Bei einem gemeinsamen Nettoeinkommen von 9.000 € liegt der Verfahrenswert eurer Scheidung bei 32.400 €, sofern nur Scheidung und Versorgungsausgleich anstehen. Gericht und ein Anwalt kosten dann zusammen 4.326,33 €; mit zwei Anwälten sind es 7.619,66 €.
| Ein Anwalt | Zwei Anwälte | |
|---|---|---|
| Verfahrenswert | 32.400 € | 32.400 € |
| Gerichtsgebühr 2,0 | 1.033,00 € | 1.033,00 € |
| Anwaltskosten | 3.293,33 € | 6.586,66 € |
| Gesamt | 4.326,33 € | 7.619,66 € |
| Antragsteller zahlt | 3.809,83 € | 3.809,83 € |
| Anderer Ehegatte zahlt | 516,50 € | 3.809,83 € |
Wer zahlt? Nach § 150 FamFG jeder seinen Anwalt und die Hälfte der Gerichtsgebühr (516,50 €). Bei einem Anwalt sind das 3.809,83 € für den Antragsteller und 516,50 € für den anderen, bei zwei Anwälten 3.809,83 € für jeden.
Was der Versorgungsausgleich ausmacht
Ohne Versorgungsausgleich, etwa nach kurzer Ehe oder bei wirksamem Ausschluss, sinkt der Verfahrenswert auf 27.000 €. Mit vier Anrechten, etwa je einer gesetzlichen Rente und einer Betriebsrente pro Person, steigt er dagegen auf 37.800 €.
| Variante (ein Anwalt) | Wert | Kosten |
|---|---|---|
| Ohne Versorgungsausgleich | 27.000 € | 3.989,48 € |
| Zwei Anrechte | 32.400 € | 4.326,33 € |
| Vier Anrechte | 37.800 € | 4.663,18 € |
Streit über Kinder, Unterhalt oder Vermögen
Streit über Unterhalt, Zugewinn oder die Kinder erhöht die Kosten, auch wenn er im Verbund weniger kostet als in eigenen Verfahren. Wir haben drei typische Fälle mit zwei Anwälten durchgerechnet.
| Fall (zwei Anwälte, zwei Anrechte) | Wert | Kosten | je Ehegatte |
|---|---|---|---|
| Mit Sorgerechtsverfahren (eine Kindschaftssache) | 37.400 € | 8.212,36 € | 4.106,18 € |
| Mit Unterhalt (500 € im Monat gefordert) | 38.400 € | 8.212,36 € | 4.106,18 € |
| Mit Zugewinnausgleich (20.000 € gefordert) | 52.400 € | 10.269,78 € | 5.134,89 € |
| Alles zusammen, mit Einigung | 63.400 € | 12.885,40 € | 6.442,70 € |
Verfahrenskostenhilfe: ein Rechenbeispiel
Angenommen, das Einkommen verteilt sich je zur Hälfte auf beide, also 4.500 € pro Person, und jeder zahlt 1.200 € Warmmiete. Dann bleiben nach § 115 ZPO 2.359,00 € einzusetzendes Einkommen, was voraussichtlich keine Verfahrenskostenhilfe, weil die eigenen Kosten von 3.809,83 € höchstens vier Monatsraten zu 2.059 € entsprechen bedeutet. Mit eigenen Zahlen prüfen.
Zahlt die Versicherung mit?
Die Kosten oben bleiben auch mit Rechtsschutzversicherung bei euch. Versicherbar ist im Familienrecht nur die anwaltliche Beratung; für ein erstes Gespräch sind gesetzlich höchstens 226,10 € brutto vorgesehen. Mehr zum Rechtsschutz bei Scheidung.
Benachbarte Einkommen: 8.500 € führt zu 4.326,33 €, 9.500 € zu 4.326,33 €, jeweils mit einem Anwalt.
Praktische Hinweise
- Fragt nach, ob euer Gericht Kinder vom Einkommen abzieht; das senkt den Wert.
- Kontoauszüge und Rentenbescheide früh bereitlegen, das beschleunigt den Versorgungsausgleich.
- Bei kurzer Ehe kann ohne Antrag der Versorgungsausgleich entfallen.
Kosten, Unterhalt, Kinder: Fachanwalt anfragen
Der Rechner zeigt die gesetzlichen Kosten. Was in deinem Fall sinnvoll ist, etwa ein Anwalt für beide Folgesachen oder eine Vereinbarung vorab, klärt eine Erstberatung. Beschreib kurz deine Situation, eine Kanzlei für Familienrecht meldet sich bei dir.
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- Vertraulich und unverbindlich
Häufige Fragen
Wie viel muss ich vorab an das Gericht zahlen?
Die volle Gerichtsgebühr von 1.033,00 € wird mit Einreichung des Antrags fällig (§ 9 FamGKG). Das Gericht stellt den Antrag erst nach Zahlung zu.
Werden Anwaltskosten bei 9.000 € Einkommen anders berechnet?
Nein, der Anwalt rechnet nach demselben Verfahrenswert wie das Gericht, hier 32.400 €. Höhere Kosten entstehen nur durch eine Vergütungsvereinbarung.
Was kostet eine Scheidung bei 9.000 € netto mit einem Anwalt?
Mit Versorgungsausgleich (zwei Anrechte) 4.326,33 € für Gericht und Anwalt zusammen. Davon entfallen 1.033,00 € auf das Gericht und 3.293,33 € auf den Anwalt.
Was spare ich ohne Versorgungsausgleich?
Bei diesem Einkommen 336,85 € mit einem Anwalt, weil der Verfahrenswert von 32.400 € auf 27.000 € sinkt.
