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RechtsschutzScheidung.de
Gebühren nach FamGKG und RVG (Stand 2025) · Düsseldorfer Tabelle 2026 · PKH-Freibeträge 2026Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion

Rechtsschutz und Kosten bei Scheidung · Stand 15.10.2026

Rechtsschutz bei Scheidung: was die Versicherung zahlt und was die Scheidung kostet

Eine Rechtsschutzversicherung zahlt bei einer Scheidung in der Regel nur die anwaltliche Beratung, und auch das nur, wenn der Baustein Beratungs-Rechtsschutz im Familienrecht vereinbart ist und die Trennung nach Vertragsbeginn lag. Das Scheidungsverfahren selbst ist nicht versichert; bei geringem Einkommen übernimmt der Staat die Kosten über die Verfahrenskostenhilfe.

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de · Aussagen gegen GDV-Musterbedingungen, FamGKG, RVG und ZPO geprüft

  • Erstberatung höchstens226,10 €brutto, § 34 RVG
  • Gerichtsgebühr Scheidung2,0Nr. 1110 KV FamGKG
  • Mindestwert Ehesache3.000 €§ 43 FamGKG
  • VKH-Freibetrag 2026619 €plus 282 € bei Arbeit

Rechtsschutzversicherung

Was die Rechtsschutzversicherung bei Trennung und Scheidung übernimmt

Grundlage sind die unverbindlichen Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2021), Musterbedingungen des GDV, Stand Juni 2025). Versicherer dürfen davon abweichen; verbindlich sind immer die Bedingungen deines Vertrags.

Versichert, wenn vereinbart

  • Rat oder Auskunft eines Anwalts zu Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Zugewinn (Beratungs-Rechtsschutz, Ziffer 2.2.11)
  • Ohne Gebührenvereinbarung höchstens 226,10 € brutto für das erste Gespräch, 297,50 € für eine weitergehende Beratung
  • Abzüglich deiner Selbstbeteiligung

Nicht versichert

  • Vertretung im Scheidungsverfahren und die Gerichtskosten
  • Gerichtliche Verfahren über Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht oder Umgang
  • Fälle, deren auslösendes Ereignis vor Vertragsbeginn lag

Darauf achten

  • „Wird der Rechtsanwalt darüber hinaus tätig, erstatten wir insgesamt keine Kosten.“ Wer denselben Anwalt danach mit dem Verfahren beauftragt, riskiert die ganze Erstattung.
  • Versicherungsfall ist das Ereignis, das die Rechtslage ändert, meist die Trennung.
  • Tarife können eine eigene Wartezeit vorsehen.

Scheidungskosten-Rechner

Was kostet deine Scheidung?

Der Verfahrenswert ist das dreifache Monatsnetto beider Ehegatten (§ 43 FamGKG), mindestens 3.000 €. Daraus berechnen sich die Gerichtsgebühr (2,0) und die Anwaltsvergütung (1,3 + 1,2 Gebühren) nach den Tabellen, die seit dem 1. Juni 2025 gelten.

1. Einkommen
€
Durchschnitt inklusive Weihnachts- und Urlaubsgeld, ohne Kindergeld.
€
Bei keinem Einkommen 0 eintragen.
€
Viele Familiengerichte ziehen je Kind einen Pauschalbetrag ab, die Höhe unterscheidet sich je OLG-Bezirk. 0 = kein Abzug.
2. Folgesachen im Verbund
Jedes Rentenanrecht zählt einzeln, etwa gesetzliche Rente, Betriebsrente, Riester. 0 = kein Versorgungsausgleich.
Nur wenn im Scheidungsverfahren mitentschieden wird.
€
Kindes- oder Ehegattenunterhalt als Folgesache; Wert = 12 Monatsbeträge.
€
Betrag, um den gestritten wird.
Vermögen berücksichtigen (optional)
€
Ob und wie Vermögen den Wert erhöht, entscheidet das Gericht nach Ermessen (§ 43 Abs. 1 FamGKG).
€
Rechenannahme, kein gesetzlicher Wert.
%
Rechenannahme, kein gesetzlicher Wert.
3. Anwälte
Nur der Antragsteller braucht einen Anwalt; der Zustimmung kann der andere ohne Anwalt erklären (§ 114 Abs. 4 Nr. 3 FamFG).
Löst eine Einigungsgebühr 1,0 auf den Wert der geregelten Folgesachen aus, nicht auf die Ehesache.
Kosten der Scheidung3.203 €Gericht und ein Anwalt, inklusive Umsatzsteuer
Gerichtskosten749,00 €2,0 Gebühr nach FamGKG
Anwaltskosten2.454,38 €ein Anwalt, brutto
Verfahrenswert16.560 €Ehesache 13.800 € plus Folgesachen
Je Ehegatte1.601,69 €wenn ihr alle Kosten teilt
So entsteht der Verfahrenswert
Nettoeinkommen beider Ehegatten im Monat4.600 €
× 3 Monate (§ 43 Abs. 2 FamGKG)13.800 €
Wert der Ehesache13.800 €
+ Versorgungsausgleich: 2 Anrechte × 10 % von 13.800 € (§ 50 FamGKG)2.760 €
Verfahrenswert gesamt16.560 €
Gerichts- und Anwaltskosten
Gerichtsgebühr 2,0 (Nr. 1110 KV FamGKG) aus 16.560 €749,00 €
Verfahrensgebühr 1,3 (Nr. 3100 VV RVG)1.062,10 €
Terminsgebühr 1,2 (Nr. 3104 VV RVG)980,40 €
Auslagenpauschale (Nr. 7002 VV RVG)20,00 €
Umsatzsteuer 19 % (Nr. 7008 VV RVG)391,88 €
Ein Anwalt brutto2.454,38 €
Gesamtkosten3.203,38 €

