Zahlbetrag 456,50 €, Tabellenbetrag 586 €, Jahressumme 5.478,00 €: Das sind die drei Zahlen für ein Kind zwischen sechs und elf Jahren in der Einkommensgruppe 2.
Ab dem Monat des sechsten Geburtstags gilt die zweite Stufe. Hortkosten oder eine Nachmittagsbetreuung können als Mehrbedarf zusätzlich verlangt werden, Schulmaterial und Ausflüge sind im Tabellenbetrag enthalten.
| Tabellenbetrag (Bedarf) | 586 € |
| Kindergeldanrechnung | − 129,50 € |
| Zahlbetrag im Monat | 456,50 € |
| Zahlbetrag im Jahr | 5.478,00 € |
| Zahlbetrag 2025 | 454,50 € |
| Bedarfskontrollbetrag der Gruppe | 1.750 € |
Was dem Pflichtigen bleibt
Unser Rechenbeispiel ohne weitere Berechtigte: 1.644,50 € Resteinkommen bei 2.101 € und 2.043,50 € bei 2.500 €. Gegenüber dem Selbstbehalt von 1.450 € heißt das: in beiden Fällen gewahrt.
Wer wegen mehrerer Kinder herabgestuft wird, landet etwa in Gruppe 1 mit 428,50 €. Eine Höherstufung in Gruppe 3 ergäbe 484,50 €.
Das Jugendamt beurkundet Unterhaltstitel kostenlos. Ein dynamischer Titel in Prozent des Mindestunterhalts passt sich jedes Jahr automatisch an die neue Tabelle an. Mehrbedarf wie Kita, Hort oder Kosten einer Krankheit kommt zum Tabellenbetrag hinzu. Sonderbedarf, also einmalige unvorhersehbare Ausgaben, kann zusätzlich verlangt werden.
| Andere Altersstufen in Gruppe 2 | Zahlbetrag |
|---|---|
| 0 bis 5 Jahre | 381,50 € |
| 12 bis 17 Jahre | 556,50 € |
| ab 18 Jahre | 474,00 € |
Häufige Fragen
Kann ich den Unterhalt kürzen, wenn das Kind bei mir übernachtet?
Nein, regelmäßiger Umgang an Wochenenden und in den Ferien mindert den Barunterhalt nicht.
Gilt der Betrag auch bei mehreren Kindern?
Grundsätzlich ja, je Kind. Bei drei oder mehr Kindern prüft das Gericht die Einstufung neu.
Wie viel Unterhalt für ein Kind zwischen sechs und elf Jahren bei 2.101 € bis 2.500 € netto?
456,50 € im Monat nach Abzug des halben Kindergelds von 129,50 €. Der Tabellenbetrag der Gruppe 2 beträgt 586 €.
Wie viel ist das im Jahr?
5.478,00 € Zahlbetrag. Der Bedarf laut Tabelle beträgt 7.032 € im Jahr.