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RechtsschutzScheidung.de
Gebühren nach FamGKG und RVG (Stand 2025) · Düsseldorfer Tabelle 2026 · PKH-Freibeträge 2026Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion

Scheidungskosten · Beispielrechnung · Stand 15.10.2026

Scheidung mit 3.500 € Netto im Monat: die Kosten

Bei 3.500 € gemeinsamem Nettoeinkommen kostet eine Scheidung mit Versorgungsausgleich 2.754,13 € mit einem Anwalt und 4.881,26 € mit zwei Anwälten.

Verfahrenswert12.600 €Ehesache 10.500 € + Versorgungsausgleich 2.100 €
Gerichtsgebühr627,00 €2,0 nach FamGKG
Ein Anwalt2.127,13 €brutto inklusive Pauschale
Unterlagen auf einem Tisch

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de · Beträge gegen Gesetzestext und amtliche Tabellen abgeglichen

Wie teuer wird eine Scheidung, wenn beide Ehegatten gemeinsam 3.500 € im Monat verdienen? Nach § 43 FamGKG zählt das Dreimonatsnetto, also 10.500 €, plus 2.100 € für den Versorgungsausgleich. Insgesamt kostet das Verfahren 2.754,13 € mit einem und 4.881,26 € mit zwei Anwälten.

Kosten der Scheidung bei 3.500 € Nettoeinkommen
Ein AnwaltZwei Anwälte
Verfahrenswert12.600 €12.600 €
Gerichtsgebühr 2,0627,00 €627,00 €
Anwaltskosten2.127,13 €4.254,26 €
Gesamt2.754,13 €4.881,26 €
Antragsteller zahlt2.440,63 €2.440,63 €
Anderer Ehegatte zahlt313,50 €2.440,63 €

Weil das Gericht die Kosten gegeneinander aufhebt (§ 150 Abs. 1 FamFG), trägt jeder die Hälfte der Gerichtsgebühr, hier 313,50 €, und seinen eigenen Anwalt. Wer allein den Antrag stellt, zahlt also 2.440,63 €, der andere nur 313,50 €. Viele Paare teilen die Anwaltskosten intern, dann entfallen auf jeden 1.377,07 €.

Versorgungsausgleich: null, zwei oder vier Anrechte

Der Versorgungsausgleich ist der größte Kostentreiber nach der Ehesache. Jedes Rentenanrecht erhöht den Wert um 1.050 €, mindestens zusammen 1.000 €. Bei einer Ehe von höchstens drei Jahren entfällt er ohne Antrag (§ 3 Abs. 3 VersAusglG).

Variante (ein Anwalt)WertKosten
Ohne Versorgungsausgleich10.500 €2.754,13 €
Zwei Anrechte12.600 €2.754,13 €
Vier Anrechte14.700 €2.978,75 €

Kosten mit Folgesachen

Folgesachen sind nicht automatisch Teil der Scheidung, nur der Versorgungsausgleich wird von Amts wegen durchgeführt. Alles andere kommt nur hinzu, wenn jemand einen Antrag stellt. Die Tabelle zeigt, was das kostet.

Fall (zwei Anwälte, zwei Anrechte)WertKostenje Ehegatte
Mit Sorgerechtsverfahren (eine Kindschaftssache)14.700 €5.269,50 €2.634,75 €
Mit Unterhalt (500 € im Monat gefordert)18.600 €5.657,76 €2.828,88 €
Mit Zugewinnausgleich (20.000 € gefordert)32.600 €7.619,66 €3.809,83 €
Alles zusammen, mit Einigung40.700 €11.216,00 €5.608,00 €

Verfahrenskostenhilfe: ein Rechenbeispiel

Verfahrenskostenhilfe richtet sich nach dem Einkommen jedes Ehegatten einzeln. Verdient ein Ehegatte 1.750 € und zahlt 520 € Warmmiete, ergibt sich nach den Freibeträgen 2026 ein einzusetzendes Einkommen von 289,00 € und damit Verfahrenskostenhilfe mit einer Monatsrate von 144 €. Mit eigenen Zahlen prüfen.

Rechtsschutz bei diesen Kosten

Wer auf die Rechtsschutzversicherung hofft: Sie übernimmt bei Scheidungen nach den GDV-Musterbedingungen nur Rat und Auskunft eines Anwalts. Schließt sich die Vertretung im Verfahren an, kann die Erstattung ganz entfallen. Mehr zum Rechtsschutz bei Scheidung.

Zum Vergleich: Bei 3.250 € kostet die einvernehmliche Scheidung 2.754,13 €, bei 3.750 € sind es 2.978,75 €.

Gut zu wissen

  • Eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung kostet zusätzlich, kann aber Streit im Verfahren vermeiden.
  • Die Erstberatung kostet ohne Vereinbarung höchstens 190 € netto.
  • Bei kurzer Ehe kann ohne Antrag der Versorgungsausgleich entfallen.
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Häufige Fragen

Werden Anwaltskosten bei 3.500 € Einkommen anders berechnet?

Nein, der Anwalt rechnet nach demselben Verfahrenswert wie das Gericht, hier 12.600 €. Höhere Kosten entstehen nur durch eine Vergütungsvereinbarung.

Kann ich die Kosten in Raten zahlen?

Mit Verfahrenskostenhilfe ja, dann zahlst du höchstens 48 Monatsraten an die Staatskasse. Ob sie dir zusteht, hängt von deinem eigenen Einkommen nach Abzug der Freibeträge ab.

Wie hoch ist der Verfahrenswert bei 3.500 € Nettoeinkommen?

10.500 € für die Ehesache (dreifaches Monatsnetto) plus 2.100 € für den Versorgungsausgleich mit zwei Anrechten, zusammen 12.600 €.

Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei 3.500 € Einkommen mehr?

Nein, das Einkommen spielt dafür keine Rolle. Versichert ist im Familienrecht nur die Beratung, nicht das Verfahren.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet mit amtlichen Tabellen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich setzt das Familiengericht den Verfahrenswert fest, und nur deine Versicherungsbedingungen sagen, was dein Tarif leistet.

Quellen und Stand

Alle Zahlen dieser Seite haben wir am 15.10.2026 mit den folgenden Quellen abgeglichen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen die Quelle. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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