Zum Inhalt springen
RechtsschutzScheidung.de
Gebühren nach FamGKG und RVG (Stand 2025) · Düsseldorfer Tabelle 2026 · PKH-Freibeträge 2026Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion

Düsseldorfer Tabelle 2026 · Gruppe 8 · ab 18 Jahre

Kindesunterhalt ab 18 Jahre bei 4.501 bis 4.900 € netto

Zahlbetrag 747,00 € im Monat (Bedarf 1.006 € minus 259 € Kindergeld), das sind 8.964,00 € im Jahr.

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de · Werte gegen das PDF des OLG Düsseldorf abgeglichen

Für ein Kind ab 18 Jahren, das noch bei einem Elternteil wohnt beträgt der Unterhaltsbedarf in Gruppe 8 der Düsseldorfer Tabelle 2026 1.006 € im Monat. Nach Abzug des vollen Kindergelds von 259 € bleibt ein Zahlbetrag von 747,00 €, im Jahr 8.964,00 €.

Für volljährige Kinder, die im Haushalt eines Elternteils leben, gilt die vierte Altersstufe. Beide Eltern sind barunterhaltspflichtig, jeweils nach ihrem Einkommen. Für Kinder bis 21 in allgemeiner Schulausbildung gilt der notwendige Selbstbehalt, sonst der angemessene von mindestens 1.750 €.

ab 18 Jahre, Gruppe 8
Tabellenbetrag (Bedarf)1.006 €
Kindergeldanrechnung− 259,00 €
Zahlbetrag im Monat747,00 €
Zahlbetrag im Jahr8.964,00 €
Zahlbetrag 2025743,00 €
Bedarfskontrollbetrag der Gruppe2.350 €

Was dem Pflichtigen bleibt

Unser Rechenbeispiel ohne weitere Berechtigte: 3.754,00 € Resteinkommen bei 4.501 € und 4.153,00 € bei 4.900 €. Gegenüber dem Selbstbehalt von 1.750 € heißt das: in beiden Fällen gewahrt.

Die Nachbarzeilen liegen bei 691,00 € (Gruppe 7) und 802,00 € (Gruppe 9).

Reicht das Geld des Pflichtigen nicht, springt bei Kindern bis zum 18. Geburtstag unter Umständen der Unterhaltsvorschuss des Jugendamts ein. Er wird dann vom Pflichtigen zurückgefordert. Unterhalt für die Vergangenheit gibt es erst ab dem Monat, in dem der Pflichtige zur Auskunft oder Zahlung aufgefordert wurde (§ 1613 BGB). Eine schriftliche Aufforderung lohnt sich deshalb früh.

Andere Altersstufen in Gruppe 8Zahlbetrag
0 bis 5 Jahre570,50 €
6 bis 11 Jahre674,50 €
12 bis 17 Jahre811,50 €

Ab 18 zahlen grundsätzlich beide Eltern Barunterhalt, im Verhältnis ihrer Einkommen. Grundlage ist das gemeinsame Einkommen; das volle Kindergeld mindert den Bedarf.

Häufige Fragen

Wer bekommt den Unterhalt bei einem minderjährigen Kind?

Gezahlt wird an den betreuenden Elternteil. Er vertritt das Kind und verwaltet den Unterhalt in dessen Interesse.

Kann ich den Unterhalt kürzen, wenn das Kind bei mir übernachtet?

Nein, regelmäßiger Umgang an Wochenenden und in den Ferien mindert den Barunterhalt nicht.

Was war es 2025?

Im Vorjahr 2025 waren es 743,00 € im Monat.

Wie viel Unterhalt für ein Kind ab 18 Jahren, das noch bei einem Elternteil wohnt bei 4.501 € bis 4.900 € netto?

747,00 € im Monat nach Abzug des vollen Kindergelds von 259 €. Der Tabellenbetrag der Gruppe 8 beträgt 1.006 €.

Im Unterhaltsrechner öffnen

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet mit amtlichen Tabellen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich setzt das Familiengericht den Verfahrenswert fest, und nur deine Versicherungsbedingungen sagen, was dein Tarif leistet.

Quellen und Stand

Alle Zahlen dieser Seite haben wir am 15.10.2026 mit den folgenden Quellen abgeglichen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen die Quelle. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

Trennung · Scheidung · kostenlos anfragen

Fachanwalt für Familienrecht in deiner Nähe finden

Der Rechner zeigt die gesetzlichen Kosten. Was in deinem Fall sinnvoll ist, etwa ein Anwalt für beide Folgesachen oder eine Vereinbarung vorab, klärt eine Erstberatung. Beschreib kurz deine Situation, eine Kanzlei für Familienrecht meldet sich bei dir.

  • Fachanwälte für Familienrecht
  • Vor Ort oder per Video
  • Vertraulich und unverbindlich

Kostenloser Vermittlungsservice. Für die Vermittlung erhalten wir gegebenenfalls eine Vergütung von unseren Partnern, für dich entstehen keine Kosten.

✉ Erstberatung anfragen