Wer zahlt was? Wird die Ehe geschieden, werden die Kosten gegeneinander aufgehoben (§ 150 Abs. 1 FamFG): Jeder trägt die Hälfte der Gerichtskosten, also 374,50 €, und seinen eigenen Anwalt. Mit nur einem Anwalt zahlt der Antragsteller 2.828,88 € und der andere Ehegatte 374,50 €, wenn ihr intern nichts anderes vereinbart. Die Gerichtsgebühr wird mit Einreichung des Antrags fällig (§ 9 FamGKG), zugestellt wird erst nach Zahlung (§ 14 FamGKG).

Rechtsschutzversicherung: Der Beratungs-Rechtsschutz im Familienrecht deckt nach den GDV-Musterbedingungen nur Rat und Auskunft durch einen Anwalt. Die Verfahrenskosten oben übernimmt er nicht. Bei geringem Einkommen hilft die Verfahrenskostenhilfe.

Szenarien im Vergleich
VarianteVerfahrenswertGerichtAnwälteGesamt
Nur Scheidung und Versorgungsausgleich, ein Anwalt16.560 €749,00 €2.454,38 €3.203,38 €
Nur Scheidung und Versorgungsausgleich, zwei Anwälte16.560 €749,00 €4.908,76 €5.657,76 €
Scheidung ohne Versorgungsausgleich, ein Anwalt13.800 €688,00 €2.290,75 €2.978,75 €
Deine Eingabe16.560 €749,00 €2.454,38 €3.203,38 €
Wie das Einkommen die Kosten verändert (übrige Eingaben gleich)
Nettoeinkommen beiderGesamtkosten
2.300 € im Monat (50 %)2.307,49 €
3.450 € im Monat (75 %)2.754,13 €
5.750 € im Monat (125 %)3.428,00 €
6.900 € im Monat (150 %)3.652,63 €
9.200 € im Monat (200 %)4.326,33 €
Rechenweg Schritt für Schritt
  1. Nettoeinkommen beider Ehegatten: 2.800 € + 1.800 € = 4.600 € im Monat.
  2. Dreifacher Monatsbetrag nach § 43 Abs. 2 FamGKG: 13.800 €. Wert der Ehesache: 13.800 €.
  3. Folgesachen werden nach § 44 FamGKG hinzugerechnet: 2.760 €. Verfahrenswert: 16.560 €.
  4. Gerichtsgebühr: Tabellenwert 374,50 € nach Anlage 2 zu § 28 FamGKG × 2,0 = 749,00 €.
  5. Anwalt: Tabellenwert 817,00 € nach Anlage 2 zu § 13 RVG × 1,3 = 1.062,10 €, × 1,2 = 980,40 €, Pauschale 20,00 €, Umsatzsteuer 391,88 € = 2.454,38 €.
  6. Summe: 749,00 € + 2.454,38 € = 3.203,38 €.

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Trennung · Scheidung · kostenlos anfragen

Kosten, Unterhalt, Kinder: Fachanwalt anfragen

Der Rechner zeigt die gesetzlichen Kosten. Was in deinem Fall sinnvoll ist, etwa ein Anwalt für beide Folgesachen oder eine Vereinbarung vorab, klärt eine Erstberatung. Beschreib kurz deine Situation, eine Kanzlei für Familienrecht meldet sich bei dir.

  • Fachanwälte für Familienrecht
  • Vor Ort oder per Video
  • Vertraulich und unverbindlich

Kostenloser Vermittlungsservice. Für die Vermittlung erhalten wir gegebenenfalls eine Vergütung von unseren Partnern, für dich entstehen keine Kosten.

Kosten nach Einkommen

Scheidungskosten auf einen Blick

Scheidung mit Versorgungsausgleich (zwei Anrechte), ohne weitere Folgesachen. Jede Zeile führt zur vollständigen Beispielrechnung.

