Verdient ihr zusammen 1.250 € netto im Monat, setzt das Familiengericht für die Ehesache in der Regel 3.750 € an, also das Dreifache. Mit zwei Rentenanrechten im Versorgungsausgleich ergibt das einen Verfahrenswert von 4.750 €. Daraus folgen 1.419,44 € Gesamtkosten, wenn nur einer von euch einen Anwalt beauftragt.
| Ein Anwalt | Zwei Anwälte | |
|---|---|---|
| Verfahrenswert | 4.750 € | 4.750 € |
| Gerichtsgebühr 2,0 | 341,00 € | 341,00 € |
| Anwaltskosten | 1.078,44 € | 2.156,88 € |
| Gesamt | 1.419,44 € | 2.497,88 € |
| Antragsteller zahlt | 1.248,94 € | 1.248,94 € |
| Anderer Ehegatte zahlt | 170,50 € | 1.248,94 € |
Weil das Gericht die Kosten gegeneinander aufhebt (§ 150 Abs. 1 FamFG), trägt jeder die Hälfte der Gerichtsgebühr, hier 170,50 €, und seinen eigenen Anwalt. Wer allein den Antrag stellt, zahlt also 1.248,94 €, der andere nur 170,50 €. Viele Paare teilen die Anwaltskosten intern, dann entfallen auf jeden 709,72 €.
Versorgungsausgleich: null, zwei oder vier Anrechte
Wie viele Anrechte geteilt werden, entscheidet über einige Hundert Euro. Je Anrecht kommen bei diesem Einkommen 375 € zum Wert hinzu. Die Tabelle zeigt die Kosten mit null, zwei und vier Anrechten.
| Variante (ein Anwalt) | Wert | Kosten |
|---|---|---|
| Ohne Versorgungsausgleich | 3.750 € | 1.197,43 € |
| Zwei Anrechte | 4.750 € | 1.419,44 € |
| Vier Anrechte | 5.250 € | 1.641,45 € |
Streit über Kinder, Unterhalt oder Vermögen
Kommen Folgesachen hinzu, wächst der Verfahrenswert. Die Beispiele unten gehen von zwei Anwälten aus, weil bei Streit jeder Ehegatte eine eigene Vertretung braucht.
| Fall (zwei Anwälte, zwei Anrechte) | Wert | Kosten | je Ehegatte |
|---|---|---|---|
| Mit Sorgerechtsverfahren (eine Kindschaftssache) | 5.500 € | 2.896,90 € | 1.448,45 € |
| Mit Unterhalt (500 € im Monat gefordert) | 10.750 € | 4.881,26 € | 2.440,63 € |
| Mit Zugewinnausgleich (20.000 € gefordert) | 24.750 € | 6.434,26 € | 3.217,13 € |
| Alles zusammen, mit Einigung | 31.500 € | 10.030,60 € | 5.015,30 € |
Wer die Kosten nicht tragen kann
Verfahrenskostenhilfe richtet sich nach dem Einkommen jedes Ehegatten einzeln. Verdient ein Ehegatte 625 € und zahlt 450 € Warmmiete, ergibt sich nach den Freibeträgen 2026 ein einzusetzendes Einkommen von 0,00 € und damit Verfahrenskostenhilfe ohne Raten. Mit eigenen Zahlen prüfen.
Und die Rechtsschutzversicherung?
Eine Rechtsschutzversicherung zahlt keinen dieser Beträge. Nach den Musterbedingungen deckt der Beratungs-Rechtsschutz im Familienrecht nur Rat und Auskunft, also etwa eine Erstberatung bis 226,10 € brutto. Mehr zum Rechtsschutz bei Scheidung.
Benachbarte Einkommen: 1.000 € führt zu 1.197,43 €, 1.500 € zu 1.641,45 €, jeweils mit einem Anwalt.
Vor dem Antrag
- Kontoauszüge und Rentenbescheide früh bereitlegen, das beschleunigt den Versorgungsausgleich.
- Wer wenig verdient, stellt den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gleich mit.
- Bei kurzer Ehe kann ohne Antrag der Versorgungsausgleich entfallen.
Fachanwalt für Familienrecht in deiner Nähe finden
Der Rechner zeigt die gesetzlichen Kosten. Was in deinem Fall sinnvoll ist, etwa ein Anwalt für beide Folgesachen oder eine Vereinbarung vorab, klärt eine Erstberatung. Beschreib kurz deine Situation, eine Kanzlei für Familienrecht meldet sich bei dir.
- Fachanwälte für Familienrecht
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- Vertraulich und unverbindlich
Häufige Fragen
Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei 1.250 € Einkommen mehr?
Nein, das Einkommen spielt dafür keine Rolle. Versichert ist im Familienrecht nur die Beratung, nicht das Verfahren.
Wie hoch ist der Verfahrenswert bei 1.250 € Nettoeinkommen?
3.750 € für die Ehesache (dreifaches Monatsnetto) plus 1.000 € für den Versorgungsausgleich mit zwei Anrechten, zusammen 4.750 €.
Werden Anwaltskosten bei 1.250 € Einkommen anders berechnet?
Nein, der Anwalt rechnet nach demselben Verfahrenswert wie das Gericht, hier 4.750 €. Höhere Kosten entstehen nur durch eine Vergütungsvereinbarung.
Was kostet eine Scheidung bei 1.250 € netto mit einem Anwalt?
Mit Versorgungsausgleich (zwei Anrechte) 1.419,44 € für Gericht und Anwalt zusammen. Davon entfallen 341,00 € auf das Gericht und 1.078,44 € auf den Anwalt.
