In Zeile 1, Spalte 6 bis 11 Jahre, steht für 2026 ein Bedarf von 558 €. Weil die Anrechnung des halben Kindergelds von 129,50 € dem barunterhaltspflichtigen Elternteil zugutekommt, zahlt er tatsächlich 428,50 €.
Ab dem Monat des sechsten Geburtstags gilt die zweite Stufe. Hortkosten oder eine Nachmittagsbetreuung können als Mehrbedarf zusätzlich verlangt werden, Schulmaterial und Ausflüge sind im Tabellenbetrag enthalten.
| Tabellenbetrag (Bedarf) | 558 € |
| Kindergeldanrechnung | − 129,50 € |
| Zahlbetrag im Monat | 428,50 € |
| Zahlbetrag im Jahr | 5.142,00 € |
| Zahlbetrag 2025 | 426,50 € |
| Bedarfskontrollbetrag der Gruppe | 1.450 € |
Selbstbehalt im Blick
Beispiel am unteren Rand der Gruppe: Bei 0 € bereinigtem Einkommen und diesem einen Kind bleiben dem Pflichtigen nach Zahlung 1.071,50 €. Am oberen Rand, bei 2.100 €, sind es 1.671,50 €.
Die Nachbarzeilen liegen bei 456,50 € (Gruppe 2) und 456,50 € (Gruppe 2).
Unterhalt für die Vergangenheit gibt es erst ab dem Monat, in dem der Pflichtige zur Auskunft oder Zahlung aufgefordert wurde (§ 1613 BGB). Eine schriftliche Aufforderung lohnt sich deshalb früh. Umgangskosten wie Fahrten zum Kind trägt der umgangsberechtigte Elternteil grundsätzlich selbst. Nur bei besonders hohen Kosten können sie das unterhaltsrechtliche Einkommen mindern.
| Andere Altersstufen in Gruppe 1 | Zahlbetrag |
|---|---|
| 0 bis 5 Jahre | 356,50 € |
| 12 bis 17 Jahre | 523,50 € |
| ab 18 Jahre | 439,00 € |
Häufige Fragen
Was passiert, wenn mein Einkommen sinkt?
Dann gilt eine niedrigere Gruppe. Unter 1.450 € nach Unterhalt greift ohnehin der Bedarfskontrollbetrag, unter dem Selbstbehalt eine Mangelverteilung.
Gilt der Betrag auch bei mehreren Kindern?
Der Tabellenwert gilt je Kind. Bei mehr als zwei Berechtigten wird aber oft herabgestuft, und der Bedarfskontrollbetrag von 1.450 € kann eine niedrigere Gruppe erzwingen.
Wie viel ist das im Jahr?
Zwölf Monatsbeträge zu 428,50 € ergeben 5.142,00 €.
Wie viel Unterhalt für ein Kind zwischen sechs und elf Jahren bei 0 € bis 2.100 € netto?
428,50 € im Monat nach Abzug des halben Kindergelds von 129,50 €. Der Tabellenbetrag der Gruppe 1 beträgt 558 €.