Für ein Kind zwischen zwölf und siebzehn Jahren beträgt der Unterhaltsbedarf in Gruppe 1 der Düsseldorfer Tabelle 2026 653 € im Monat. Nach Abzug des halben Kindergelds von 129,50 € bleibt ein Zahlbetrag von 523,50 €, im Jahr 6.282,00 €.
Die dritte Altersstufe reicht vom zwölften bis zum achtzehnten Geburtstag. Mit der Volljährigkeit ändert sich nicht nur der Betrag: Dann haften beide Eltern anteilig, und das volle Kindergeld wird angerechnet.
| Tabellenbetrag (Bedarf) | 653 € |
| Kindergeldanrechnung | − 129,50 € |
| Zahlbetrag im Monat | 523,50 € |
| Zahlbetrag im Jahr | 6.282,00 € |
| Zahlbetrag 2025 | 521,50 € |
| Bedarfskontrollbetrag der Gruppe | 1.450 € |
Unterer und oberer Gruppenrand
Nach Zahlung von 523,50 € verbleiben dem Pflichtigen am unteren Gruppenrand 976,50 € und am oberen 1.576,50 €. Damit ist der Selbstbehalt von 1.450 € nur am oberen Rand gewahrt, am unteren greift die Mangelverteilung.
Zum Vergleich: In Gruppe 2 zahlst du 556,50 €, in Gruppe 2 556,50 € für ein Kind dieses Alters.
Unterhalt für die Vergangenheit gibt es erst ab dem Monat, in dem der Pflichtige zur Auskunft oder Zahlung aufgefordert wurde (§ 1613 BGB). Eine schriftliche Aufforderung lohnt sich deshalb früh. Reicht das Geld des Pflichtigen nicht, springt bei Kindern bis zum 18. Geburtstag unter Umständen der Unterhaltsvorschuss des Jugendamts ein. Er wird dann vom Pflichtigen zurückgefordert.
| Andere Altersstufen in Gruppe 1 | Zahlbetrag |
|---|---|
| 0 bis 5 Jahre | 356,50 € |
| 6 bis 11 Jahre | 428,50 € |
| ab 18 Jahre | 439,00 € |
Häufige Fragen
Was war es 2025?
In der Tabelle 2025 lag der Zahlbetrag für dieselbe Gruppe und Altersstufe bei 521,50 €.
Wer bekommt den Unterhalt bei einem minderjährigen Kind?
Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, nimmt den Unterhalt für das Kind entgegen. Er erfüllt seine eigene Pflicht durch Betreuung.
Wie viel Unterhalt für ein Kind zwischen zwölf und siebzehn Jahren bei 0 € bis 2.100 € netto?
523,50 € im Monat nach Abzug des halben Kindergelds von 129,50 €. Der Tabellenbetrag der Gruppe 1 beträgt 653 €.
Gilt der Betrag auch bei mehreren Kindern?
Der Tabellenwert gilt je Kind. Bei mehr als zwei Berechtigten wird aber oft herabgestuft, und der Bedarfskontrollbetrag von 1.450 € kann eine niedrigere Gruppe erzwingen.