1.500 € netto im Monat für beide zusammen: Mit dieser Zahl rechnet das Gericht den Wert der Ehesache aus, hier 4.500 €. Der Versorgungsausgleich mit zwei Anrechten hebt den Wert auf 5.500 €. Für eine einvernehmliche Scheidung mit einem Anwalt bedeutet das 1.641,45 €.
| Ein Anwalt | Zwei Anwälte | |
|---|---|---|
| Verfahrenswert | 5.500 € | 5.500 € |
| Gerichtsgebühr 2,0 | 386,00 € | 386,00 € |
| Anwaltskosten | 1.255,45 € | 2.510,90 € |
| Gesamt | 1.641,45 € | 2.896,90 € |
| Antragsteller zahlt | 1.448,45 € | 1.448,45 € |
| Anderer Ehegatte zahlt | 193,00 € | 1.448,45 € |
Wer zahlt? Nach § 150 FamFG jeder seinen Anwalt und die Hälfte der Gerichtsgebühr (193,00 €). Bei einem Anwalt sind das 1.448,45 € für den Antragsteller und 193,00 € für den anderen, bei zwei Anwälten 1.448,45 € für jeden.
Versorgungsausgleich: null, zwei oder vier Anrechte
Der Versorgungsausgleich ist der größte Kostentreiber nach der Ehesache. Jedes Rentenanrecht erhöht den Wert um 450 €, mindestens zusammen 1.000 €. Bei einer Ehe von höchstens drei Jahren entfällt er ohne Antrag (§ 3 Abs. 3 VersAusglG).
| Variante (ein Anwalt) | Wert | Kosten |
|---|---|---|
| Ohne Versorgungsausgleich | 4.500 € | 1.419,44 € |
| Zwei Anrechte | 5.500 € | 1.641,45 € |
| Vier Anrechte | 6.300 € | 1.863,46 € |
Wenn Folgesachen dazukommen
Wird im Scheidungsverbund auch über Sorgerecht, Unterhalt oder Vermögen entschieden, addieren sich die Werte (§ 44 FamGKG). Drei Beispielrechnungen zeigen, was das bei 1.500 € Nettoeinkommen bedeutet.
| Fall (zwei Anwälte, zwei Anrechte) | Wert | Kosten | je Ehegatte |
|---|---|---|---|
| Mit Sorgerechtsverfahren (eine Kindschaftssache) | 6.400 € | 3.295,92 € | 1.647,96 € |
| Mit Unterhalt (500 € im Monat gefordert) | 11.500 € | 4.881,26 € | 2.440,63 € |
| Mit Zugewinnausgleich (20.000 € gefordert) | 25.500 € | 7.026,96 € | 3.513,48 € |
| Alles zusammen, mit Einigung | 32.400 € | 10.030,60 € | 5.015,30 € |
Wer die Kosten nicht tragen kann
Ob der Staat einspringt, hängt am eigenen Einkommen. Beispiel: Ein erwerbstätiger Ehegatte mit 750 € netto und 450 € Wohnkosten, ohne Kinder. Nach Abzug der Freibeträge 2026 bleiben 0,00 €; das bedeutet Verfahrenskostenhilfe ohne Raten. Mit eigenen Zahlen prüfen.
Was der Rechtsschutz übernimmt
Eine Rechtsschutzversicherung zahlt keinen dieser Beträge. Nach den Musterbedingungen deckt der Beratungs-Rechtsschutz im Familienrecht nur Rat und Auskunft, also etwa eine Erstberatung bis 226,10 € brutto. Mehr zum Rechtsschutz bei Scheidung.
Eine Stufe darunter, bei 1.250 €, liegen die Kosten bei 1.419,44 €; eine Stufe darüber, bei 1.750 €, bei 1.863,46 €.
Tipps
- Fragt nach, ob euer Gericht Kinder vom Einkommen abzieht; das senkt den Wert.
- Eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung kostet zusätzlich, kann aber Streit im Verfahren vermeiden.
- Kontoauszüge und Rentenbescheide früh bereitlegen, das beschleunigt den Versorgungsausgleich.
Kosten, Unterhalt, Kinder: Fachanwalt anfragen
Hast du Beratungs-Rechtsschutz, übernimmt die Versicherung oft die Erstberatung. Wir geben deine Anfrage an Fachanwälte für Familienrecht aus deiner Region weiter, vertraulich und unverbindlich.
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Häufige Fragen
Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei 1.500 € Einkommen mehr?
Nein, das Einkommen spielt dafür keine Rolle. Versichert ist im Familienrecht nur die Beratung, nicht das Verfahren.
Kann ich die Kosten in Raten zahlen?
Mit Verfahrenskostenhilfe ja, dann zahlst du höchstens 48 Monatsraten an die Staatskasse. Ob sie dir zusteht, hängt von deinem eigenen Einkommen nach Abzug der Freibeträge ab.
Werden Anwaltskosten bei 1.500 € Einkommen anders berechnet?
Nein, der Anwalt rechnet nach demselben Verfahrenswert wie das Gericht, hier 5.500 €. Höhere Kosten entstehen nur durch eine Vergütungsvereinbarung.
Wie hoch ist der Verfahrenswert bei 1.500 € Nettoeinkommen?
4.500 € für die Ehesache (dreifaches Monatsnetto) plus 1.000 € für den Versorgungsausgleich mit zwei Anrechten, zusammen 5.500 €.
