1.750 € netto im Monat für beide zusammen: Mit dieser Zahl rechnet das Gericht den Wert der Ehesache aus, hier 5.250 €. Der Versorgungsausgleich mit zwei Anrechten hebt den Wert auf 6.300 €. Für eine einvernehmliche Scheidung mit einem Anwalt bedeutet das 1.863,46 €.
| Ein Anwalt | Zwei Anwälte | |
|---|---|---|
| Verfahrenswert | 6.300 € | 6.300 € |
| Gerichtsgebühr 2,0 | 431,00 € | 431,00 € |
| Anwaltskosten | 1.432,46 € | 2.864,92 € |
| Gesamt | 1.863,46 € | 3.295,92 € |
| Antragsteller zahlt | 1.647,96 € | 1.647,96 € |
| Anderer Ehegatte zahlt | 215,50 € | 1.647,96 € |
Konkret heißt das für euch: Der Ehegatte mit Anwalt zahlt 1.647,96 €, der andere 215,50 €. Teilt ihr alles, sind es 931,73 € pro Person. Hat jeder einen eigenen Anwalt, trägt jeder 1.647,96 €.
Versorgungsausgleich: null, zwei oder vier Anrechte
Die folgende Tabelle vergleicht die Varianten ohne Versorgungsausgleich, mit zwei und mit vier Anrechten. Der Unterschied zwischen null und vier Anrechten macht bei diesem Einkommen 444,03 € aus.
| Variante (ein Anwalt) | Wert | Kosten |
|---|---|---|
| Ohne Versorgungsausgleich | 5.250 € | 1.641,45 € |
| Zwei Anrechte | 6.300 € | 1.863,46 € |
| Vier Anrechte | 7.350 € | 2.085,48 € |
Streit über Kinder, Unterhalt oder Vermögen
Streit über Unterhalt, Zugewinn oder die Kinder erhöht die Kosten, auch wenn er im Verbund weniger kostet als in eigenen Verfahren. Wir haben drei typische Fälle mit zwei Anwälten durchgerechnet.
| Fall (zwei Anwälte, zwei Anrechte) | Wert | Kosten | je Ehegatte |
|---|---|---|---|
| Mit Sorgerechtsverfahren (eine Kindschaftssache) | 7.350 € | 3.694,96 € | 1.847,48 € |
| Mit Unterhalt (500 € im Monat gefordert) | 12.300 € | 4.881,26 € | 2.440,63 € |
| Mit Zugewinnausgleich (20.000 € gefordert) | 26.300 € | 7.026,96 € | 3.513,48 € |
| Alles zusammen, mit Einigung | 33.350 € | 10.030,60 € | 5.015,30 € |
Verfahrenskostenhilfe bei diesem Einkommen?
Für die Verfahrenskostenhilfe zählt nicht das Haushaltseinkommen, sondern deins. Rechenbeispiel mit 875 € netto, Erwerbstätigkeit, 450 € Miete und Heizung, keinen Kindern: einzusetzendes Einkommen 0,00 €, also Verfahrenskostenhilfe ohne Raten. Mit eigenen Zahlen prüfen.
Zahlt die Versicherung mit?
Wer auf die Rechtsschutzversicherung hofft: Sie übernimmt bei Scheidungen nach den GDV-Musterbedingungen nur Rat und Auskunft eines Anwalts. Schließt sich die Vertretung im Verfahren an, kann die Erstattung ganz entfallen. Mehr zum Rechtsschutz bei Scheidung.
Zum Vergleich: Bei 1.500 € kostet die einvernehmliche Scheidung 1.641,45 €, bei 2.000 € sind es 2.085,48 €.
Gut zu wissen
- Einigungen über Unterhalt oder Vermögen außerhalb des Verbunds sparen Verfahrenswert.
- Klärt vor dem Antrag, wer den Anwalt beauftragt und wie ihr die Kosten teilt.
- Kontoauszüge und Rentenbescheide früh bereitlegen, das beschleunigt den Versorgungsausgleich.
Kosten, Unterhalt, Kinder: Fachanwalt anfragen
Ein kurzes Formular genügt: Worum es geht, wo du wohnst und wann du Zeit hast. Die Kanzlei meldet sich direkt bei dir.
- Fachanwälte für Familienrecht
- Vor Ort oder per Video
- Vertraulich und unverbindlich
Häufige Fragen
Wie viel muss ich vorab an das Gericht zahlen?
Die volle Gerichtsgebühr von 431,00 € wird mit Einreichung des Antrags fällig (§ 9 FamGKG). Das Gericht stellt den Antrag erst nach Zahlung zu.
Werden Anwaltskosten bei 1.750 € Einkommen anders berechnet?
Nein, der Anwalt rechnet nach demselben Verfahrenswert wie das Gericht, hier 6.300 €. Höhere Kosten entstehen nur durch eine Vergütungsvereinbarung.
Was spare ich ohne Versorgungsausgleich?
Bei diesem Einkommen 222,01 € mit einem Anwalt, weil der Verfahrenswert von 6.300 € auf 5.250 € sinkt.
Kann ich die Kosten in Raten zahlen?
Mit Verfahrenskostenhilfe ja, dann zahlst du höchstens 48 Monatsraten an die Staatskasse. Ob sie dir zusteht, hängt von deinem eigenen Einkommen nach Abzug der Freibeträge ab.
