Wie teuer wird eine Scheidung, wenn beide Ehegatten gemeinsam 1.000 € im Monat verdienen? Nach § 43 FamGKG zählt das Dreimonatsnetto, also 3.000 €, plus 1.000 € für den Versorgungsausgleich. Insgesamt kostet das Verfahren 1.197,43 € mit einem und 2.098,86 € mit zwei Anwälten.
| Ein Anwalt | Zwei Anwälte | |
|---|---|---|
| Verfahrenswert | 4.000 € | 4.000 € |
| Gerichtsgebühr 2,0 | 296,00 € | 296,00 € |
| Anwaltskosten | 901,43 € | 1.802,86 € |
| Gesamt | 1.197,43 € | 2.098,86 € |
| Antragsteller zahlt | 1.049,43 € | 1.049,43 € |
| Anderer Ehegatte zahlt | 148,00 € | 1.049,43 € |
Weil das Gericht die Kosten gegeneinander aufhebt (§ 150 Abs. 1 FamFG), trägt jeder die Hälfte der Gerichtsgebühr, hier 148,00 €, und seinen eigenen Anwalt. Wer allein den Antrag stellt, zahlt also 1.049,43 €, der andere nur 148,00 €. Viele Paare teilen die Anwaltskosten intern, dann entfallen auf jeden 598,72 €.
Rentenanrechte und Kosten
Die folgende Tabelle vergleicht die Varianten ohne Versorgungsausgleich, mit zwei und mit vier Anrechten. Der Unterschied zwischen null und vier Anrechten macht bei diesem Einkommen 444,03 € aus.
| Variante (ein Anwalt) | Wert | Kosten |
|---|---|---|
| Ohne Versorgungsausgleich | 3.000 € | 975,41 € |
| Zwei Anrechte | 4.000 € | 1.197,43 € |
| Vier Anrechte | 4.200 € | 1.419,44 € |
Scheidung im Verbund: Beispiele
Streit über Unterhalt, Zugewinn oder die Kinder erhöht die Kosten, auch wenn er im Verbund weniger kostet als in eigenen Verfahren. Wir haben drei typische Fälle mit zwei Anwälten durchgerechnet.
| Fall (zwei Anwälte, zwei Anrechte) | Wert | Kosten | je Ehegatte |
|---|---|---|---|
| Mit Sorgerechtsverfahren (eine Kindschaftssache) | 4.600 € | 2.497,88 € | 1.248,94 € |
| Mit Unterhalt (500 € im Monat gefordert) | 10.000 € | 4.493,00 € | 2.246,50 € |
| Mit Zugewinnausgleich (20.000 € gefordert) | 24.000 € | 6.434,26 € | 3.217,13 € |
| Alles zusammen, mit Einigung | 30.600 € | 10.030,60 € | 5.015,30 € |
Verfahrenskostenhilfe: ein Rechenbeispiel
Ob der Staat einspringt, hängt am eigenen Einkommen. Beispiel: Ein erwerbstätiger Ehegatte mit 500 € netto und 450 € Wohnkosten, ohne Kinder. Nach Abzug der Freibeträge 2026 bleiben 0,00 €; das bedeutet Verfahrenskostenhilfe ohne Raten. Mit eigenen Zahlen prüfen.
Rechtsschutz bei diesen Kosten
Eine Rechtsschutzversicherung zahlt keinen dieser Beträge. Nach den Musterbedingungen deckt der Beratungs-Rechtsschutz im Familienrecht nur Rat und Auskunft, also etwa eine Erstberatung bis 226,10 € brutto. Mehr zum Rechtsschutz bei Scheidung.
Eine Stufe darunter, bei 1.250 €, liegen die Kosten bei 1.419,44 €; eine Stufe darüber, bei 1.250 €, bei 1.419,44 €.
Vor dem Antrag
- Fragt nach, ob euer Gericht Kinder vom Einkommen abzieht; das senkt den Wert.
- Wer wenig verdient, stellt den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gleich mit.
- Einigungen über Unterhalt oder Vermögen außerhalb des Verbunds sparen Verfahrenswert.
Fachanwalt für Familienrecht in deiner Nähe finden
Ein kurzes Formular genügt: Worum es geht, wo du wohnst und wann du Zeit hast. Die Kanzlei meldet sich direkt bei dir.
- Fachanwälte für Familienrecht
- Vor Ort oder per Video
- Vertraulich und unverbindlich
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Verfahrenswert bei 1.000 € Nettoeinkommen?
3.000 € für die Ehesache (dreifaches Monatsnetto) plus 1.000 € für den Versorgungsausgleich mit zwei Anrechten, zusammen 4.000 €.
Lohnt sich ein zweiter Anwalt?
Er kostet bei diesem Einkommen zusätzlich 901,43 €. Bei Streit über Unterhalt, Vermögen oder Kinder ist eine eigene Vertretung meist sinnvoll, bei völliger Einigkeit oft nicht nötig.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei 1.000 € Einkommen mehr?
Nein, das Einkommen spielt dafür keine Rolle. Versichert ist im Familienrecht nur die Beratung, nicht das Verfahren.
Kann ich die Kosten in Raten zahlen?
Mit Verfahrenskostenhilfe ja, dann zahlst du höchstens 48 Monatsraten an die Staatskasse. Ob sie dir zusteht, hängt von deinem eigenen Einkommen nach Abzug der Freibeträge ab.
