Zum Inhalt springen
RechtsschutzScheidung.de
Gebühren nach FamGKG und RVG (Stand 2025) · Düsseldorfer Tabelle 2026 · PKH-Freibeträge 2026Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion

Scheidungskosten · Beispielrechnung · Stand 15.10.2026

Was kostet die Scheidung bei 2.250 € netto?

Bei 2.250 € gemeinsamem Nettoeinkommen kostet eine Scheidung mit Versorgungsausgleich 2.307,49 € mit einem Anwalt und 4.093,98 € mit zwei Anwälten.

Verfahrenswert8.100 €Ehesache 6.750 € + Versorgungsausgleich 1.350 €
Gerichtsgebühr521,00 €2,0 nach FamGKG
Ein Anwalt1.786,49 €brutto inklusive Pauschale
Unterlagen auf einem Tisch

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de · Beträge gegen Gesetzestext und amtliche Tabellen abgeglichen

Verdient ihr zusammen 2.250 € netto im Monat, setzt das Familiengericht für die Ehesache in der Regel 6.750 € an, also das Dreifache. Mit zwei Rentenanrechten im Versorgungsausgleich ergibt das einen Verfahrenswert von 8.100 €. Daraus folgen 2.307,49 € Gesamtkosten, wenn nur einer von euch einen Anwalt beauftragt.

Kosten der Scheidung bei 2.250 € Nettoeinkommen
Ein AnwaltZwei Anwälte
Verfahrenswert8.100 €8.100 €
Gerichtsgebühr 2,0521,00 €521,00 €
Anwaltskosten1.786,49 €3.572,98 €
Gesamt2.307,49 €4.093,98 €
Antragsteller zahlt2.046,99 €2.046,99 €
Anderer Ehegatte zahlt260,50 €2.046,99 €

Die Aufteilung folgt dem Gesetz: halbe Gerichtsgebühr für jeden, eigener Anwalt für jeden, der einen beauftragt. Bei einem Anwalt ergeben sich 2.046,99 € und 260,50 €, bei zwei Anwälten zweimal 2.046,99 €. Eine andere Verteilung könnt ihr vereinbaren.

Mit und ohne Versorgungsausgleich

Ein Anrecht ist jede einzelne Versorgung: gesetzliche Rente, Beamtenpension, jede Betriebsrente, Riester- oder Rürup-Vertrag. Bei 2.250 € Nettoeinkommen bringt jedes davon 675 € Verfahrenswert, das Minimum für den gesamten Versorgungsausgleich liegt bei 1.000 €.

Variante (ein Anwalt)WertKosten
Ohne Versorgungsausgleich6.750 €1.863,46 €
Zwei Anrechte8.100 €2.307,49 €
Vier Anrechte9.450 €2.529,50 €

Scheidung im Verbund: Beispiele

Streit über Unterhalt, Zugewinn oder die Kinder erhöht die Kosten, auch wenn er im Verbund weniger kostet als in eigenen Verfahren. Wir haben drei typische Fälle mit zwei Anwälten durchgerechnet.

Fall (zwei Anwälte, zwei Anrechte)WertKostenje Ehegatte
Mit Sorgerechtsverfahren (eine Kindschaftssache)9.450 €4.493,00 €2.246,50 €
Mit Unterhalt (500 € im Monat gefordert)14.100 €5.269,50 €2.634,75 €
Mit Zugewinnausgleich (20.000 € gefordert)28.100 €7.026,96 €3.513,48 €
Alles zusammen, mit Einigung35.450 €10.623,30 €5.311,65 €

Verfahrenskostenhilfe bei diesem Einkommen?

Ob der Staat einspringt, hängt am eigenen Einkommen. Beispiel: Ein erwerbstätiger Ehegatte mit 1.125 € netto und 450 € Wohnkosten, ohne Kinder. Nach Abzug der Freibeträge 2026 bleiben 0,00 €; das bedeutet Verfahrenskostenhilfe ohne Raten. Mit eigenen Zahlen prüfen.

Zahlt die Versicherung mit?

Die Kosten oben bleiben auch mit Rechtsschutzversicherung bei euch. Versicherbar ist im Familienrecht nur die anwaltliche Beratung; für ein erstes Gespräch sind gesetzlich höchstens 226,10 € brutto vorgesehen. Mehr zum Rechtsschutz bei Scheidung.

Benachbarte Einkommen: 2.000 € führt zu 2.085,48 €, 2.500 € zu 2.307,49 €, jeweils mit einem Anwalt.

Gut zu wissen

  • Klärt vor dem Antrag, wer den Anwalt beauftragt und wie ihr die Kosten teilt.
  • Bei kurzer Ehe kann ohne Antrag der Versorgungsausgleich entfallen.
  • Sammelt Gehaltsnachweise der letzten drei Monate, das Gericht fragt danach.
Trennung · Scheidung · kostenlos anfragen

Fachanwalt für Familienrecht in deiner Nähe finden

Der Rechner zeigt die gesetzlichen Kosten. Was in deinem Fall sinnvoll ist, etwa ein Anwalt für beide Folgesachen oder eine Vereinbarung vorab, klärt eine Erstberatung. Beschreib kurz deine Situation, eine Kanzlei für Familienrecht meldet sich bei dir.

  • Fachanwälte für Familienrecht
  • Vor Ort oder per Video
  • Vertraulich und unverbindlich

Kostenloser Vermittlungsservice. Für die Vermittlung erhalten wir gegebenenfalls eine Vergütung von unseren Partnern, für dich entstehen keine Kosten.

Häufige Fragen

Was kostet eine Scheidung bei 2.250 € netto mit einem Anwalt?

Mit Versorgungsausgleich (zwei Anrechte) 2.307,49 € für Gericht und Anwalt zusammen. Davon entfallen 521,00 € auf das Gericht und 1.786,49 € auf den Anwalt.

Wie viel muss ich vorab an das Gericht zahlen?

Die volle Gerichtsgebühr von 521,00 € wird mit Einreichung des Antrags fällig (§ 9 FamGKG). Das Gericht stellt den Antrag erst nach Zahlung zu.

Werden Anwaltskosten bei 2.250 € Einkommen anders berechnet?

Nein, der Anwalt rechnet nach demselben Verfahrenswert wie das Gericht, hier 8.100 €. Höhere Kosten entstehen nur durch eine Vergütungsvereinbarung.

Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei 2.250 € Einkommen mehr?

Nein, das Einkommen spielt dafür keine Rolle. Versichert ist im Familienrecht nur die Beratung, nicht das Verfahren.

Mit diesen Werten im Rechner öffnen

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet mit amtlichen Tabellen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich setzt das Familiengericht den Verfahrenswert fest, und nur deine Versicherungsbedingungen sagen, was dein Tarif leistet.

Quellen und Stand

Alle Zahlen dieser Seite haben wir am 15.10.2026 mit den folgenden Quellen abgeglichen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen die Quelle. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

✉ Erstberatung anfragen