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RechtsschutzScheidung.de
Gebühren nach FamGKG und RVG (Stand 2025) · Düsseldorfer Tabelle 2026 · PKH-Freibeträge 2026Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion

Scheidungskosten · Beispielrechnung · Stand 15.10.2026

Scheidung mit 1.500 € Netto im Monat: die Kosten

Bei 1.500 € gemeinsamem Nettoeinkommen kostet eine Scheidung mit Versorgungsausgleich 1.641,45 € mit einem Anwalt und 2.896,90 € mit zwei Anwälten.

Verfahrenswert5.500 €Ehesache 4.500 € + Versorgungsausgleich 1.000 €
Gerichtsgebühr386,00 €2,0 nach FamGKG
Ein Anwalt1.255,45 €brutto inklusive Pauschale
Unterlagen auf einem Tisch

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de · Beträge gegen Gesetzestext und amtliche Tabellen abgeglichen

1.500 € netto im Monat für beide zusammen: Mit dieser Zahl rechnet das Gericht den Wert der Ehesache aus, hier 4.500 €. Der Versorgungsausgleich mit zwei Anrechten hebt den Wert auf 5.500 €. Für eine einvernehmliche Scheidung mit einem Anwalt bedeutet das 1.641,45 €.

Kostenübersicht für 1.500 € netto im Monat
Ein AnwaltZwei Anwälte
Verfahrenswert5.500 €5.500 €
Gerichtsgebühr 2,0386,00 €386,00 €
Anwaltskosten1.255,45 €2.510,90 €
Gesamt1.641,45 €2.896,90 €
Antragsteller zahlt1.448,45 €1.448,45 €
Anderer Ehegatte zahlt193,00 €1.448,45 €

Wer zahlt? Nach § 150 FamFG jeder seinen Anwalt und die Hälfte der Gerichtsgebühr (193,00 €). Bei einem Anwalt sind das 1.448,45 € für den Antragsteller und 193,00 € für den anderen, bei zwei Anwälten 1.448,45 € für jeden.

Versorgungsausgleich: null, zwei oder vier Anrechte

Der Versorgungsausgleich ist der größte Kostentreiber nach der Ehesache. Jedes Rentenanrecht erhöht den Wert um 450 €, mindestens zusammen 1.000 €. Bei einer Ehe von höchstens drei Jahren entfällt er ohne Antrag (§ 3 Abs. 3 VersAusglG).

Variante (ein Anwalt)WertKosten
Ohne Versorgungsausgleich4.500 €1.419,44 €
Zwei Anrechte5.500 €1.641,45 €
Vier Anrechte6.300 €1.863,46 €

Wenn Folgesachen dazukommen

Wird im Scheidungsverbund auch über Sorgerecht, Unterhalt oder Vermögen entschieden, addieren sich die Werte (§ 44 FamGKG). Drei Beispielrechnungen zeigen, was das bei 1.500 € Nettoeinkommen bedeutet.

Fall (zwei Anwälte, zwei Anrechte)WertKostenje Ehegatte
Mit Sorgerechtsverfahren (eine Kindschaftssache)6.400 €3.295,92 €1.647,96 €
Mit Unterhalt (500 € im Monat gefordert)11.500 €4.881,26 €2.440,63 €
Mit Zugewinnausgleich (20.000 € gefordert)25.500 €7.026,96 €3.513,48 €
Alles zusammen, mit Einigung32.400 €10.030,60 €5.015,30 €

Wer die Kosten nicht tragen kann

Ob der Staat einspringt, hängt am eigenen Einkommen. Beispiel: Ein erwerbstätiger Ehegatte mit 750 € netto und 450 € Wohnkosten, ohne Kinder. Nach Abzug der Freibeträge 2026 bleiben 0,00 €; das bedeutet Verfahrenskostenhilfe ohne Raten. Mit eigenen Zahlen prüfen.

Was der Rechtsschutz übernimmt

Eine Rechtsschutzversicherung zahlt keinen dieser Beträge. Nach den Musterbedingungen deckt der Beratungs-Rechtsschutz im Familienrecht nur Rat und Auskunft, also etwa eine Erstberatung bis 226,10 € brutto. Mehr zum Rechtsschutz bei Scheidung.

Eine Stufe darunter, bei 1.250 €, liegen die Kosten bei 1.419,44 €; eine Stufe darüber, bei 1.750 €, bei 1.863,46 €.

Tipps

  • Fragt nach, ob euer Gericht Kinder vom Einkommen abzieht; das senkt den Wert.
  • Eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung kostet zusätzlich, kann aber Streit im Verfahren vermeiden.
  • Kontoauszüge und Rentenbescheide früh bereitlegen, das beschleunigt den Versorgungsausgleich.
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Kosten, Unterhalt, Kinder: Fachanwalt anfragen

Hast du Beratungs-Rechtsschutz, übernimmt die Versicherung oft die Erstberatung. Wir geben deine Anfrage an Fachanwälte für Familienrecht aus deiner Region weiter, vertraulich und unverbindlich.

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Kostenloser Vermittlungsservice. Für die Vermittlung erhalten wir gegebenenfalls eine Vergütung von unseren Partnern, für dich entstehen keine Kosten.

Häufige Fragen

Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei 1.500 € Einkommen mehr?

Nein, das Einkommen spielt dafür keine Rolle. Versichert ist im Familienrecht nur die Beratung, nicht das Verfahren.

Kann ich die Kosten in Raten zahlen?

Mit Verfahrenskostenhilfe ja, dann zahlst du höchstens 48 Monatsraten an die Staatskasse. Ob sie dir zusteht, hängt von deinem eigenen Einkommen nach Abzug der Freibeträge ab.

Werden Anwaltskosten bei 1.500 € Einkommen anders berechnet?

Nein, der Anwalt rechnet nach demselben Verfahrenswert wie das Gericht, hier 5.500 €. Höhere Kosten entstehen nur durch eine Vergütungsvereinbarung.

Wie hoch ist der Verfahrenswert bei 1.500 € Nettoeinkommen?

4.500 € für die Ehesache (dreifaches Monatsnetto) plus 1.000 € für den Versorgungsausgleich mit zwei Anrechten, zusammen 5.500 €.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet mit amtlichen Tabellen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich setzt das Familiengericht den Verfahrenswert fest, und nur deine Versicherungsbedingungen sagen, was dein Tarif leistet.

Quellen und Stand

Alle Zahlen dieser Seite haben wir am 15.10.2026 mit den folgenden Quellen abgeglichen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen die Quelle. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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