912,89 €
Vier Anrechte58.800 €5.912,89 €

Scheidung im Verbund: Beispiele

Streit über Unterhalt, Zugewinn oder die Kinder erhöht die Kosten, auch wenn er im Verbund weniger kostet als in eigenen Verfahren. Wir haben drei typische Fälle mit zwei Anwälten durchgerechnet.

Fall (zwei Anwälte, zwei Anrechte)WertKostenje Ehegatte
Mit Sorgerechtsverfahren (eine Kindschaftssache)55.400 €10.269,78 €5.134,89 €
Mit Unterhalt (500 € im Monat gefordert)56.400 €10.269,78 €5.134,89 €
Mit Zugewinnausgleich (20.000 € gefordert)70.400 €11.141,80 €5.570,90 €
Alles zusammen, mit Einigung81.400 €14.629,44 €7.314,72 €

Hilft der Staat mit den Kosten?

Für die Verfahrenskostenhilfe zählt nicht das Haushaltseinkommen, sondern deins. Rechenbeispiel mit 7.000 € netto, Erwerbstätigkeit, 1.200 € Miete und Heizung, keinen Kindern: einzusetzendes Einkommen 4.859,00 €, also voraussichtlich keine Verfahrenskostenhilfe, weil die eigenen Kosten von 5.134,89 € höchstens vier Monatsraten zu 4.559 € entsprechen. Mit eigenen Zahlen prüfen.

Was der Rechtsschutz übernimmt

Wer auf die Rechtsschutzversicherung hofft: Sie übernimmt bei Scheidungen nach den GDV-Musterbedingungen nur Rat und Auskunft eines Anwalts. Schließt sich die Vertretung im Verfahren an, kann die Erstattung ganz entfallen. Mehr zum Rechtsschutz bei Scheidung.

Benachbarte Einkommen: 13.000 € führt zu 5.336,88 €, 15.000 € zu 5.912,89 €, jeweils mit einem Anwalt.

Tipps

  • Lasst euch den festgesetzten Verfahrenswert erklären, eine Beschwerde ist ab 300 € Beschwerdewert möglich.
  • Eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung kostet zusätzlich, kann aber Streit im Verfahren vermeiden.
  • Wer wenig verdient, stellt den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gleich mit.
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Häufige Fragen

Was kostet eine Scheidung bei 14.000 € netto mit einem Anwalt?

Mit Versorgungsausgleich (zwei Anrechte) 5.912,89 € für Gericht und Anwalt zusammen. Davon entfallen 1.556,00 € auf das Gericht und 4.356,89 € auf den Anwalt.

Wie hoch ist der Verfahrenswert bei 14.000 € Nettoeinkommen?

42.000 € für die Ehesache (dreifaches Monatsnetto) plus 8.400 € für den Versorgungsausgleich mit zwei Anrechten, zusammen 50.400 €.

Wie viel muss ich vorab an das Gericht zahlen?

Die volle Gerichtsgebühr von 1.556,00 € wird mit Einreichung des Antrags fällig (§ 9 FamGKG). Das Gericht stellt den Antrag erst nach Zahlung zu.

Werden Anwaltskosten bei 14.000 € Einkommen anders berechnet?

Nein, der Anwalt rechnet nach demselben Verfahrenswert wie das Gericht, hier 50.400 €. Höhere Kosten entstehen nur durch eine Vergütungsvereinbarung.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet mit amtlichen Tabellen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich setzt das Familiengericht den Verfahrenswert fest, und nur deine Versicherungsbedingungen sagen, was dein Tarif leistet.

Quellen und Stand

Alle Zahlen dieser Seite haben wir am 15.10.2026 mit den folgenden Quellen abgeglichen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen die Quelle. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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