Wie teuer wird eine Scheidung, wenn beide Ehegatten gemeinsam 2.500 € im Monat verdienen? Nach § 43 FamGKG zählt das Dreimonatsnetto, also 7.500 €, plus 1.500 € für den Versorgungsausgleich. Insgesamt kostet das Verfahren 2.307,49 € mit einem und 4.093,98 € mit zwei Anwälten.
| Ein Anwalt | Zwei Anwälte | |
|---|---|---|
| Verfahrenswert | 9.000 € | 9.000 € |
| Gerichtsgebühr 2,0 | 521,00 € | 521,00 € |
| Anwaltskosten | 1.786,49 € | 3.572,98 € |
| Gesamt | 2.307,49 € | 4.093,98 € |
| Antragsteller zahlt | 2.046,99 € | 2.046,99 € |
| Anderer Ehegatte zahlt | 260,50 € | 2.046,99 € |
Weil das Gericht die Kosten gegeneinander aufhebt (§ 150 Abs. 1 FamFG), trägt jeder die Hälfte der Gerichtsgebühr, hier 260,50 €, und seinen eigenen Anwalt. Wer allein den Antrag stellt, zahlt also 2.046,99 €, der andere nur 260,50 €. Viele Paare teilen die Anwaltskosten intern, dann entfallen auf jeden 1.153,75 €.
Was der Versorgungsausgleich ausmacht
Die folgende Tabelle vergleicht die Varianten ohne Versorgungsausgleich, mit zwei und mit vier Anrechten. Der Unterschied zwischen null und vier Anrechten macht bei diesem Einkommen 668,65 € aus.
| Variante (ein Anwalt) | Wert | Kosten |
|---|---|---|
| Ohne Versorgungsausgleich | 7.500 € | 2.085,48 € |
| Zwei Anrechte | 9.000 € | 2.307,49 € |
| Vier Anrechte | 10.500 € | 2.754,13 € |
Streit über Kinder, Unterhalt oder Vermögen
Kommen Folgesachen hinzu, wächst der Verfahrenswert. Die Beispiele unten gehen von zwei Anwälten aus, weil bei Streit jeder Ehegatte eine eigene Vertretung braucht.
| Fall (zwei Anwälte, zwei Anrechte) | Wert | Kosten | je Ehegatte |
|---|---|---|---|
| Mit Sorgerechtsverfahren (eine Kindschaftssache) | 10.500 € | 4.881,26 € | 2.440,63 € |
| Mit Unterhalt (500 € im Monat gefordert) | 15.000 € | 5.269,50 € | 2.634,75 € |
| Mit Zugewinnausgleich (20.000 € gefordert) | 29.000 € | 7.026,96 € | 3.513,48 € |
| Alles zusammen, mit Einigung | 36.500 € | 10.623,30 € | 5.311,65 € |
Verfahrenskostenhilfe bei diesem Einkommen?
Angenommen, das Einkommen verteilt sich je zur Hälfte auf beide, also 1.250 € pro Person, und jeder zahlt 450 € Warmmiete. Dann bleiben nach § 115 ZPO 0,00 € einzusetzendes Einkommen, was Verfahrenskostenhilfe ohne Raten bedeutet. Mit eigenen Zahlen prüfen.
Rechtsschutz bei diesen Kosten
Hast du einen Rechtsschutzvertrag mit Beratungs-Rechtsschutz im Familienrecht, übernimmt er höchstens die Beratung vor dem Verfahren, ohne Gebührenvereinbarung bis 226,10 € für das erste Gespräch. Das Verfahren selbst ist ausgeschlossen. Mehr zum Rechtsschutz bei Scheidung.
Benachbarte Einkommen: 2.250 € führt zu 2.307,49 €, 2.750 € zu 2.529,50 €, jeweils mit einem Anwalt.
Gut zu wissen
- Sammelt Gehaltsnachweise der letzten drei Monate, das Gericht fragt danach.
- Eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung kostet zusätzlich, kann aber Streit im Verfahren vermeiden.
- Fragt nach, ob euer Gericht Kinder vom Einkommen abzieht; das senkt den Wert.
Kosten, Unterhalt, Kinder: Fachanwalt anfragen
Der Rechner zeigt die gesetzlichen Kosten. Was in deinem Fall sinnvoll ist, etwa ein Anwalt für beide Folgesachen oder eine Vereinbarung vorab, klärt eine Erstberatung. Beschreib kurz deine Situation, eine Kanzlei für Familienrecht meldet sich bei dir.
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- Vertraulich und unverbindlich
Häufige Fragen
Was spare ich ohne Versorgungsausgleich?
Bei diesem Einkommen 222,01 € mit einem Anwalt, weil der Verfahrenswert von 9.000 € auf 7.500 € sinkt.
Wie viel muss ich vorab an das Gericht zahlen?
Die volle Gerichtsgebühr von 521,00 € wird mit Einreichung des Antrags fällig (§ 9 FamGKG). Das Gericht stellt den Antrag erst nach Zahlung zu.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei 2.500 € Einkommen mehr?
Nein, das Einkommen spielt dafür keine Rolle. Versichert ist im Familienrecht nur die Beratung, nicht das Verfahren.
Kann ich die Kosten in Raten zahlen?
Mit Verfahrenskostenhilfe ja, dann zahlst du höchstens 48 Monatsraten an die Staatskasse. Ob sie dir zusteht, hängt von deinem eigenen Einkommen nach Abzug der Freibeträge ab.
