Zum Inhalt springen
RechtsschutzScheidung.de
Gebühren nach FamGKG und RVG (Stand 2025) · Düsseldorfer Tabelle 2026 · PKH-Freibeträge 2026Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion

Scheidungskosten · Beispielrechnung · Stand 15.10.2026

Scheidung mit 9.000 € Netto im Monat: die Kosten

Bei 9.000 € gemeinsamem Nettoeinkommen kostet eine Scheidung mit Versorgungsausgleich 4.326,33 € mit einem Anwalt und 7.619,66 € mit zwei Anwälten.

Verfahrenswert32.400 €Ehesache 27.000 € + Versorgungsausgleich 5.400 €
Gerichtsgebühr1.033,00 €2,0 nach FamGKG
Ein Anwalt3.293,33 €brutto inklusive Pauschale
Unterlagen auf einem Tisch

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de · Beträge gegen Gesetzestext und amtliche Tabellen abgeglichen

Bei einem gemeinsamen Nettoeinkommen von 9.000 € liegt der Verfahrenswert eurer Scheidung bei 32.400 €, sofern nur Scheidung und Versorgungsausgleich anstehen. Gericht und ein Anwalt kosten dann zusammen 4.326,33 €; mit zwei Anwälten sind es 7.619,66 €.

Kostenübersicht für 9.000 € netto im Monat
Ein AnwaltZwei Anwälte
Verfahrenswert32.400 €32.400 €
Gerichtsgebühr 2,01.033,00 €1.033,00 €
Anwaltskosten3.293,33 €6.586,66 €
Gesamt4.326,33 €7.619,66 €
Antragsteller zahlt3.809,83 €3.809,83 €
Anderer Ehegatte zahlt516,50 €3.809,83 €

Wer zahlt? Nach § 150 FamFG jeder seinen Anwalt und die Hälfte der Gerichtsgebühr (516,50 €). Bei einem Anwalt sind das 3.809,83 € für den Antragsteller und 516,50 € für den anderen, bei zwei Anwälten 3.809,83 € für jeden.

Was der Versorgungsausgleich ausmacht

Ohne Versorgungsausgleich, etwa nach kurzer Ehe oder bei wirksamem Ausschluss, sinkt der Verfahrenswert auf 27.000 €. Mit vier Anrechten, etwa je einer gesetzlichen Rente und einer Betriebsrente pro Person, steigt er dagegen auf 37.800 €.

Variante (ein Anwalt)WertKosten
Ohne Versorgungsausgleich27.000 €3.989,48 €
Zwei Anrechte32.400 €4.326,33 €
Vier Anrechte37.800 €4.663,18 €

Streit über Kinder, Unterhalt oder Vermögen

Streit über Unterhalt, Zugewinn oder die Kinder erhöht die Kosten, auch wenn er im Verbund weniger kostet als in eigenen Verfahren. Wir haben drei typische Fälle mit zwei Anwälten durchgerechnet.

Fall (zwei Anwälte, zwei Anrechte)WertKostenje Ehegatte
Mit Sorgerechtsverfahren (eine Kindschaftssache)37.400 €8.212,36 €4.106,18 €
Mit Unterhalt (500 € im Monat gefordert)38.400 €8.212,36 €4.106,18 €
Mit Zugewinnausgleich (20.000 € gefordert)52.400 €10.269,78 €5.134,89 €
Alles zusammen, mit Einigung63.400 €12.885,40 €6.442,70 €

Verfahrenskostenhilfe: ein Rechenbeispiel

Angenommen, das Einkommen verteilt sich je zur Hälfte auf beide, also 4.500 € pro Person, und jeder zahlt 1.200 € Warmmiete. Dann bleiben nach § 115 ZPO 2.359,00 € einzusetzendes Einkommen, was voraussichtlich keine Verfahrenskostenhilfe, weil die eigenen Kosten von 3.809,83 € höchstens vier Monatsraten zu 2.059 € entsprechen bedeutet. Mit eigenen Zahlen prüfen.

Zahlt die Versicherung mit?

Die Kosten oben bleiben auch mit Rechtsschutzversicherung bei euch. Versicherbar ist im Familienrecht nur die anwaltliche Beratung; für ein erstes Gespräch sind gesetzlich höchstens 226,10 € brutto vorgesehen. Mehr zum Rechtsschutz bei Scheidung.

Benachbarte Einkommen: 8.500 € führt zu 4.326,33 €, 9.500 € zu 4.326,33 €, jeweils mit einem Anwalt.

Praktische Hinweise

  • Fragt nach, ob euer Gericht Kinder vom Einkommen abzieht; das senkt den Wert.
  • Kontoauszüge und Rentenbescheide früh bereitlegen, das beschleunigt den Versorgungsausgleich.
  • Bei kurzer Ehe kann ohne Antrag der Versorgungsausgleich entfallen.
Trennung · Scheidung · kostenlos anfragen

Kosten, Unterhalt, Kinder: Fachanwalt anfragen

Der Rechner zeigt die gesetzlichen Kosten. Was in deinem Fall sinnvoll ist, etwa ein Anwalt für beide Folgesachen oder eine Vereinbarung vorab, klärt eine Erstberatung. Beschreib kurz deine Situation, eine Kanzlei für Familienrecht meldet sich bei dir.

  • Fachanwälte für Familienrecht
  • Vor Ort oder per Video
  • Vertraulich und unverbindlich

Kostenloser Vermittlungsservice. Für die Vermittlung erhalten wir gegebenenfalls eine Vergütung von unseren Partnern, für dich entstehen keine Kosten.

Häufige Fragen

Wie viel muss ich vorab an das Gericht zahlen?

Die volle Gerichtsgebühr von 1.033,00 € wird mit Einreichung des Antrags fällig (§ 9 FamGKG). Das Gericht stellt den Antrag erst nach Zahlung zu.

Werden Anwaltskosten bei 9.000 € Einkommen anders berechnet?

Nein, der Anwalt rechnet nach demselben Verfahrenswert wie das Gericht, hier 32.400 €. Höhere Kosten entstehen nur durch eine Vergütungsvereinbarung.

Was kostet eine Scheidung bei 9.000 € netto mit einem Anwalt?

Mit Versorgungsausgleich (zwei Anrechte) 4.326,33 € für Gericht und Anwalt zusammen. Davon entfallen 1.033,00 € auf das Gericht und 3.293,33 € auf den Anwalt.

Was spare ich ohne Versorgungsausgleich?

Bei diesem Einkommen 336,85 € mit einem Anwalt, weil der Verfahrenswert von 32.400 € auf 27.000 € sinkt.

Mit diesen Werten im Rechner öffnen

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet mit amtlichen Tabellen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich setzt das Familiengericht den Verfahrenswert fest, und nur deine Versicherungsbedingungen sagen, was dein Tarif leistet.

Quellen und Stand

Alle Zahlen dieser Seite haben wir am 15.10.2026 mit den folgenden Quellen abgeglichen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen die Quelle. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

✉ Erstberatung anfragen