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RechtsschutzScheidung.de
Gebühren nach FamGKG und RVG (Stand 2025) · Düsseldorfer Tabelle 2026 · PKH-Freibeträge 2026Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion

Scheidungskosten · Beispielrechnung · Stand 15.10.2026

Scheidungskosten bei 2.000 € Nettoeinkommen

Bei 2.000 € gemeinsamem Nettoeinkommen kostet eine Scheidung mit Versorgungsausgleich 2.085,48 € mit einem Anwalt und 3.694,96 € mit zwei Anwälten.

Verfahrenswert7.200 €Ehesache 6.000 € + Versorgungsausgleich 1.200 €
Gerichtsgebühr476,00 €2,0 nach FamGKG
Ein Anwalt1.609,48 €brutto inklusive Pauschale
Unterlagen auf einem Tisch

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de · Beträge gegen Gesetzestext und amtliche Tabellen abgeglichen

Bei einem gemeinsamen Nettoeinkommen von 2.000 € liegt der Verfahrenswert eurer Scheidung bei 7.200 €, sofern nur Scheidung und Versorgungsausgleich anstehen. Gericht und ein Anwalt kosten dann zusammen 2.085,48 €; mit zwei Anwälten sind es 3.694,96 €.

Kostenübersicht für 2.000 € netto im Monat
Ein AnwaltZwei Anwälte
Verfahrenswert7.200 €7.200 €
Gerichtsgebühr 2,0476,00 €476,00 €
Anwaltskosten1.609,48 €3.218,96 €
Gesamt2.085,48 €3.694,96 €
Antragsteller zahlt1.847,48 €1.847,48 €
Anderer Ehegatte zahlt238,00 €1.847,48 €

Die Aufteilung folgt dem Gesetz: halbe Gerichtsgebühr für jeden, eigener Anwalt für jeden, der einen beauftragt. Bei einem Anwalt ergeben sich 1.847,48 € und 238,00 €, bei zwei Anwälten zweimal 1.847,48 €. Eine andere Verteilung könnt ihr vereinbaren.

Rentenanrechte und Kosten

Der Versorgungsausgleich ist der größte Kostentreiber nach der Ehesache. Jedes Rentenanrecht erhöht den Wert um 600 €, mindestens zusammen 1.000 €. Bei einer Ehe von höchstens drei Jahren entfällt er ohne Antrag (§ 3 Abs. 3 VersAusglG).

Variante (ein Anwalt)WertKosten
Ohne Versorgungsausgleich6.000 €1.641,45 €
Zwei Anrechte7.200 €2.085,48 €
Vier Anrechte8.400 €2.307,49 €

Wenn Folgesachen dazukommen

Streit über Unterhalt, Zugewinn oder die Kinder erhöht die Kosten, auch wenn er im Verbund weniger kostet als in eigenen Verfahren. Wir haben drei typische Fälle mit zwei Anwälten durchgerechnet.

Fall (zwei Anwälte, zwei Anrechte)WertKostenje Ehegatte
Mit Sorgerechtsverfahren (eine Kindschaftssache)8.400 €4.093,98 €2.046,99 €
Mit Unterhalt (500 € im Monat gefordert)13.200 €5.269,50 €2.634,75 €
Mit Zugewinnausgleich (20.000 € gefordert)27.200 €7.026,96 €3.513,48 €
Alles zusammen, mit Einigung34.400 €10.030,60 €5.015,30 €

Verfahrenskostenhilfe: ein Rechenbeispiel

Verfahrenskostenhilfe richtet sich nach dem Einkommen jedes Ehegatten einzeln. Verdient ein Ehegatte 1.000 € und zahlt 450 € Warmmiete, ergibt sich nach den Freibeträgen 2026 ein einzusetzendes Einkommen von 0,00 € und damit Verfahrenskostenhilfe ohne Raten. Mit eigenen Zahlen prüfen.

Und die Rechtsschutzversicherung?

Wer auf die Rechtsschutzversicherung hofft: Sie übernimmt bei Scheidungen nach den GDV-Musterbedingungen nur Rat und Auskunft eines Anwalts. Schließt sich die Vertretung im Verfahren an, kann die Erstattung ganz entfallen. Mehr zum Rechtsschutz bei Scheidung.

Zum Vergleich: Bei 1.750 € kostet die einvernehmliche Scheidung 1.863,46 €, bei 2.250 € sind es 2.307,49 €.

Gut zu wissen

  • Einigungen über Unterhalt oder Vermögen außerhalb des Verbunds sparen Verfahrenswert.
  • Wer wenig verdient, stellt den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gleich mit.
  • Sammelt Gehaltsnachweise der letzten drei Monate, das Gericht fragt danach.
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Der Rechner zeigt die gesetzlichen Kosten. Was in deinem Fall sinnvoll ist, etwa ein Anwalt für beide Folgesachen oder eine Vereinbarung vorab, klärt eine Erstberatung. Beschreib kurz deine Situation, eine Kanzlei für Familienrecht meldet sich bei dir.

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Häufige Fragen

Kann ich die Kosten in Raten zahlen?

Mit Verfahrenskostenhilfe ja, dann zahlst du höchstens 48 Monatsraten an die Staatskasse. Ob sie dir zusteht, hängt von deinem eigenen Einkommen nach Abzug der Freibeträge ab.

Werden Anwaltskosten bei 2.000 € Einkommen anders berechnet?

Nein, der Anwalt rechnet nach demselben Verfahrenswert wie das Gericht, hier 7.200 €. Höhere Kosten entstehen nur durch eine Vergütungsvereinbarung.

Was spare ich ohne Versorgungsausgleich?

Bei diesem Einkommen 444,03 € mit einem Anwalt, weil der Verfahrenswert von 7.200 € auf 6.000 € sinkt.

Lohnt sich ein zweiter Anwalt?

Er kostet bei diesem Einkommen zusätzlich 1.609,48 €. Bei Streit über Unterhalt, Vermögen oder Kinder ist eine eigene Vertretung meist sinnvoll, bei völliger Einigkeit oft nicht nötig.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet mit amtlichen Tabellen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich setzt das Familiengericht den Verfahrenswert fest, und nur deine Versicherungsbedingungen sagen, was dein Tarif leistet.

Quellen und Stand

Alle Zahlen dieser Seite haben wir am 15.10.2026 mit den folgenden Quellen abgeglichen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen die Quelle. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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