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RechtsschutzScheidung.de
Gebühren nach FamGKG und RVG (Stand 2025) · Düsseldorfer Tabelle 2026 · PKH-Freibeträge 2026Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion

Scheidungskosten · Beispielrechnung · Stand 15.10.2026

11.000 € netto: Kosten der Scheidung

Bei 11.000 € gemeinsamem Nettoeinkommen kostet eine Scheidung mit Versorgungsausgleich 4.663,18 € mit einem Anwalt und 8.212,36 € mit zwei Anwälten.

Verfahrenswert39.600 €Ehesache 33.000 € + Versorgungsausgleich 6.600 €
Gerichtsgebühr1.114,00 €2,0 nach FamGKG
Ein Anwalt3.549,18 €brutto inklusive Pauschale
Unterlagen auf einem Tisch

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de · Beträge gegen Gesetzestext und amtliche Tabellen abgeglichen

Bei einem gemeinsamen Nettoeinkommen von 11.000 € liegt der Verfahrenswert eurer Scheidung bei 39.600 €, sofern nur Scheidung und Versorgungsausgleich anstehen. Gericht und ein Anwalt kosten dann zusammen 4.663,18 €; mit zwei Anwälten sind es 8.212,36 €.

Rechenergebnis für 11.000 € Nettoeinkommen beider
Ein AnwaltZwei Anwälte
Verfahrenswert39.600 €39.600 €
Gerichtsgebühr 2,01.114,00 €1.114,00 €
Anwaltskosten3.549,18 €7.098,36 €
Gesamt4.663,18 €8.212,36 €
Antragsteller zahlt4.106,18 €4.106,18 €
Anderer Ehegatte zahlt557,00 €4.106,18 €

Gerichtskosten werden halbiert: 557,00 € pro Kopf. Den Anwalt bezahlt, wer ihn beauftragt. Mit einem gemeinsamen Anwalt für den Antrag landet ihr bei 2.331,59 € je Person, wenn ihr alles teilt; mit zwei Anwälten trägt jeder 4.106,18 €.

Was der Versorgungsausgleich ausmacht

Ohne Versorgungsausgleich, etwa nach kurzer Ehe oder bei wirksamem Ausschluss, sinkt der Verfahrenswert auf 33.000 €. Mit vier Anrechten, etwa je einer gesetzlichen Rente und einer Betriebsrente pro Person, steigt er dagegen auf 46.200 €.

Variante (ein Anwalt)WertKosten
Ohne Versorgungsausgleich33.000 €4.326,33 €
Zwei Anrechte39.600 €4.663,18 €
Vier Anrechte46.200 €5.336,88 €

Scheidung im Verbund: Beispiele

Wird im Scheidungsverbund auch über Sorgerecht, Unterhalt oder Vermögen entschieden, addieren sich die Werte (§ 44 FamGKG). Drei Beispielrechnungen zeigen, was das bei 11.000 € Nettoeinkommen bedeutet.

Fall (zwei Anwälte, zwei Anrechte)WertKostenje Ehegatte
Mit Sorgerechtsverfahren (eine Kindschaftssache)44.600 €8.805,06 €4.402,53 €
Mit Unterhalt (500 € im Monat gefordert)45.600 €9.397,76 €4.698,88 €
Mit Zugewinnausgleich (20.000 € gefordert)59.600 €10.269,78 €5.134,89 €
Alles zusammen, mit Einigung70.600 €13.757,42 €6.878,71 €

Hilft der Staat mit den Kosten?

Angenommen, das Einkommen verteilt sich je zur Hälfte auf beide, also 5.500 € pro Person, und jeder zahlt 1.200 € Warmmiete. Dann bleiben nach § 115 ZPO 3.359,00 € einzusetzendes Einkommen, was voraussichtlich keine Verfahrenskostenhilfe, weil die eigenen Kosten von 4.106,18 € höchstens vier Monatsraten zu 3.059 € entsprechen bedeutet. Mit eigenen Zahlen prüfen.

Was der Rechtsschutz übernimmt

Rechtsschutz hilft hier nur am Anfang. Eine Erstberatung kostet ohne Vereinbarung höchstens 226,10 €, die ein vereinbarter Beratungs-Rechtsschutz abzüglich Selbstbeteiligung übernehmen kann. Gericht und Verfahrensanwalt zahlt er nicht. Mehr zum Rechtsschutz bei Scheidung.

Ein paar hundert Euro mehr oder weniger Einkommen ändern wenig: 10.000 € ergibt 4.663,18 €, 12.000 € ergibt 5.000,03 €.

Praktische Hinweise

  • Die Erstberatung kostet ohne Vereinbarung höchstens 190 € netto.
  • Eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung kostet zusätzlich, kann aber Streit im Verfahren vermeiden.
  • Sammelt Gehaltsnachweise der letzten drei Monate, das Gericht fragt danach.
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Häufige Fragen

Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei 11.000 € Einkommen mehr?

Nein, das Einkommen spielt dafür keine Rolle. Versichert ist im Familienrecht nur die Beratung, nicht das Verfahren.

Lohnt sich ein zweiter Anwalt?

Er kostet bei diesem Einkommen zusätzlich 3.549,18 €. Bei Streit über Unterhalt, Vermögen oder Kinder ist eine eigene Vertretung meist sinnvoll, bei völliger Einigkeit oft nicht nötig.

Wie hoch ist der Verfahrenswert bei 11.000 € Nettoeinkommen?

33.000 € für die Ehesache (dreifaches Monatsnetto) plus 6.600 € für den Versorgungsausgleich mit zwei Anrechten, zusammen 39.600 €.

Was spare ich ohne Versorgungsausgleich?

Bei diesem Einkommen 336,85 € mit einem Anwalt, weil der Verfahrenswert von 39.600 € auf 33.000 € sinkt.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet mit amtlichen Tabellen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich setzt das Familiengericht den Verfahrenswert fest, und nur deine Versicherungsbedingungen sagen, was dein Tarif leistet.

Quellen und Stand

Alle Zahlen dieser Seite haben wir am 15.10.2026 mit den folgenden Quellen abgeglichen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen die Quelle. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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