Zahlbetrag 381,50 €, Tabellenbetrag 511 €, Jahressumme 4.578,00 €: Das sind die drei Zahlen für ein Kind zwischen null und fünf Jahren in der Einkommensgruppe 2.
Die erste Altersstufe endet mit dem Monat, in dem das Kind sechs wird. Ab diesem Monat gilt automatisch der höhere Betrag der zweiten Stufe, ein dynamischer Titel muss dafür nicht geändert werden.
| Tabellenbetrag (Bedarf) | 511 € |
| Kindergeldanrechnung | − 129,50 € |
| Zahlbetrag im Monat | 381,50 € |
| Zahlbetrag im Jahr | 4.578,00 € |
| Zahlbetrag 2025 | 379,50 € |
| Bedarfskontrollbetrag der Gruppe | 1.750 € |
Selbstbehalt im Blick
Angenommen, es gibt nur dieses eine Kind: Am Gruppenanfang (2.101 €) bleiben 1.719,50 €, am Gruppenende (2.500 €) 2.118,50 €. Der Kontrollbetrag von 1.750 € wird damit nur am oberen Rand erreicht.
Eine Gruppe tiefer, in Gruppe 1, wären es 356,50 €; eine Gruppe höher, in Gruppe 3, 405,50 €.
Reicht das Geld des Pflichtigen nicht, springt bei Kindern bis zum 18. Geburtstag unter Umständen der Unterhaltsvorschuss des Jugendamts ein. Er wird dann vom Pflichtigen zurückgefordert. Umgangskosten wie Fahrten zum Kind trägt der umgangsberechtigte Elternteil grundsätzlich selbst. Nur bei besonders hohen Kosten können sie das unterhaltsrechtliche Einkommen mindern.
| Andere Altersstufen in Gruppe 2 | Zahlbetrag |
|---|---|
| 6 bis 11 Jahre | 456,50 € |
| 12 bis 17 Jahre | 556,50 € |
| ab 18 Jahre | 474,00 € |
Häufige Fragen
Was war es 2025?
In der Tabelle 2025 lag der Zahlbetrag für dieselbe Gruppe und Altersstufe bei 379,50 €.
Gilt der Betrag auch bei mehreren Kindern?
Der Tabellenwert gilt je Kind. Bei mehr als zwei Berechtigten wird aber oft herabgestuft, und der Bedarfskontrollbetrag von 1.750 € kann eine niedrigere Gruppe erzwingen.
Kann ich den Unterhalt kürzen, wenn das Kind bei mir übernachtet?
Übliche Umgangswochenenden ändern den Unterhalt nicht. Erst bei einem erweiterten Umgang mit deutlich mehr Betreuungsanteil kommt eine Herabstufung in Betracht.
Wer bekommt den Unterhalt bei einem minderjährigen Kind?
Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, nimmt den Unterhalt für das Kind entgegen. Er erfüllt seine eigene Pflicht durch Betreuung.