589,50 € im Monat: So hoch ist der Zahlbetrag für ein Kind zwischen zwölf und siebzehn Jahren, wenn der Pflichtige zwischen 2.501 € und 2.900 € bereinigt verdient. Der Tabellenbetrag dahinter liegt bei 719 €.
Ab zwölf zahlt der barunterhaltspflichtige Elternteil den dritten Tabellenwert. Eine Ausbildungsvergütung, die schon vor dem 18. Geburtstag fließt, mindert den Bedarf anteilig.
| Tabellenbetrag (Bedarf) | 719 € |
| Kindergeldanrechnung | − 129,50 € |
| Zahlbetrag im Monat | 589,50 € |
| Zahlbetrag im Jahr | 7.074,00 € |
| Zahlbetrag 2025 | 586,50 € |
| Bedarfskontrollbetrag der Gruppe | 1.850 € |
Unterer und oberer Gruppenrand
Rechnen wir zwei Fälle: Mit 2.501 € netto bleiben nach Unterhalt 1.911,50 €, mit 2.900 € netto 2.310,50 €. Der Selbstbehalt von 1.450 € ist in beiden Fällen gewahrt.
Steigt oder sinkt das Einkommen über die Gruppengrenze, ändert sich der Betrag sprunghaft: 556,50 € in Gruppe 2, 621,50 € in Gruppe 4.
Reicht das Geld des Pflichtigen nicht, springt bei Kindern bis zum 18. Geburtstag unter Umständen der Unterhaltsvorschuss des Jugendamts ein. Er wird dann vom Pflichtigen zurückgefordert. Lebt das Kind etwa gleich viel bei beiden Eltern (Wechselmodell), gilt die Tabelle nicht unmittelbar. Dann haften beide Eltern nach ihren Einkommen, und der Bedarf richtet sich nach dem zusammengerechneten Einkommen.
| Andere Altersstufen in Gruppe 3 | Zahlbetrag |
|---|---|
| 0 bis 5 Jahre | 405,50 € |
| 6 bis 11 Jahre | 484,50 € |
| ab 18 Jahre | 509,00 € |
Häufige Fragen
Wird Kindergeld immer abgezogen?
Ja. Minderjährige: halbes Kindergeld, Volljährige: volles Kindergeld. Das Kindergeld beträgt 2026 259 € je Kind.
Wer bekommt den Unterhalt bei einem minderjährigen Kind?
Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, nimmt den Unterhalt für das Kind entgegen. Er erfüllt seine eigene Pflicht durch Betreuung.
Gilt der Betrag auch bei mehreren Kindern?
Der Tabellenwert gilt je Kind. Bei mehr als zwei Berechtigten wird aber oft herabgestuft, und der Bedarfskontrollbetrag von 1.850 € kann eine niedrigere Gruppe erzwingen.
Kann ich den Unterhalt kürzen, wenn das Kind bei mir übernachtet?
Nein, regelmäßiger Umgang an Wochenenden und in den Ferien mindert den Barunterhalt nicht.