Ein Kind ab 18 Jahren, das noch bei einem Elternteil wohnt hat bei einem Einkommen des Pflichtigen von 0 € bis 2.100 € Anspruch auf 698 € Barunterhalt. Davon geht der Anteil des vollen Kindergelds von 259 € ab, zu zahlen sind 439,00 €.
Volljährige Schüler bis 21, die bei einem Elternteil wohnen, sind minderjährigen Kindern im Rang gleichgestellt (privilegiert). Für alle anderen volljährigen Kinder gilt der angemessene Selbstbehalt von 1.750 €.
| Tabellenbetrag (Bedarf) | 698 € |
| Kindergeldanrechnung | − 259,00 € |
| Zahlbetrag im Monat | 439,00 € |
| Zahlbetrag im Jahr | 5.268,00 € |
| Zahlbetrag 2025 | 438,00 € |
| Bedarfskontrollbetrag der Gruppe | 1.450 € |
Unterer und oberer Gruppenrand
Unser Rechenbeispiel ohne weitere Berechtigte: 1.061,00 € Resteinkommen bei 0 € und 1.661,00 € bei 2.100 €. Gegenüber dem Selbstbehalt von 1.750 € heißt das: unterschritten, es kommt zur Mangelverteilung.
Zum Vergleich: In Gruppe 2 zahlst du 474,00 €, in Gruppe 2 474,00 € für ein Kind dieses Alters.
Mehrbedarf wie Kita, Hort oder Kosten einer Krankheit kommt zum Tabellenbetrag hinzu. Sonderbedarf, also einmalige unvorhersehbare Ausgaben, kann zusätzlich verlangt werden. Reicht das Geld des Pflichtigen nicht, springt bei Kindern bis zum 18. Geburtstag unter Umständen der Unterhaltsvorschuss des Jugendamts ein. Er wird dann vom Pflichtigen zurückgefordert.
| Andere Altersstufen in Gruppe 1 | Zahlbetrag |
|---|---|
| 0 bis 5 Jahre | 356,50 € |
| 6 bis 11 Jahre | 428,50 € |
| 12 bis 17 Jahre | 523,50 € |
Ab 18 zahlen grundsätzlich beide Eltern Barunterhalt, im Verhältnis ihrer Einkommen. Grundlage ist das gemeinsame Einkommen; das volle Kindergeld mindert den Bedarf.
Häufige Fragen
Gilt der Betrag auch bei mehreren Kindern?
Grundsätzlich ja, je Kind. Bei drei oder mehr Kindern prüft das Gericht die Einstufung neu.
Wie viel ist das im Jahr?
5.268,00 € Zahlbetrag. Der Bedarf laut Tabelle beträgt 8.376 € im Jahr.
Was passiert, wenn mein Einkommen sinkt?
Bei dauerhaft geringerem Einkommen kannst du eine Abänderung verlangen (§ 238 FamFG). Kurzfristige Schwankungen reichen dafür nicht.
Wie viel Unterhalt für ein Kind ab 18 Jahren, das noch bei einem Elternteil wohnt bei 0 € bis 2.100 € netto?
Zu zahlen sind 439,00 €; der Bedarf laut Tabelle liegt bei 698 €, die Differenz ist der Kindergeldanteil.