Zum Inhalt springen
RechtsschutzScheidung.de
Gebühren nach FamGKG und RVG (Stand 2025) · Düsseldorfer Tabelle 2026 · PKH-Freibeträge 2026Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion

Düsseldorfer Tabelle 2026 · Gruppe 1 · ab 18 Jahre

Unterhalt für ein Kind (ab 18 Jahre), Gruppe 1

Zahlbetrag 439,00 € im Monat (Bedarf 698 € minus 259 € Kindergeld), das sind 5.268,00 € im Jahr.

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de · Werte gegen das PDF des OLG Düsseldorf abgeglichen

Ein Kind ab 18 Jahren, das noch bei einem Elternteil wohnt hat bei einem Einkommen des Pflichtigen von 0 € bis 2.100 € Anspruch auf 698 € Barunterhalt. Davon geht der Anteil des vollen Kindergelds von 259 € ab, zu zahlen sind 439,00 €.

Volljährige Schüler bis 21, die bei einem Elternteil wohnen, sind minderjährigen Kindern im Rang gleichgestellt (privilegiert). Für alle anderen volljährigen Kinder gilt der angemessene Selbstbehalt von 1.750 €.

ab 18 Jahre, Gruppe 1
Tabellenbetrag (Bedarf)698 €
Kindergeldanrechnung− 259,00 €
Zahlbetrag im Monat439,00 €
Zahlbetrag im Jahr5.268,00 €
Zahlbetrag 2025438,00 €
Bedarfskontrollbetrag der Gruppe1.450 €

Unterer und oberer Gruppenrand

Unser Rechenbeispiel ohne weitere Berechtigte: 1.061,00 € Resteinkommen bei 0 € und 1.661,00 € bei 2.100 €. Gegenüber dem Selbstbehalt von 1.750 € heißt das: unterschritten, es kommt zur Mangelverteilung.

Zum Vergleich: In Gruppe 2 zahlst du 474,00 €, in Gruppe 2 474,00 € für ein Kind dieses Alters.

Mehrbedarf wie Kita, Hort oder Kosten einer Krankheit kommt zum Tabellenbetrag hinzu. Sonderbedarf, also einmalige unvorhersehbare Ausgaben, kann zusätzlich verlangt werden. Reicht das Geld des Pflichtigen nicht, springt bei Kindern bis zum 18. Geburtstag unter Umständen der Unterhaltsvorschuss des Jugendamts ein. Er wird dann vom Pflichtigen zurückgefordert.

Andere Altersstufen in Gruppe 1Zahlbetrag
0 bis 5 Jahre356,50 €
6 bis 11 Jahre428,50 €
12 bis 17 Jahre523,50 €

Ab 18 zahlen grundsätzlich beide Eltern Barunterhalt, im Verhältnis ihrer Einkommen. Grundlage ist das gemeinsame Einkommen; das volle Kindergeld mindert den Bedarf.

Häufige Fragen

Gilt der Betrag auch bei mehreren Kindern?

Grundsätzlich ja, je Kind. Bei drei oder mehr Kindern prüft das Gericht die Einstufung neu.

Wie viel ist das im Jahr?

5.268,00 € Zahlbetrag. Der Bedarf laut Tabelle beträgt 8.376 € im Jahr.

Was passiert, wenn mein Einkommen sinkt?

Bei dauerhaft geringerem Einkommen kannst du eine Abänderung verlangen (§ 238 FamFG). Kurzfristige Schwankungen reichen dafür nicht.

Wie viel Unterhalt für ein Kind ab 18 Jahren, das noch bei einem Elternteil wohnt bei 0 € bis 2.100 € netto?

Zu zahlen sind 439,00 €; der Bedarf laut Tabelle liegt bei 698 €, die Differenz ist der Kindergeldanteil.

Im Unterhaltsrechner öffnen

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet mit amtlichen Tabellen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich setzt das Familiengericht den Verfahrenswert fest, und nur deine Versicherungsbedingungen sagen, was dein Tarif leistet.

Quellen und Stand

Alle Zahlen dieser Seite haben wir am 15.10.2026 mit den folgenden Quellen abgeglichen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen die Quelle. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

Trennung · Scheidung · kostenlos anfragen

Fachanwalt für Familienrecht in deiner Nähe finden

Hast du Beratungs-Rechtsschutz, übernimmt die Versicherung oft die Erstberatung. Wir geben deine Anfrage an Fachanwälte für Familienrecht aus deiner Region weiter, vertraulich und unverbindlich.

  • Fachanwälte für Familienrecht
  • Vor Ort oder per Video
  • Vertraulich und unverbindlich

Kostenloser Vermittlungsservice. Für die Vermittlung erhalten wir gegebenenfalls eine Vergütung von unseren Partnern, für dich entstehen keine Kosten.

✉ Erstberatung anfragen