Zum Inhalt springen
RechtsschutzScheidung.de
Gebühren nach FamGKG und RVG (Stand 2025) · Düsseldorfer Tabelle 2026 · PKH-Freibeträge 2026Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion

Scheidungskosten · Beispielrechnung · Stand 15.10.2026

Scheidung mit 9.500 € Netto im Monat: die Kosten

Bei 9.500 € gemeinsamem Nettoeinkommen kostet eine Scheidung mit Versorgungsausgleich 4.326,33 € mit einem Anwalt und 7.619,66 € mit zwei Anwälten.

Verfahrenswert34.200 €Ehesache 28.500 € + Versorgungsausgleich 5.700 €
Gerichtsgebühr1.033,00 €2,0 nach FamGKG
Ein Anwalt3.293,33 €brutto inklusive Pauschale
Unterlagen auf einem Tisch

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de · Beträge gegen Gesetzestext und amtliche Tabellen abgeglichen

Verdient ihr zusammen 9.500 € netto im Monat, setzt das Familiengericht für die Ehesache in der Regel 28.500 € an, also das Dreifache. Mit zwei Rentenanrechten im Versorgungsausgleich ergibt das einen Verfahrenswert von 34.200 €. Daraus folgen 4.326,33 € Gesamtkosten, wenn nur einer von euch einen Anwalt beauftragt.

Was die Scheidung bei 9.500 € kostet
Ein AnwaltZwei Anwälte
Verfahrenswert34.200 €34.200 €
Gerichtsgebühr 2,01.033,00 €1.033,00 €
Anwaltskosten3.293,33 €6.586,66 €
Gesamt4.326,33 €7.619,66 €
Antragsteller zahlt3.809,83 €3.809,83 €
Anderer Ehegatte zahlt516,50 €3.809,83 €

Wer zahlt? Nach § 150 FamFG jeder seinen Anwalt und die Hälfte der Gerichtsgebühr (516,50 €). Bei einem Anwalt sind das 3.809,83 € für den Antragsteller und 516,50 € für den anderen, bei zwei Anwälten 3.809,83 € für jeden.

Rentenanrechte und Kosten

Die folgende Tabelle vergleicht die Varianten ohne Versorgungsausgleich, mit zwei und mit vier Anrechten. Der Unterschied zwischen null und vier Anrechten macht bei diesem Einkommen 673,70 € aus.

Variante (ein Anwalt)WertKosten
Ohne Versorgungsausgleich28.500 €3.989,48 €
Zwei Anrechte34.200 €4.326,33 €
Vier Anrechte39.900 €4.663,18 €

Kosten mit Folgesachen

Kommen Folgesachen hinzu, wächst der Verfahrenswert. Die Beispiele unten gehen von zwei Anwälten aus, weil bei Streit jeder Ehegatte eine eigene Vertretung braucht.

Fall (zwei Anwälte, zwei Anrechte)WertKostenje Ehegatte
Mit Sorgerechtsverfahren (eine Kindschaftssache)39.200 €8.212,36 €4.106,18 €
Mit Unterhalt (500 € im Monat gefordert)40.200 €8.805,06 €4.402,53 €
Mit Zugewinnausgleich (20.000 € gefordert)54.200 €10.269,78 €5.134,89 €
Alles zusammen, mit Einigung65.200 €13.757,42 €6.878,71 €

Wer die Kosten nicht tragen kann

Verfahrenskostenhilfe richtet sich nach dem Einkommen jedes Ehegatten einzeln. Verdient ein Ehegatte 4.750 € und zahlt 1.200 € Warmmiete, ergibt sich nach den Freibeträgen 2026 ein einzusetzendes Einkommen von 2.609,00 € und damit voraussichtlich keine Verfahrenskostenhilfe, weil die eigenen Kosten von 3.809,83 € höchstens vier Monatsraten zu 2.309 € entsprechen. Mit eigenen Zahlen prüfen.

Was der Rechtsschutz übernimmt

Hast du einen Rechtsschutzvertrag mit Beratungs-Rechtsschutz im Familienrecht, übernimmt er höchstens die Beratung vor dem Verfahren, ohne Gebührenvereinbarung bis 226,10 € für das erste Gespräch. Das Verfahren selbst ist ausgeschlossen. Mehr zum Rechtsschutz bei Scheidung.

Zum Vergleich: Bei 9.000 € kostet die einvernehmliche Scheidung 4.326,33 €, bei 10.000 € sind es 4.663,18 €.

Tipps

  • Eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung kostet zusätzlich, kann aber Streit im Verfahren vermeiden.
  • Klärt vor dem Antrag, wer den Anwalt beauftragt und wie ihr die Kosten teilt.
  • Sammelt Gehaltsnachweise der letzten drei Monate, das Gericht fragt danach.
Trennung · Scheidung · kostenlos anfragen

Fachanwalt für Familienrecht in deiner Nähe finden

Hast du Beratungs-Rechtsschutz, übernimmt die Versicherung oft die Erstberatung. Wir geben deine Anfrage an Fachanwälte für Familienrecht aus deiner Region weiter, vertraulich und unverbindlich.

  • Fachanwälte für Familienrecht
  • Vor Ort oder per Video
  • Vertraulich und unverbindlich

Kostenloser Vermittlungsservice. Für die Vermittlung erhalten wir gegebenenfalls eine Vergütung von unseren Partnern, für dich entstehen keine Kosten.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Verfahrenswert bei 9.500 € Nettoeinkommen?

28.500 € für die Ehesache (dreifaches Monatsnetto) plus 5.700 € für den Versorgungsausgleich mit zwei Anrechten, zusammen 34.200 €.

Werden Anwaltskosten bei 9.500 € Einkommen anders berechnet?

Nein, der Anwalt rechnet nach demselben Verfahrenswert wie das Gericht, hier 34.200 €. Höhere Kosten entstehen nur durch eine Vergütungsvereinbarung.

Was kostet eine Scheidung bei 9.500 € netto mit einem Anwalt?

Mit Versorgungsausgleich (zwei Anrechte) 4.326,33 € für Gericht und Anwalt zusammen. Davon entfallen 1.033,00 € auf das Gericht und 3.293,33 € auf den Anwalt.

Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei 9.500 € Einkommen mehr?

Nein, das Einkommen spielt dafür keine Rolle. Versichert ist im Familienrecht nur die Beratung, nicht das Verfahren.

Mit diesen Werten im Rechner öffnen

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet mit amtlichen Tabellen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich setzt das Familiengericht den Verfahrenswert fest, und nur deine Versicherungsbedingungen sagen, was dein Tarif leistet.

Quellen und Stand

Alle Zahlen dieser Seite haben wir am 15.10.2026 mit den folgenden Quellen abgeglichen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen die Quelle. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

✉ Erstberatung anfragen