Gruppe 6, Altersstufe 12 bis 17 Jahre: Die Düsseldorfer Tabelle 2026 nennt 836 € als Bedarf. Nach Abzug des halben Kindergelds von 129,50 € ergibt sich ein Zahlbetrag von 706,50 €, das sind 8.478,00 € im Jahr.
Für Jugendliche gilt die höchste Stufe für Minderjährige. Gewöhnliche Ausgaben für Schule und Freizeit deckt der Tabellenbetrag. Regelmäßige Nachhilfe über längere Zeit oder ein Internat können dagegen Mehrbedarf sein, den beide Eltern anteilig tragen.
| Tabellenbetrag (Bedarf) | 836 € |
| Kindergeldanrechnung | − 129,50 € |
| Zahlbetrag im Monat | 706,50 € |
| Zahlbetrag im Jahr | 8.478,00 € |
| Zahlbetrag 2025 | 703,50 € |
| Bedarfskontrollbetrag der Gruppe | 2.150 € |
Rechnung am Rand der Gruppe
Angenommen, es gibt nur dieses eine Kind: Am Gruppenanfang (3.701 €) bleiben 2.994,50 €, am Gruppenende (4.100 €) 3.393,50 €. Der Kontrollbetrag von 2.150 € wird damit in beiden Fällen erreicht.
Zum Vergleich: In Gruppe 5 zahlst du 654,50 €, in Gruppe 7 759,50 € für ein Kind dieses Alters.
Unterhalt für die Vergangenheit gibt es erst ab dem Monat, in dem der Pflichtige zur Auskunft oder Zahlung aufgefordert wurde (§ 1613 BGB). Eine schriftliche Aufforderung lohnt sich deshalb früh. Lebt das Kind etwa gleich viel bei beiden Eltern (Wechselmodell), gilt die Tabelle nicht unmittelbar. Dann haften beide Eltern nach ihren Einkommen, und der Bedarf richtet sich nach dem zusammengerechneten Einkommen.
| Andere Altersstufen in Gruppe 6 | Zahlbetrag |
|---|---|
| 0 bis 5 Jahre | 493,50 € |
| 6 bis 11 Jahre | 585,50 € |
| ab 18 Jahre | 635,00 € |
Häufige Fragen
Wie viel ist das im Jahr?
Zwölf Monatsbeträge zu 706,50 € ergeben 8.478,00 €.
Was war es 2025?
Im Vorjahr 2025 waren es 703,50 € im Monat.
Wird Kindergeld immer abgezogen?
Ja, nach § 1612b BGB: bei minderjährigen Kindern zur Hälfte, bei volljährigen in voller Höhe. 2026 beträgt das Kindergeld 259 €.
Wie viel Unterhalt für ein Kind zwischen zwölf und siebzehn Jahren bei 3.701 € bis 4.100 € netto?
Zu zahlen sind 706,50 €; der Bedarf laut Tabelle liegt bei 836 €, die Differenz ist der Kindergeldanteil.