Verdient ihr zusammen 9.500 € netto im Monat, setzt das Familiengericht für die Ehesache in der Regel 28.500 € an, also das Dreifache. Mit zwei Rentenanrechten im Versorgungsausgleich ergibt das einen Verfahrenswert von 34.200 €. Daraus folgen 4.326,33 € Gesamtkosten, wenn nur einer von euch einen Anwalt beauftragt.
| Ein Anwalt | Zwei Anwälte | |
|---|---|---|
| Verfahrenswert | 34.200 € | 34.200 € |
| Gerichtsgebühr 2,0 | 1.033,00 € | 1.033,00 € |
| Anwaltskosten | 3.293,33 € | 6.586,66 € |
| Gesamt | 4.326,33 € | 7.619,66 € |
| Antragsteller zahlt | 3.809,83 € | 3.809,83 € |
| Anderer Ehegatte zahlt | 516,50 € | 3.809,83 € |
Wer zahlt? Nach § 150 FamFG jeder seinen Anwalt und die Hälfte der Gerichtsgebühr (516,50 €). Bei einem Anwalt sind das 3.809,83 € für den Antragsteller und 516,50 € für den anderen, bei zwei Anwälten 3.809,83 € für jeden.
Rentenanrechte und Kosten
Die folgende Tabelle vergleicht die Varianten ohne Versorgungsausgleich, mit zwei und mit vier Anrechten. Der Unterschied zwischen null und vier Anrechten macht bei diesem Einkommen 673,70 € aus.
| Variante (ein Anwalt) | Wert | Kosten |
|---|---|---|
| Ohne Versorgungsausgleich | 28.500 € | 3.989,48 € |
| Zwei Anrechte | 34.200 € | 4.326,33 € |
| Vier Anrechte | 39.900 € | 4.663,18 € |
Kosten mit Folgesachen
Kommen Folgesachen hinzu, wächst der Verfahrenswert. Die Beispiele unten gehen von zwei Anwälten aus, weil bei Streit jeder Ehegatte eine eigene Vertretung braucht.
| Fall (zwei Anwälte, zwei Anrechte) | Wert | Kosten | je Ehegatte |
|---|---|---|---|
| Mit Sorgerechtsverfahren (eine Kindschaftssache) | 39.200 € | 8.212,36 € | 4.106,18 € |
| Mit Unterhalt (500 € im Monat gefordert) | 40.200 € | 8.805,06 € | 4.402,53 € |
| Mit Zugewinnausgleich (20.000 € gefordert) | 54.200 € | 10.269,78 € | 5.134,89 € |
| Alles zusammen, mit Einigung | 65.200 € | 13.757,42 € | 6.878,71 € |
Wer die Kosten nicht tragen kann
Verfahrenskostenhilfe richtet sich nach dem Einkommen jedes Ehegatten einzeln. Verdient ein Ehegatte 4.750 € und zahlt 1.200 € Warmmiete, ergibt sich nach den Freibeträgen 2026 ein einzusetzendes Einkommen von 2.609,00 € und damit voraussichtlich keine Verfahrenskostenhilfe, weil die eigenen Kosten von 3.809,83 € höchstens vier Monatsraten zu 2.309 € entsprechen. Mit eigenen Zahlen prüfen.
Was der Rechtsschutz übernimmt
Hast du einen Rechtsschutzvertrag mit Beratungs-Rechtsschutz im Familienrecht, übernimmt er höchstens die Beratung vor dem Verfahren, ohne Gebührenvereinbarung bis 226,10 € für das erste Gespräch. Das Verfahren selbst ist ausgeschlossen. Mehr zum Rechtsschutz bei Scheidung.
Zum Vergleich: Bei 9.000 € kostet die einvernehmliche Scheidung 4.326,33 €, bei 10.000 € sind es 4.663,18 €.
Tipps
- Eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung kostet zusätzlich, kann aber Streit im Verfahren vermeiden.
- Klärt vor dem Antrag, wer den Anwalt beauftragt und wie ihr die Kosten teilt.
- Sammelt Gehaltsnachweise der letzten drei Monate, das Gericht fragt danach.
Fachanwalt für Familienrecht in deiner Nähe finden
Hast du Beratungs-Rechtsschutz, übernimmt die Versicherung oft die Erstberatung. Wir geben deine Anfrage an Fachanwälte für Familienrecht aus deiner Region weiter, vertraulich und unverbindlich.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist der Verfahrenswert bei 9.500 € Nettoeinkommen?
28.500 € für die Ehesache (dreifaches Monatsnetto) plus 5.700 € für den Versorgungsausgleich mit zwei Anrechten, zusammen 34.200 €.
Werden Anwaltskosten bei 9.500 € Einkommen anders berechnet?
Nein, der Anwalt rechnet nach demselben Verfahrenswert wie das Gericht, hier 34.200 €. Höhere Kosten entstehen nur durch eine Vergütungsvereinbarung.
Was kostet eine Scheidung bei 9.500 € netto mit einem Anwalt?
Mit Versorgungsausgleich (zwei Anrechte) 4.326,33 € für Gericht und Anwalt zusammen. Davon entfallen 1.033,00 € auf das Gericht und 3.293,33 € auf den Anwalt.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei 9.500 € Einkommen mehr?
Nein, das Einkommen spielt dafür keine Rolle. Versichert ist im Familienrecht nur die Beratung, nicht das Verfahren.
