Bei einem gemeinsamen Nettoeinkommen von 6.000 € liegt der Verfahrenswert eurer Scheidung bei 21.600 €, sofern nur Scheidung und Versorgungsausgleich anstehen. Gericht und ein Anwalt kosten dann zusammen 3.428,00 €; mit zwei Anwälten sind es 6.046,00 €.
| Ein Anwalt | Zwei Anwälte | |
|---|---|---|
| Verfahrenswert | 21.600 € | 21.600 € |
| Gerichtsgebühr 2,0 | 810,00 € | 810,00 € |
| Anwaltskosten | 2.618,00 € | 5.236,00 € |
| Gesamt | 3.428,00 € | 6.046,00 € |
| Antragsteller zahlt | 3.023,00 € | 3.023,00 € |
| Anderer Ehegatte zahlt | 405,00 € | 3.023,00 € |
Gerichtskosten werden halbiert: 405,00 € pro Kopf. Den Anwalt bezahlt, wer ihn beauftragt. Mit einem gemeinsamen Anwalt für den Antrag landet ihr bei 1.714,00 € je Person, wenn ihr alles teilt; mit zwei Anwälten trägt jeder 3.023,00 €.
Versorgungsausgleich: null, zwei oder vier Anrechte
Die folgende Tabelle vergleicht die Varianten ohne Versorgungsausgleich, mit zwei und mit vier Anrechten. Der Unterschied zwischen null und vier Anrechten macht bei diesem Einkommen 786,10 € aus.
| Variante (ein Anwalt) | Wert | Kosten |
|---|---|---|
| Ohne Versorgungsausgleich | 18.000 € | 3.203,38 € |
| Zwei Anrechte | 21.600 € | 3.428,00 € |
| Vier Anrechte | 25.200 € | 3.989,48 € |
Wenn Folgesachen dazukommen
Kommen Folgesachen hinzu, wächst der Verfahrenswert. Die Beispiele unten gehen von zwei Anwälten aus, weil bei Streit jeder Ehegatte eine eigene Vertretung braucht.
| Fall (zwei Anwälte, zwei Anrechte) | Wert | Kosten | je Ehegatte |
|---|---|---|---|
| Mit Sorgerechtsverfahren (eine Kindschaftssache) | 25.200 € | 7.026,96 € | 3.513,48 € |
| Mit Unterhalt (500 € im Monat gefordert) | 27.600 € | 7.026,96 € | 3.513,48 € |
| Mit Zugewinnausgleich (20.000 € gefordert) | 41.600 € | 8.805,06 € | 4.402,53 € |
| Alles zusammen, mit Einigung | 51.200 € | 12.680,72 € | 6.340,36 € |
Hilft der Staat mit den Kosten?
Verfahrenskostenhilfe richtet sich nach dem Einkommen jedes Ehegatten einzeln. Verdient ein Ehegatte 3.000 € und zahlt 900 € Warmmiete, ergibt sich nach den Freibeträgen 2026 ein einzusetzendes Einkommen von 1.159,00 € und damit voraussichtlich keine Verfahrenskostenhilfe, weil die eigenen Kosten von 3.023,00 € höchstens vier Monatsraten zu 859 € entsprechen. Mit eigenen Zahlen prüfen.
Rechtsschutz bei diesen Kosten
Die Kosten oben bleiben auch mit Rechtsschutzversicherung bei euch. Versicherbar ist im Familienrecht nur die anwaltliche Beratung; für ein erstes Gespräch sind gesetzlich höchstens 226,10 € brutto vorgesehen. Mehr zum Rechtsschutz bei Scheidung.
Ein paar hundert Euro mehr oder weniger Einkommen ändern wenig: 5.750 € ergibt 3.428,00 €, 6.500 € ergibt 3.652,63 €.
Tipps
- Wer wenig verdient, stellt den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gleich mit.
- Kontoauszüge und Rentenbescheide früh bereitlegen, das beschleunigt den Versorgungsausgleich.
- Fragt nach, ob euer Gericht Kinder vom Einkommen abzieht; das senkt den Wert.
Trennung oder Scheidung? Lass dich beraten
Der Rechner zeigt die gesetzlichen Kosten. Was in deinem Fall sinnvoll ist, etwa ein Anwalt für beide Folgesachen oder eine Vereinbarung vorab, klärt eine Erstberatung. Beschreib kurz deine Situation, eine Kanzlei für Familienrecht meldet sich bei dir.
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Häufige Fragen
Kann ich die Kosten in Raten zahlen?
Mit Verfahrenskostenhilfe ja, dann zahlst du höchstens 48 Monatsraten an die Staatskasse. Ob sie dir zusteht, hängt von deinem eigenen Einkommen nach Abzug der Freibeträge ab.
Was spare ich ohne Versorgungsausgleich?
Bei diesem Einkommen 224,62 € mit einem Anwalt, weil der Verfahrenswert von 21.600 € auf 18.000 € sinkt.
Werden Anwaltskosten bei 6.000 € Einkommen anders berechnet?
Nein, der Anwalt rechnet nach demselben Verfahrenswert wie das Gericht, hier 21.600 €. Höhere Kosten entstehen nur durch eine Vergütungsvereinbarung.
Was kostet eine Scheidung bei 6.000 € netto mit einem Anwalt?
Mit Versorgungsausgleich (zwei Anrechte) 3.428,00 € für Gericht und Anwalt zusammen. Davon entfallen 810,00 € auf das Gericht und 2.618,00 € auf den Anwalt.
