In Zeile 3, Spalte ab 18 Jahre, steht für 2026 ein Bedarf von 768 €. Weil die Anrechnung des vollen Kindergelds von 259 € dem barunterhaltspflichtigen Elternteil zugutekommt, zahlt er tatsächlich 509,00 €.
Mit 18 endet die Betreuung als Unterhaltsleistung. Beide Eltern zahlen Barunterhalt, berechnet aus ihrem zusammengerechneten Einkommen; der Anteil jedes Elternteils richtet sich nach seinem Einkommen über dem Selbstbehalt.
| Tabellenbetrag (Bedarf) | 768 € |
| Kindergeldanrechnung | − 259,00 € |
| Zahlbetrag im Monat | 509,00 € |
| Zahlbetrag im Jahr | 6.108,00 € |
| Zahlbetrag 2025 | 508,00 € |
| Bedarfskontrollbetrag der Gruppe | 1.850 € |
Rechnung am Rand der Gruppe
Zwei Rechnungen zeigen die Spanne: 2.501 € minus 509,00 € ergibt 1.992,00 €, 2.900 € minus 509,00 € ergibt 2.391,00 €. Maßstab für die Untergrenze ist ein Selbstbehalt von 1.750 €.
Benachbarte Einkommensgruppen: Gruppe 2 sieht 474,00 € Zahlbetrag vor, Gruppe 4 544,00 €.
Umgangskosten wie Fahrten zum Kind trägt der umgangsberechtigte Elternteil grundsätzlich selbst. Nur bei besonders hohen Kosten können sie das unterhaltsrechtliche Einkommen mindern. Lebt das Kind etwa gleich viel bei beiden Eltern (Wechselmodell), gilt die Tabelle nicht unmittelbar. Dann haften beide Eltern nach ihren Einkommen, und der Bedarf richtet sich nach dem zusammengerechneten Einkommen.
| Andere Altersstufen in Gruppe 3 | Zahlbetrag |
|---|---|
| 0 bis 5 Jahre | 405,50 € |
| 6 bis 11 Jahre | 484,50 € |
| 12 bis 17 Jahre | 589,50 € |
Bei volljährigen Kindern haften beide Eltern anteilig nach ihrem Einkommen über dem Selbstbehalt. Der Tabellenbetrag richtet sich nach dem zusammengerechneten Einkommen beider Eltern, das volle Kindergeld wird abgezogen.
Häufige Fragen
Kann ich den Unterhalt kürzen, wenn das Kind bei mir übernachtet?
Nein, regelmäßiger Umgang an Wochenenden und in den Ferien mindert den Barunterhalt nicht.
Wird Kindergeld immer abgezogen?
Ja, nach § 1612b BGB: bei minderjährigen Kindern zur Hälfte, bei volljährigen in voller Höhe. 2026 beträgt das Kindergeld 259 €.
Gilt der Betrag auch bei mehreren Kindern?
Grundsätzlich ja, je Kind. Bei drei oder mehr Kindern prüft das Gericht die Einstufung neu.
Was war es 2025?
In der Tabelle 2025 lag der Zahlbetrag für dieselbe Gruppe und Altersstufe bei 508,00 €.