Monatlich 484,50 €, jährlich 5.814,00 €: So viel Kindesunterhalt fällt für ein Kind zwischen sechs und elf Jahren an, wenn das bereinigte Einkommen des Pflichtigen in Gruppe 3 liegt (2.501 € bis 2.900 €).
Ab dem Monat des sechsten Geburtstags gilt die zweite Stufe. Hortkosten oder eine Nachmittagsbetreuung können als Mehrbedarf zusätzlich verlangt werden, Schulmaterial und Ausflüge sind im Tabellenbetrag enthalten.
| Tabellenbetrag (Bedarf) | 614 € |
| Kindergeldanrechnung | − 129,50 € |
| Zahlbetrag im Monat | 484,50 € |
| Zahlbetrag im Jahr | 5.814,00 € |
| Zahlbetrag 2025 | 482,50 € |
| Bedarfskontrollbetrag der Gruppe | 1.850 € |
Unterer und oberer Gruppenrand
Wie viel bleibt? Bei einem einzigen Kind dieser Altersstufe und 2.501 € Einkommen sind es 2.016,50 €, bei 2.900 € sind es 2.415,50 €. Der Bedarfskontrollbetrag der Gruppe liegt bei 1.850 €.
Die Nachbarzeilen liegen bei 456,50 € (Gruppe 2) und 512,50 € (Gruppe 4).
Unterhalt für die Vergangenheit gibt es erst ab dem Monat, in dem der Pflichtige zur Auskunft oder Zahlung aufgefordert wurde (§ 1613 BGB). Eine schriftliche Aufforderung lohnt sich deshalb früh. Mehrbedarf wie Kita, Hort oder Kosten einer Krankheit kommt zum Tabellenbetrag hinzu. Sonderbedarf, also einmalige unvorhersehbare Ausgaben, kann zusätzlich verlangt werden.
| Andere Altersstufen in Gruppe 3 | Zahlbetrag |
|---|---|
| 0 bis 5 Jahre | 405,50 € |
| 12 bis 17 Jahre | 589,50 € |
| ab 18 Jahre | 509,00 € |
Häufige Fragen
Wie viel ist das im Jahr?
Zwölf Monatsbeträge zu 484,50 € ergeben 5.814,00 €.
Wer bekommt den Unterhalt bei einem minderjährigen Kind?
Gezahlt wird an den betreuenden Elternteil. Er vertritt das Kind und verwaltet den Unterhalt in dessen Interesse.
Kann ich den Unterhalt kürzen, wenn das Kind bei mir übernachtet?
Übliche Umgangswochenenden ändern den Unterhalt nicht. Erst bei einem erweiterten Umgang mit deutlich mehr Betreuungsanteil kommt eine Herabstufung in Betracht.
Wie viel Unterhalt für ein Kind zwischen sechs und elf Jahren bei 2.501 € bis 2.900 € netto?
Zu zahlen sind 484,50 €; der Bedarf laut Tabelle liegt bei 614 €, die Differenz ist der Kindergeldanteil.