Wer 4.901 € bis 5.300 € bereinigt verdient, überweist für ein Kind ab 18 Jahren, das noch bei einem Elternteil wohnt monatlich 802,00 €. Das entspricht dem Tabellenwert von 1.061 € nach Abzug des vollen Kindergelds von 259 €.
Volljährige Schüler bis 21, die bei einem Elternteil wohnen, sind minderjährigen Kindern im Rang gleichgestellt (privilegiert). Für alle anderen volljährigen Kinder gilt der angemessene Selbstbehalt von 1.750 €.
| Tabellenbetrag (Bedarf) | 1.061 € |
| Kindergeldanrechnung | − 259,00 € |
| Zahlbetrag im Monat | 802,00 € |
| Zahlbetrag im Jahr | 9.624,00 € |
| Zahlbetrag 2025 | 799,00 € |
| Bedarfskontrollbetrag der Gruppe | 2.450 € |
Unterer und oberer Gruppenrand
Angenommen, es gibt nur dieses eine Kind: Am Gruppenanfang (4.901 €) bleiben 4.099,00 €, am Gruppenende (5.300 €) 4.498,00 €. Der Kontrollbetrag von 2.450 € wird damit in beiden Fällen erreicht.
Zum Vergleich: In Gruppe 8 zahlst du 747,00 €, in Gruppe 10 858,00 € für ein Kind dieses Alters.
Umgangskosten wie Fahrten zum Kind trägt der umgangsberechtigte Elternteil grundsätzlich selbst. Nur bei besonders hohen Kosten können sie das unterhaltsrechtliche Einkommen mindern. Lebt das Kind etwa gleich viel bei beiden Eltern (Wechselmodell), gilt die Tabelle nicht unmittelbar. Dann haften beide Eltern nach ihren Einkommen, und der Bedarf richtet sich nach dem zusammengerechneten Einkommen.
| Andere Altersstufen in Gruppe 9 | Zahlbetrag |
|---|---|
| 0 bis 5 Jahre | 609,50 € |
| 6 bis 11 Jahre | 719,50 € |
| 12 bis 17 Jahre | 863,50 € |
Bei volljährigen Kindern haften beide Eltern anteilig nach ihrem Einkommen über dem Selbstbehalt. Der Tabellenbetrag richtet sich nach dem zusammengerechneten Einkommen beider Eltern, das volle Kindergeld wird abgezogen.
Häufige Fragen
Gilt der Betrag auch bei mehreren Kindern?
Grundsätzlich ja, je Kind. Bei drei oder mehr Kindern prüft das Gericht die Einstufung neu.
Wie viel ist das im Jahr?
9.624,00 € Zahlbetrag. Der Bedarf laut Tabelle beträgt 12.732 € im Jahr.
Was passiert, wenn mein Einkommen sinkt?
Bei dauerhaft geringerem Einkommen kannst du eine Abänderung verlangen (§ 238 FamFG). Kurzfristige Schwankungen reichen dafür nicht.
Wird Kindergeld immer abgezogen?
Ja, nach § 1612b BGB: bei minderjährigen Kindern zur Hälfte, bei volljährigen in voller Höhe. 2026 beträgt das Kindergeld 259 €.