In Zeile 4, Spalte 6 bis 11 Jahre, steht für 2026 ein Bedarf von 642 €. Weil die Anrechnung des halben Kindergelds von 129,50 € dem barunterhaltspflichtigen Elternteil zugutekommt, zahlt er tatsächlich 512,50 €.
Für Grundschulkinder steigt der Bedarf deutlich gegenüber der ersten Stufe. Die nächste Erhöhung kommt mit dem Monat, in dem das Kind zwölf wird.
| Tabellenbetrag (Bedarf) | 642 € |
| Kindergeldanrechnung | − 129,50 € |
| Zahlbetrag im Monat | 512,50 € |
| Zahlbetrag im Jahr | 6.150,00 € |
| Zahlbetrag 2025 | 510,50 € |
| Bedarfskontrollbetrag der Gruppe | 1.950 € |
Unterer und oberer Gruppenrand
Unser Rechenbeispiel ohne weitere Berechtigte: 2.388,50 € Resteinkommen bei 2.901 € und 2.787,50 € bei 3.300 €. Gegenüber dem Selbstbehalt von 1.450 € heißt das: in beiden Fällen gewahrt.
Benachbarte Einkommensgruppen: Gruppe 3 sieht 484,50 € Zahlbetrag vor, Gruppe 5 540,50 €.
Das Jugendamt beurkundet Unterhaltstitel kostenlos. Ein dynamischer Titel in Prozent des Mindestunterhalts passt sich jedes Jahr automatisch an die neue Tabelle an. Mehrbedarf wie Kita, Hort oder Kosten einer Krankheit kommt zum Tabellenbetrag hinzu. Sonderbedarf, also einmalige unvorhersehbare Ausgaben, kann zusätzlich verlangt werden.
| Andere Altersstufen in Gruppe 4 | Zahlbetrag |
|---|---|
| 0 bis 5 Jahre | 429,50 € |
| 12 bis 17 Jahre | 621,50 € |
| ab 18 Jahre | 544,00 € |
Häufige Fragen
Gilt der Betrag auch bei mehreren Kindern?
Grundsätzlich ja, je Kind. Bei drei oder mehr Kindern prüft das Gericht die Einstufung neu.
Kann ich den Unterhalt kürzen, wenn das Kind bei mir übernachtet?
Nein, regelmäßiger Umgang an Wochenenden und in den Ferien mindert den Barunterhalt nicht.
Was war es 2025?
Im Vorjahr 2025 waren es 510,50 € im Monat.
Wie viel ist das im Jahr?
Zwölf Monatsbeträge zu 512,50 € ergeben 6.150,00 €.