Verdient ihr zusammen 2.250 € netto im Monat, setzt das Familiengericht für die Ehesache in der Regel 6.750 € an, also das Dreifache. Mit zwei Rentenanrechten im Versorgungsausgleich ergibt das einen Verfahrenswert von 8.100 €. Daraus folgen 2.307,49 € Gesamtkosten, wenn nur einer von euch einen Anwalt beauftragt.
| Ein Anwalt | Zwei Anwälte | |
|---|---|---|
| Verfahrenswert | 8.100 € | 8.100 € |
| Gerichtsgebühr 2,0 | 521,00 € | 521,00 € |
| Anwaltskosten | 1.786,49 € | 3.572,98 € |
| Gesamt | 2.307,49 € | 4.093,98 € |
| Antragsteller zahlt | 2.046,99 € | 2.046,99 € |
| Anderer Ehegatte zahlt | 260,50 € | 2.046,99 € |
Die Aufteilung folgt dem Gesetz: halbe Gerichtsgebühr für jeden, eigener Anwalt für jeden, der einen beauftragt. Bei einem Anwalt ergeben sich 2.046,99 € und 260,50 €, bei zwei Anwälten zweimal 2.046,99 €. Eine andere Verteilung könnt ihr vereinbaren.
Mit und ohne Versorgungsausgleich
Ein Anrecht ist jede einzelne Versorgung: gesetzliche Rente, Beamtenpension, jede Betriebsrente, Riester- oder Rürup-Vertrag. Bei 2.250 € Nettoeinkommen bringt jedes davon 675 € Verfahrenswert, das Minimum für den gesamten Versorgungsausgleich liegt bei 1.000 €.
| Variante (ein Anwalt) | Wert | Kosten |
|---|---|---|
| Ohne Versorgungsausgleich | 6.750 € | 1.863,46 € |
| Zwei Anrechte | 8.100 € | 2.307,49 € |
| Vier Anrechte | 9.450 € | 2.529,50 € |
Scheidung im Verbund: Beispiele
Streit über Unterhalt, Zugewinn oder die Kinder erhöht die Kosten, auch wenn er im Verbund weniger kostet als in eigenen Verfahren. Wir haben drei typische Fälle mit zwei Anwälten durchgerechnet.
| Fall (zwei Anwälte, zwei Anrechte) | Wert | Kosten | je Ehegatte |
|---|---|---|---|
| Mit Sorgerechtsverfahren (eine Kindschaftssache) | 9.450 € | 4.493,00 € | 2.246,50 € |
| Mit Unterhalt (500 € im Monat gefordert) | 14.100 € | 5.269,50 € | 2.634,75 € |
| Mit Zugewinnausgleich (20.000 € gefordert) | 28.100 € | 7.026,96 € | 3.513,48 € |
| Alles zusammen, mit Einigung | 35.450 € | 10.623,30 € | 5.311,65 € |
Verfahrenskostenhilfe bei diesem Einkommen?
Ob der Staat einspringt, hängt am eigenen Einkommen. Beispiel: Ein erwerbstätiger Ehegatte mit 1.125 € netto und 450 € Wohnkosten, ohne Kinder. Nach Abzug der Freibeträge 2026 bleiben 0,00 €; das bedeutet Verfahrenskostenhilfe ohne Raten. Mit eigenen Zahlen prüfen.
Zahlt die Versicherung mit?
Die Kosten oben bleiben auch mit Rechtsschutzversicherung bei euch. Versicherbar ist im Familienrecht nur die anwaltliche Beratung; für ein erstes Gespräch sind gesetzlich höchstens 226,10 € brutto vorgesehen. Mehr zum Rechtsschutz bei Scheidung.
Benachbarte Einkommen: 2.000 € führt zu 2.085,48 €, 2.500 € zu 2.307,49 €, jeweils mit einem Anwalt.
Gut zu wissen
- Klärt vor dem Antrag, wer den Anwalt beauftragt und wie ihr die Kosten teilt.
- Bei kurzer Ehe kann ohne Antrag der Versorgungsausgleich entfallen.
- Sammelt Gehaltsnachweise der letzten drei Monate, das Gericht fragt danach.
Fachanwalt für Familienrecht in deiner Nähe finden
Der Rechner zeigt die gesetzlichen Kosten. Was in deinem Fall sinnvoll ist, etwa ein Anwalt für beide Folgesachen oder eine Vereinbarung vorab, klärt eine Erstberatung. Beschreib kurz deine Situation, eine Kanzlei für Familienrecht meldet sich bei dir.
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- Vertraulich und unverbindlich
Häufige Fragen
Was kostet eine Scheidung bei 2.250 € netto mit einem Anwalt?
Mit Versorgungsausgleich (zwei Anrechte) 2.307,49 € für Gericht und Anwalt zusammen. Davon entfallen 521,00 € auf das Gericht und 1.786,49 € auf den Anwalt.
Wie viel muss ich vorab an das Gericht zahlen?
Die volle Gerichtsgebühr von 521,00 € wird mit Einreichung des Antrags fällig (§ 9 FamGKG). Das Gericht stellt den Antrag erst nach Zahlung zu.
Werden Anwaltskosten bei 2.250 € Einkommen anders berechnet?
Nein, der Anwalt rechnet nach demselben Verfahrenswert wie das Gericht, hier 8.100 €. Höhere Kosten entstehen nur durch eine Vergütungsvereinbarung.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei 2.250 € Einkommen mehr?
Nein, das Einkommen spielt dafür keine Rolle. Versichert ist im Familienrecht nur die Beratung, nicht das Verfahren.
