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RechtsschutzScheidung.de
Gebühren nach FamGKG und RVG (Stand 2025) · Düsseldorfer Tabelle 2026 · PKH-Freibeträge 2026Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion

Scheidungskosten · Beispielrechnung · Stand 15.10.2026

Was kostet die Scheidung bei 6.000 € netto?

Bei 6.000 € gemeinsamem Nettoeinkommen kostet eine Scheidung mit Versorgungsausgleich 3.428,00 € mit einem Anwalt und 6.046,00 € mit zwei Anwälten.

Verfahrenswert21.600 €Ehesache 18.000 € + Versorgungsausgleich 3.600 €
Gerichtsgebühr810,00 €2,0 nach FamGKG
Ein Anwalt2.618,00 €brutto inklusive Pauschale
Unterlagen auf einem Tisch

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de · Beträge gegen Gesetzestext und amtliche Tabellen abgeglichen

Bei einem gemeinsamen Nettoeinkommen von 6.000 € liegt der Verfahrenswert eurer Scheidung bei 21.600 €, sofern nur Scheidung und Versorgungsausgleich anstehen. Gericht und ein Anwalt kosten dann zusammen 3.428,00 €; mit zwei Anwälten sind es 6.046,00 €.

Kosten der Scheidung bei 6.000 € Nettoeinkommen
Ein AnwaltZwei Anwälte
Verfahrenswert21.600 €21.600 €
Gerichtsgebühr 2,0810,00 €810,00 €
Anwaltskosten2.618,00 €5.236,00 €
Gesamt3.428,00 €6.046,00 €
Antragsteller zahlt3.023,00 €3.023,00 €
Anderer Ehegatte zahlt405,00 €3.023,00 €

Gerichtskosten werden halbiert: 405,00 € pro Kopf. Den Anwalt bezahlt, wer ihn beauftragt. Mit einem gemeinsamen Anwalt für den Antrag landet ihr bei 1.714,00 € je Person, wenn ihr alles teilt; mit zwei Anwälten trägt jeder 3.023,00 €.

Versorgungsausgleich: null, zwei oder vier Anrechte

Die folgende Tabelle vergleicht die Varianten ohne Versorgungsausgleich, mit zwei und mit vier Anrechten. Der Unterschied zwischen null und vier Anrechten macht bei diesem Einkommen 786,10 € aus.

Variante (ein Anwalt)WertKosten
Ohne Versorgungsausgleich18.000 €3.203,38 €
Zwei Anrechte21.600 €3.428,00 €
Vier Anrechte25.200 €3.989,48 €

Wenn Folgesachen dazukommen

Kommen Folgesachen hinzu, wächst der Verfahrenswert. Die Beispiele unten gehen von zwei Anwälten aus, weil bei Streit jeder Ehegatte eine eigene Vertretung braucht.

Fall (zwei Anwälte, zwei Anrechte)WertKostenje Ehegatte
Mit Sorgerechtsverfahren (eine Kindschaftssache)25.200 €7.026,96 €3.513,48 €
Mit Unterhalt (500 € im Monat gefordert)27.600 €7.026,96 €3.513,48 €
Mit Zugewinnausgleich (20.000 € gefordert)41.600 €8.805,06 €4.402,53 €
Alles zusammen, mit Einigung51.200 €12.680,72 €6.340,36 €

Hilft der Staat mit den Kosten?

Verfahrenskostenhilfe richtet sich nach dem Einkommen jedes Ehegatten einzeln. Verdient ein Ehegatte 3.000 € und zahlt 900 € Warmmiete, ergibt sich nach den Freibeträgen 2026 ein einzusetzendes Einkommen von 1.159,00 € und damit voraussichtlich keine Verfahrenskostenhilfe, weil die eigenen Kosten von 3.023,00 € höchstens vier Monatsraten zu 859 € entsprechen. Mit eigenen Zahlen prüfen.

Rechtsschutz bei diesen Kosten

Die Kosten oben bleiben auch mit Rechtsschutzversicherung bei euch. Versicherbar ist im Familienrecht nur die anwaltliche Beratung; für ein erstes Gespräch sind gesetzlich höchstens 226,10 € brutto vorgesehen. Mehr zum Rechtsschutz bei Scheidung.

Ein paar hundert Euro mehr oder weniger Einkommen ändern wenig: 5.750 € ergibt 3.428,00 €, 6.500 € ergibt 3.652,63 €.

Tipps

  • Wer wenig verdient, stellt den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gleich mit.
  • Kontoauszüge und Rentenbescheide früh bereitlegen, das beschleunigt den Versorgungsausgleich.
  • Fragt nach, ob euer Gericht Kinder vom Einkommen abzieht; das senkt den Wert.
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Trennung oder Scheidung? Lass dich beraten

Der Rechner zeigt die gesetzlichen Kosten. Was in deinem Fall sinnvoll ist, etwa ein Anwalt für beide Folgesachen oder eine Vereinbarung vorab, klärt eine Erstberatung. Beschreib kurz deine Situation, eine Kanzlei für Familienrecht meldet sich bei dir.

  • Fachanwälte für Familienrecht
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Kostenloser Vermittlungsservice. Für die Vermittlung erhalten wir gegebenenfalls eine Vergütung von unseren Partnern, für dich entstehen keine Kosten.

Häufige Fragen

Kann ich die Kosten in Raten zahlen?

Mit Verfahrenskostenhilfe ja, dann zahlst du höchstens 48 Monatsraten an die Staatskasse. Ob sie dir zusteht, hängt von deinem eigenen Einkommen nach Abzug der Freibeträge ab.

Was spare ich ohne Versorgungsausgleich?

Bei diesem Einkommen 224,62 € mit einem Anwalt, weil der Verfahrenswert von 21.600 € auf 18.000 € sinkt.

Werden Anwaltskosten bei 6.000 € Einkommen anders berechnet?

Nein, der Anwalt rechnet nach demselben Verfahrenswert wie das Gericht, hier 21.600 €. Höhere Kosten entstehen nur durch eine Vergütungsvereinbarung.

Was kostet eine Scheidung bei 6.000 € netto mit einem Anwalt?

Mit Versorgungsausgleich (zwei Anrechte) 3.428,00 € für Gericht und Anwalt zusammen. Davon entfallen 810,00 € auf das Gericht und 2.618,00 € auf den Anwalt.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet mit amtlichen Tabellen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich setzt das Familiengericht den Verfahrenswert fest, und nur deine Versicherungsbedingungen sagen, was dein Tarif leistet.

Quellen und Stand

Alle Zahlen dieser Seite haben wir am 15.10.2026 mit den folgenden Quellen abgeglichen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen die Quelle. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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