Bei einem gemeinsamen Nettoeinkommen von 11.000 € liegt der Verfahrenswert eurer Scheidung bei 39.600 €, sofern nur Scheidung und Versorgungsausgleich anstehen. Gericht und ein Anwalt kosten dann zusammen 4.663,18 €; mit zwei Anwälten sind es 8.212,36 €.
| Ein Anwalt | Zwei Anwälte | |
|---|---|---|
| Verfahrenswert | 39.600 € | 39.600 € |
| Gerichtsgebühr 2,0 | 1.114,00 € | 1.114,00 € |
| Anwaltskosten | 3.549,18 € | 7.098,36 € |
| Gesamt | 4.663,18 € | 8.212,36 € |
| Antragsteller zahlt | 4.106,18 € | 4.106,18 € |
| Anderer Ehegatte zahlt | 557,00 € | 4.106,18 € |
Gerichtskosten werden halbiert: 557,00 € pro Kopf. Den Anwalt bezahlt, wer ihn beauftragt. Mit einem gemeinsamen Anwalt für den Antrag landet ihr bei 2.331,59 € je Person, wenn ihr alles teilt; mit zwei Anwälten trägt jeder 4.106,18 €.
Was der Versorgungsausgleich ausmacht
Ohne Versorgungsausgleich, etwa nach kurzer Ehe oder bei wirksamem Ausschluss, sinkt der Verfahrenswert auf 33.000 €. Mit vier Anrechten, etwa je einer gesetzlichen Rente und einer Betriebsrente pro Person, steigt er dagegen auf 46.200 €.
| Variante (ein Anwalt) | Wert | Kosten |
|---|---|---|
| Ohne Versorgungsausgleich | 33.000 € | 4.326,33 € |
| Zwei Anrechte | 39.600 € | 4.663,18 € |
| Vier Anrechte | 46.200 € | 5.336,88 € |
Scheidung im Verbund: Beispiele
Wird im Scheidungsverbund auch über Sorgerecht, Unterhalt oder Vermögen entschieden, addieren sich die Werte (§ 44 FamGKG). Drei Beispielrechnungen zeigen, was das bei 11.000 € Nettoeinkommen bedeutet.
| Fall (zwei Anwälte, zwei Anrechte) | Wert | Kosten | je Ehegatte |
|---|---|---|---|
| Mit Sorgerechtsverfahren (eine Kindschaftssache) | 44.600 € | 8.805,06 € | 4.402,53 € |
| Mit Unterhalt (500 € im Monat gefordert) | 45.600 € | 9.397,76 € | 4.698,88 € |
| Mit Zugewinnausgleich (20.000 € gefordert) | 59.600 € | 10.269,78 € | 5.134,89 € |
| Alles zusammen, mit Einigung | 70.600 € | 13.757,42 € | 6.878,71 € |
Hilft der Staat mit den Kosten?
Angenommen, das Einkommen verteilt sich je zur Hälfte auf beide, also 5.500 € pro Person, und jeder zahlt 1.200 € Warmmiete. Dann bleiben nach § 115 ZPO 3.359,00 € einzusetzendes Einkommen, was voraussichtlich keine Verfahrenskostenhilfe, weil die eigenen Kosten von 4.106,18 € höchstens vier Monatsraten zu 3.059 € entsprechen bedeutet. Mit eigenen Zahlen prüfen.
Was der Rechtsschutz übernimmt
Rechtsschutz hilft hier nur am Anfang. Eine Erstberatung kostet ohne Vereinbarung höchstens 226,10 €, die ein vereinbarter Beratungs-Rechtsschutz abzüglich Selbstbeteiligung übernehmen kann. Gericht und Verfahrensanwalt zahlt er nicht. Mehr zum Rechtsschutz bei Scheidung.
Ein paar hundert Euro mehr oder weniger Einkommen ändern wenig: 10.000 € ergibt 4.663,18 €, 12.000 € ergibt 5.000,03 €.
Praktische Hinweise
- Die Erstberatung kostet ohne Vereinbarung höchstens 190 € netto.
- Eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung kostet zusätzlich, kann aber Streit im Verfahren vermeiden.
- Sammelt Gehaltsnachweise der letzten drei Monate, das Gericht fragt danach.
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Häufige Fragen
Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei 11.000 € Einkommen mehr?
Nein, das Einkommen spielt dafür keine Rolle. Versichert ist im Familienrecht nur die Beratung, nicht das Verfahren.
Lohnt sich ein zweiter Anwalt?
Er kostet bei diesem Einkommen zusätzlich 3.549,18 €. Bei Streit über Unterhalt, Vermögen oder Kinder ist eine eigene Vertretung meist sinnvoll, bei völliger Einigkeit oft nicht nötig.
Wie hoch ist der Verfahrenswert bei 11.000 € Nettoeinkommen?
33.000 € für die Ehesache (dreifaches Monatsnetto) plus 6.600 € für den Versorgungsausgleich mit zwei Anrechten, zusammen 39.600 €.
Was spare ich ohne Versorgungsausgleich?
Bei diesem Einkommen 336,85 € mit einem Anwalt, weil der Verfahrenswert von 39.600 € auf 33.000 € sinkt.
