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RechtsschutzScheidung.de
Gebühren nach FamGKG und RVG (Stand 2025) · Düsseldorfer Tabelle 2026 · PKH-Freibeträge 2026Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion

Scheidungskosten · Beispielrechnung · Stand 15.10.2026

Scheidungskosten bei 1.750 € Nettoeinkommen

Bei 1.750 € gemeinsamem Nettoeinkommen kostet eine Scheidung mit Versorgungsausgleich 1.863,46 € mit einem Anwalt und 3.295,92 € mit zwei Anwälten.

Verfahrenswert6.300 €Ehesache 5.250 € + Versorgungsausgleich 1.050 €
Gerichtsgebühr431,00 €2,0 nach FamGKG
Ein Anwalt1.432,46 €brutto inklusive Pauschale
Unterlagen auf einem Tisch

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de · Beträge gegen Gesetzestext und amtliche Tabellen abgeglichen

1.750 € netto im Monat für beide zusammen: Mit dieser Zahl rechnet das Gericht den Wert der Ehesache aus, hier 5.250 €. Der Versorgungsausgleich mit zwei Anrechten hebt den Wert auf 6.300 €. Für eine einvernehmliche Scheidung mit einem Anwalt bedeutet das 1.863,46 €.

Was die Scheidung bei 1.750 € kostet
Ein AnwaltZwei Anwälte
Verfahrenswert6.300 €6.300 €
Gerichtsgebühr 2,0431,00 €431,00 €
Anwaltskosten1.432,46 €2.864,92 €
Gesamt1.863,46 €3.295,92 €
Antragsteller zahlt1.647,96 €1.647,96 €
Anderer Ehegatte zahlt215,50 €1.647,96 €

Konkret heißt das für euch: Der Ehegatte mit Anwalt zahlt 1.647,96 €, der andere 215,50 €. Teilt ihr alles, sind es 931,73 € pro Person. Hat jeder einen eigenen Anwalt, trägt jeder 1.647,96 €.

Versorgungsausgleich: null, zwei oder vier Anrechte

Die folgende Tabelle vergleicht die Varianten ohne Versorgungsausgleich, mit zwei und mit vier Anrechten. Der Unterschied zwischen null und vier Anrechten macht bei diesem Einkommen 444,03 € aus.

Variante (ein Anwalt)WertKosten
Ohne Versorgungsausgleich5.250 €1.641,45 €
Zwei Anrechte6.300 €1.863,46 €
Vier Anrechte7.350 €2.085,48 €

Streit über Kinder, Unterhalt oder Vermögen

Streit über Unterhalt, Zugewinn oder die Kinder erhöht die Kosten, auch wenn er im Verbund weniger kostet als in eigenen Verfahren. Wir haben drei typische Fälle mit zwei Anwälten durchgerechnet.

Fall (zwei Anwälte, zwei Anrechte)WertKostenje Ehegatte
Mit Sorgerechtsverfahren (eine Kindschaftssache)7.350 €3.694,96 €1.847,48 €
Mit Unterhalt (500 € im Monat gefordert)12.300 €4.881,26 €2.440,63 €
Mit Zugewinnausgleich (20.000 € gefordert)26.300 €7.026,96 €3.513,48 €
Alles zusammen, mit Einigung33.350 €10.030,60 €5.015,30 €

Verfahrenskostenhilfe bei diesem Einkommen?

Für die Verfahrenskostenhilfe zählt nicht das Haushaltseinkommen, sondern deins. Rechenbeispiel mit 875 € netto, Erwerbstätigkeit, 450 € Miete und Heizung, keinen Kindern: einzusetzendes Einkommen 0,00 €, also Verfahrenskostenhilfe ohne Raten. Mit eigenen Zahlen prüfen.

Zahlt die Versicherung mit?

Wer auf die Rechtsschutzversicherung hofft: Sie übernimmt bei Scheidungen nach den GDV-Musterbedingungen nur Rat und Auskunft eines Anwalts. Schließt sich die Vertretung im Verfahren an, kann die Erstattung ganz entfallen. Mehr zum Rechtsschutz bei Scheidung.

Zum Vergleich: Bei 1.500 € kostet die einvernehmliche Scheidung 1.641,45 €, bei 2.000 € sind es 2.085,48 €.

Gut zu wissen

  • Einigungen über Unterhalt oder Vermögen außerhalb des Verbunds sparen Verfahrenswert.
  • Klärt vor dem Antrag, wer den Anwalt beauftragt und wie ihr die Kosten teilt.
  • Kontoauszüge und Rentenbescheide früh bereitlegen, das beschleunigt den Versorgungsausgleich.
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Häufige Fragen

Wie viel muss ich vorab an das Gericht zahlen?

Die volle Gerichtsgebühr von 431,00 € wird mit Einreichung des Antrags fällig (§ 9 FamGKG). Das Gericht stellt den Antrag erst nach Zahlung zu.

Werden Anwaltskosten bei 1.750 € Einkommen anders berechnet?

Nein, der Anwalt rechnet nach demselben Verfahrenswert wie das Gericht, hier 6.300 €. Höhere Kosten entstehen nur durch eine Vergütungsvereinbarung.

Was spare ich ohne Versorgungsausgleich?

Bei diesem Einkommen 222,01 € mit einem Anwalt, weil der Verfahrenswert von 6.300 € auf 5.250 € sinkt.

Kann ich die Kosten in Raten zahlen?

Mit Verfahrenskostenhilfe ja, dann zahlst du höchstens 48 Monatsraten an die Staatskasse. Ob sie dir zusteht, hängt von deinem eigenen Einkommen nach Abzug der Freibeträge ab.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet mit amtlichen Tabellen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich setzt das Familiengericht den Verfahrenswert fest, und nur deine Versicherungsbedingungen sagen, was dein Tarif leistet.

Quellen und Stand

Alle Zahlen dieser Seite haben wir am 15.10.2026 mit den folgenden Quellen abgeglichen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen die Quelle. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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