Wer 4.501 € bis 4.900 € bereinigt verdient, überweist für ein Kind zwischen zwölf und siebzehn Jahren monatlich 811,50 €. Das entspricht dem Tabellenwert von 941 € nach Abzug des halben Kindergelds von 129,50 €.
Ab zwölf zahlt der barunterhaltspflichtige Elternteil den dritten Tabellenwert. Eine Ausbildungsvergütung, die schon vor dem 18. Geburtstag fließt, mindert den Bedarf anteilig.
| Tabellenbetrag (Bedarf) | 941 € |
| Kindergeldanrechnung | − 129,50 € |
| Zahlbetrag im Monat | 811,50 € |
| Zahlbetrag im Jahr | 9.738,00 € |
| Zahlbetrag 2025 | 807,50 € |
| Bedarfskontrollbetrag der Gruppe | 2.350 € |
Selbstbehalt im Blick
Wie viel bleibt? Bei einem einzigen Kind dieser Altersstufe und 4.501 € Einkommen sind es 3.689,50 €, bei 4.900 € sind es 4.088,50 €. Der Bedarfskontrollbetrag der Gruppe liegt bei 2.350 €.
Zum Vergleich: In Gruppe 7 zahlst du 759,50 €, in Gruppe 9 863,50 € für ein Kind dieses Alters.
Umgangskosten wie Fahrten zum Kind trägt der umgangsberechtigte Elternteil grundsätzlich selbst. Nur bei besonders hohen Kosten können sie das unterhaltsrechtliche Einkommen mindern. Das Jugendamt beurkundet Unterhaltstitel kostenlos. Ein dynamischer Titel in Prozent des Mindestunterhalts passt sich jedes Jahr automatisch an die neue Tabelle an.
| Andere Altersstufen in Gruppe 8 | Zahlbetrag |
|---|---|
| 0 bis 5 Jahre | 570,50 € |
| 6 bis 11 Jahre | 674,50 € |
| ab 18 Jahre | 747,00 € |
Häufige Fragen
Kann ich den Unterhalt kürzen, wenn das Kind bei mir übernachtet?
Nein, regelmäßiger Umgang an Wochenenden und in den Ferien mindert den Barunterhalt nicht.
Gilt der Betrag auch bei mehreren Kindern?
Grundsätzlich ja, je Kind. Bei drei oder mehr Kindern prüft das Gericht die Einstufung neu.
Wie viel Unterhalt für ein Kind zwischen zwölf und siebzehn Jahren bei 4.501 € bis 4.900 € netto?
Zu zahlen sind 811,50 €; der Bedarf laut Tabelle liegt bei 941 €, die Differenz ist der Kindergeldanteil.
Wie viel ist das im Jahr?
Zwölf Monatsbeträge zu 811,50 € ergeben 9.738,00 €.