Ein Kind ab 18 Jahren, das noch bei einem Elternteil wohnt hat bei einem Einkommen des Pflichtigen von 2.101 € bis 2.500 € Anspruch auf 733 € Barunterhalt. Davon geht der Anteil des vollen Kindergelds von 259 € ab, zu zahlen sind 474,00 €.
Mit 18 endet die Betreuung als Unterhaltsleistung. Beide Eltern zahlen Barunterhalt, berechnet aus ihrem zusammengerechneten Einkommen; der Anteil jedes Elternteils richtet sich nach seinem Einkommen über dem Selbstbehalt.
| Tabellenbetrag (Bedarf) | 733 € |
| Kindergeldanrechnung | − 259,00 € |
| Zahlbetrag im Monat | 474,00 € |
| Zahlbetrag im Jahr | 5.688,00 € |
| Zahlbetrag 2025 | 473,00 € |
| Bedarfskontrollbetrag der Gruppe | 1.750 € |
Unterer und oberer Gruppenrand
Nach Zahlung von 474,00 € verbleiben dem Pflichtigen am unteren Gruppenrand 1.627,00 € und am oberen 2.026,00 €. Damit ist der Selbstbehalt von 1.750 € nur am oberen Rand gewahrt, am unteren greift die Mangelverteilung.
Benachbarte Einkommensgruppen: Gruppe 1 sieht 439,00 € Zahlbetrag vor, Gruppe 3 509,00 €.
Lebt das Kind etwa gleich viel bei beiden Eltern (Wechselmodell), gilt die Tabelle nicht unmittelbar. Dann haften beide Eltern nach ihren Einkommen, und der Bedarf richtet sich nach dem zusammengerechneten Einkommen. Reicht das Geld des Pflichtigen nicht, springt bei Kindern bis zum 18. Geburtstag unter Umständen der Unterhaltsvorschuss des Jugendamts ein. Er wird dann vom Pflichtigen zurückgefordert.
| Andere Altersstufen in Gruppe 2 | Zahlbetrag |
|---|---|
| 0 bis 5 Jahre | 381,50 € |
| 6 bis 11 Jahre | 456,50 € |
| 12 bis 17 Jahre | 556,50 € |
Ab 18 zahlen grundsätzlich beide Eltern Barunterhalt, im Verhältnis ihrer Einkommen. Grundlage ist das gemeinsame Einkommen; das volle Kindergeld mindert den Bedarf.
Häufige Fragen
Gilt der Betrag auch bei mehreren Kindern?
Grundsätzlich ja, je Kind. Bei drei oder mehr Kindern prüft das Gericht die Einstufung neu.
Was war es 2025?
Im Vorjahr 2025 waren es 473,00 € im Monat.
Wer bekommt den Unterhalt bei einem minderjährigen Kind?
Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, nimmt den Unterhalt für das Kind entgegen. Er erfüllt seine eigene Pflicht durch Betreuung.
Wird Kindergeld immer abgezogen?
Ja, nach § 1612b BGB: bei minderjährigen Kindern zur Hälfte, bei volljährigen in voller Höhe. 2026 beträgt das Kindergeld 259 €.