Bei einem gemeinsamen Nettoeinkommen von 2.000 € liegt der Verfahrenswert eurer Scheidung bei 7.200 €, sofern nur Scheidung und Versorgungsausgleich anstehen. Gericht und ein Anwalt kosten dann zusammen 2.085,48 €; mit zwei Anwälten sind es 3.694,96 €.
| Ein Anwalt | Zwei Anwälte | |
|---|---|---|
| Verfahrenswert | 7.200 € | 7.200 € |
| Gerichtsgebühr 2,0 | 476,00 € | 476,00 € |
| Anwaltskosten | 1.609,48 € | 3.218,96 € |
| Gesamt | 2.085,48 € | 3.694,96 € |
| Antragsteller zahlt | 1.847,48 € | 1.847,48 € |
| Anderer Ehegatte zahlt | 238,00 € | 1.847,48 € |
Die Aufteilung folgt dem Gesetz: halbe Gerichtsgebühr für jeden, eigener Anwalt für jeden, der einen beauftragt. Bei einem Anwalt ergeben sich 1.847,48 € und 238,00 €, bei zwei Anwälten zweimal 1.847,48 €. Eine andere Verteilung könnt ihr vereinbaren.
Rentenanrechte und Kosten
Der Versorgungsausgleich ist der größte Kostentreiber nach der Ehesache. Jedes Rentenanrecht erhöht den Wert um 600 €, mindestens zusammen 1.000 €. Bei einer Ehe von höchstens drei Jahren entfällt er ohne Antrag (§ 3 Abs. 3 VersAusglG).
| Variante (ein Anwalt) | Wert | Kosten |
|---|---|---|
| Ohne Versorgungsausgleich | 6.000 € | 1.641,45 € |
| Zwei Anrechte | 7.200 € | 2.085,48 € |
| Vier Anrechte | 8.400 € | 2.307,49 € |
Wenn Folgesachen dazukommen
Streit über Unterhalt, Zugewinn oder die Kinder erhöht die Kosten, auch wenn er im Verbund weniger kostet als in eigenen Verfahren. Wir haben drei typische Fälle mit zwei Anwälten durchgerechnet.
| Fall (zwei Anwälte, zwei Anrechte) | Wert | Kosten | je Ehegatte |
|---|---|---|---|
| Mit Sorgerechtsverfahren (eine Kindschaftssache) | 8.400 € | 4.093,98 € | 2.046,99 € |
| Mit Unterhalt (500 € im Monat gefordert) | 13.200 € | 5.269,50 € | 2.634,75 € |
| Mit Zugewinnausgleich (20.000 € gefordert) | 27.200 € | 7.026,96 € | 3.513,48 € |
| Alles zusammen, mit Einigung | 34.400 € | 10.030,60 € | 5.015,30 € |
Verfahrenskostenhilfe: ein Rechenbeispiel
Verfahrenskostenhilfe richtet sich nach dem Einkommen jedes Ehegatten einzeln. Verdient ein Ehegatte 1.000 € und zahlt 450 € Warmmiete, ergibt sich nach den Freibeträgen 2026 ein einzusetzendes Einkommen von 0,00 € und damit Verfahrenskostenhilfe ohne Raten. Mit eigenen Zahlen prüfen.
Und die Rechtsschutzversicherung?
Wer auf die Rechtsschutzversicherung hofft: Sie übernimmt bei Scheidungen nach den GDV-Musterbedingungen nur Rat und Auskunft eines Anwalts. Schließt sich die Vertretung im Verfahren an, kann die Erstattung ganz entfallen. Mehr zum Rechtsschutz bei Scheidung.
Zum Vergleich: Bei 1.750 € kostet die einvernehmliche Scheidung 1.863,46 €, bei 2.250 € sind es 2.307,49 €.
Gut zu wissen
- Einigungen über Unterhalt oder Vermögen außerhalb des Verbunds sparen Verfahrenswert.
- Wer wenig verdient, stellt den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gleich mit.
- Sammelt Gehaltsnachweise der letzten drei Monate, das Gericht fragt danach.
Fachanwalt für Familienrecht in deiner Nähe finden
Der Rechner zeigt die gesetzlichen Kosten. Was in deinem Fall sinnvoll ist, etwa ein Anwalt für beide Folgesachen oder eine Vereinbarung vorab, klärt eine Erstberatung. Beschreib kurz deine Situation, eine Kanzlei für Familienrecht meldet sich bei dir.
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Häufige Fragen
Kann ich die Kosten in Raten zahlen?
Mit Verfahrenskostenhilfe ja, dann zahlst du höchstens 48 Monatsraten an die Staatskasse. Ob sie dir zusteht, hängt von deinem eigenen Einkommen nach Abzug der Freibeträge ab.
Werden Anwaltskosten bei 2.000 € Einkommen anders berechnet?
Nein, der Anwalt rechnet nach demselben Verfahrenswert wie das Gericht, hier 7.200 €. Höhere Kosten entstehen nur durch eine Vergütungsvereinbarung.
Was spare ich ohne Versorgungsausgleich?
Bei diesem Einkommen 444,03 € mit einem Anwalt, weil der Verfahrenswert von 7.200 € auf 6.000 € sinkt.
Lohnt sich ein zweiter Anwalt?
Er kostet bei diesem Einkommen zusätzlich 1.609,48 €. Bei Streit über Unterhalt, Vermögen oder Kinder ist eine eigene Vertretung meist sinnvoll, bei völliger Einigkeit oft nicht nötig.