Scheidungskosten nach gemeinsamem Nettoeinkommen (Scheidung mit Versorgungsausgleich, 2 Anrechte)
Netto beider im MonatVerfahrenswertEin AnwaltZwei Anwälte
1.500 €5.500 €1.641,45 €2.896,90 €
2.500 €9.000 €2.307,49 €4.093,98 €
3.500 €12.600 €2.754,13 €4.881,26 €
4.500 €16.200 €3.203,38 €5.657,76 €
6.000 €21.600 €3.428,00 €6.046,00 €
8.000 €28.800 €3.989,48 €7.026,96 €
10.000 €36.000 €4.663,18 €8.212,36 €

Alle Einkommensstufen von 1.000 € bis 15.000 €

Verfahrenskostenhilfe

Wenn das Geld für die Scheidung nicht reicht

Verfahrenskostenhilfe übernimmt Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder gegen Raten (§ 76 FamFG, §§ 114 ff. ZPO). Vom Einkommen werden Freibeträge, Wohnkosten und Belastungen abgezogen. Bleiben weniger als 20 € übrig, gibt es Verfahrenskostenhilfe ohne Raten; sonst zahlst du die Hälfte des Rests, höchstens 48 Monatsraten.

Verfahrenskostenhilfe prüfen

Freibeträge nach § 115 Abs. 1 ZPO je Monat (Bund)
Freibetrag20252026§ 115 Abs. 1 S. 3
Partei, Ehegatte oder Lebenspartner619 €619 €Nr. 2a
Zusätzlich bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit282 €282 €Nr. 1b
Unterhaltsberechtigte Erwachsene496 €496 €Nr. 2b
Jugendliche von 15 bis 18 Jahren518 €518 €Nr. 2b
Kinder von 7 bis 14 Jahren429 €429 €Nr. 2b
Kinder bis 6 Jahre393 €393 €Nr. 2b

PKHB 2026 vom 19.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 360), Beträge 2025 fortgeschrieben. Im Landkreis Fürstenfeldbruck, in der Landeshauptstadt München und im Landkreis München gelten wegen höherer Regelsätze eigene, etwas höhere Beträge.

Ratgeber

Ruhig erklärt, mit Quelle

Häufige Fragen

Zahlt die Rechtsschutzversicherung die Scheidung?

In der Regel nicht. Nach den Musterbedingungen des GDV (ARB 2021) sind familienrechtliche Streitigkeiten ausgeschlossen. Versicherbar ist nur der Beratungs-Rechtsschutz: Rat oder Auskunft eines Anwalts. Das Scheidungsverfahren, Gerichtskosten und Verfahren über Unterhalt oder Zugewinn sind nicht versichert.

Was übernimmt der Beratungs-Rechtsschutz im Familienrecht?

Die Kosten für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Anwalts, etwa ein Erstberatungsgespräch zu Trennung, Unterhalt oder Sorgerecht. Ohne Gebührenvereinbarung sind das höchstens 190 € netto für das erste Gespräch (§ 34 RVG), abzüglich deiner Selbstbeteiligung. Wird der Anwalt darüber hinaus tätig, erstattet der Versicherer nach den Musterbedingungen insgesamt keine Kosten.

Kann ich nach der Trennung noch eine Rechtsschutzversicherung abschließen?

Für diese Trennung hilft das nicht. Versicherungsfall ist das Ereignis, das deine Rechtslage geändert hat, in der Regel die Trennung. Liegt es vor Vertragsbeginn, besteht kein Schutz.

Was kostet eine Scheidung?

Das hängt vom gemeinsamen Nettoeinkommen ab. Bei 4.000 € im Monat und zwei Rentenanrechten kostet eine einvernehmliche Scheidung mit einem Anwalt etwa 2.979 €. Im Mindestfall (Verfahrenswert 3.000 €, kein Versorgungsausgleich) sind es 975,41 €.

Wer bezahlt die Scheidung?

Jeder Ehegatte zahlt die Hälfte der Gerichtskosten und seinen eigenen Anwalt (§ 150 Abs. 1 FamFG). Mit nur einem Anwalt trägt der Antragsteller dessen Kosten, sofern ihr nichts anderes vereinbart.

Wann bekomme ich Verfahrenskostenhilfe?

Wenn nach Abzug der Freibeträge (2026: 619 € für dich, 282 € bei Erwerbstätigkeit, dazu Wohnkosten und Unterhaltsberechtigte) wenig übrig bleibt. Vom einzusetzenden Einkommen zahlst du die Hälfte als Rate, höchstens 48 Raten; unter 10 € entfällt die Rate.

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet mit amtlichen Tabellen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich setzt das Familiengericht den Verfahrenswert fest, und nur deine Versicherungsbedingungen sagen, was dein Tarif leistet.

Quellen und Stand

Alle Zahlen dieser Seite haben wir am 15.10.2026 mit den folgenden Quellen abgeglichen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen die Quelle. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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