Ein Kind zwischen zwölf und siebzehn Jahren hat bei einem Einkommen des Pflichtigen von 2.901 € bis 3.300 € Anspruch auf 751 € Barunterhalt. Davon geht der Anteil des halben Kindergelds von 129,50 € ab, zu zahlen sind 621,50 €.
Die dritte Altersstufe reicht vom zwölften bis zum achtzehnten Geburtstag. Mit der Volljährigkeit ändert sich nicht nur der Betrag: Dann haften beide Eltern anteilig, und das volle Kindergeld wird angerechnet.
| Tabellenbetrag (Bedarf) | 751 € |
| Kindergeldanrechnung | − 129,50 € |
| Zahlbetrag im Monat | 621,50 € |
| Zahlbetrag im Jahr | 7.458,00 € |
| Zahlbetrag 2025 | 619,50 € |
| Bedarfskontrollbetrag der Gruppe | 1.950 € |
Unterer und oberer Gruppenrand
Zwei Rechnungen zeigen die Spanne: 2.901 € minus 621,50 € ergibt 2.279,50 €, 3.300 € minus 621,50 € ergibt 2.678,50 €. Maßstab für die Untergrenze ist ein Selbstbehalt von 1.450 €.
Wer wegen mehrerer Kinder herabgestuft wird, landet etwa in Gruppe 3 mit 589,50 €. Eine Höherstufung in Gruppe 5 ergäbe 654,50 €.
Lebt das Kind etwa gleich viel bei beiden Eltern (Wechselmodell), gilt die Tabelle nicht unmittelbar. Dann haften beide Eltern nach ihren Einkommen, und der Bedarf richtet sich nach dem zusammengerechneten Einkommen. Umgangskosten wie Fahrten zum Kind trägt der umgangsberechtigte Elternteil grundsätzlich selbst. Nur bei besonders hohen Kosten können sie das unterhaltsrechtliche Einkommen mindern.
| Andere Altersstufen in Gruppe 4 | Zahlbetrag |
|---|---|
| 0 bis 5 Jahre | 429,50 € |
| 6 bis 11 Jahre | 512,50 € |
| ab 18 Jahre | 544,00 € |
Häufige Fragen
Gilt der Betrag auch bei mehreren Kindern?
Grundsätzlich ja, je Kind. Bei drei oder mehr Kindern prüft das Gericht die Einstufung neu.
Kann ich den Unterhalt kürzen, wenn das Kind bei mir übernachtet?
Nein, regelmäßiger Umgang an Wochenenden und in den Ferien mindert den Barunterhalt nicht.
Wird Kindergeld immer abgezogen?
Ja, nach § 1612b BGB: bei minderjährigen Kindern zur Hälfte, bei volljährigen in voller Höhe. 2026 beträgt das Kindergeld 259 €.
Was war es 2025?
In der Tabelle 2025 lag der Zahlbetrag für dieselbe Gruppe und Altersstufe bei 619,50 €.