Wie teuer wird eine Scheidung, wenn beide Ehegatten gemeinsam 3.500 € im Monat verdienen? Nach § 43 FamGKG zählt das Dreimonatsnetto, also 10.500 €, plus 2.100 € für den Versorgungsausgleich. Insgesamt kostet das Verfahren 2.754,13 € mit einem und 4.881,26 € mit zwei Anwälten.
| Ein Anwalt | Zwei Anwälte | |
|---|---|---|
| Verfahrenswert | 12.600 € | 12.600 € |
| Gerichtsgebühr 2,0 | 627,00 € | 627,00 € |
| Anwaltskosten | 2.127,13 € | 4.254,26 € |
| Gesamt | 2.754,13 € | 4.881,26 € |
| Antragsteller zahlt | 2.440,63 € | 2.440,63 € |
| Anderer Ehegatte zahlt | 313,50 € | 2.440,63 € |
Weil das Gericht die Kosten gegeneinander aufhebt (§ 150 Abs. 1 FamFG), trägt jeder die Hälfte der Gerichtsgebühr, hier 313,50 €, und seinen eigenen Anwalt. Wer allein den Antrag stellt, zahlt also 2.440,63 €, der andere nur 313,50 €. Viele Paare teilen die Anwaltskosten intern, dann entfallen auf jeden 1.377,07 €.
Versorgungsausgleich: null, zwei oder vier Anrechte
Der Versorgungsausgleich ist der größte Kostentreiber nach der Ehesache. Jedes Rentenanrecht erhöht den Wert um 1.050 €, mindestens zusammen 1.000 €. Bei einer Ehe von höchstens drei Jahren entfällt er ohne Antrag (§ 3 Abs. 3 VersAusglG).
| Variante (ein Anwalt) | Wert | Kosten |
|---|---|---|
| Ohne Versorgungsausgleich | 10.500 € | 2.754,13 € |
| Zwei Anrechte | 12.600 € | 2.754,13 € |
| Vier Anrechte | 14.700 € | 2.978,75 € |
Kosten mit Folgesachen
Folgesachen sind nicht automatisch Teil der Scheidung, nur der Versorgungsausgleich wird von Amts wegen durchgeführt. Alles andere kommt nur hinzu, wenn jemand einen Antrag stellt. Die Tabelle zeigt, was das kostet.
| Fall (zwei Anwälte, zwei Anrechte) | Wert | Kosten | je Ehegatte |
|---|---|---|---|
| Mit Sorgerechtsverfahren (eine Kindschaftssache) | 14.700 € | 5.269,50 € | 2.634,75 € |
| Mit Unterhalt (500 € im Monat gefordert) | 18.600 € | 5.657,76 € | 2.828,88 € |
| Mit Zugewinnausgleich (20.000 € gefordert) | 32.600 € | 7.619,66 € | 3.809,83 € |
| Alles zusammen, mit Einigung | 40.700 € | 11.216,00 € | 5.608,00 € |
Verfahrenskostenhilfe: ein Rechenbeispiel
Verfahrenskostenhilfe richtet sich nach dem Einkommen jedes Ehegatten einzeln. Verdient ein Ehegatte 1.750 € und zahlt 520 € Warmmiete, ergibt sich nach den Freibeträgen 2026 ein einzusetzendes Einkommen von 289,00 € und damit Verfahrenskostenhilfe mit einer Monatsrate von 144 €. Mit eigenen Zahlen prüfen.
Rechtsschutz bei diesen Kosten
Wer auf die Rechtsschutzversicherung hofft: Sie übernimmt bei Scheidungen nach den GDV-Musterbedingungen nur Rat und Auskunft eines Anwalts. Schließt sich die Vertretung im Verfahren an, kann die Erstattung ganz entfallen. Mehr zum Rechtsschutz bei Scheidung.
Zum Vergleich: Bei 3.250 € kostet die einvernehmliche Scheidung 2.754,13 €, bei 3.750 € sind es 2.978,75 €.
Gut zu wissen
- Eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung kostet zusätzlich, kann aber Streit im Verfahren vermeiden.
- Die Erstberatung kostet ohne Vereinbarung höchstens 190 € netto.
- Bei kurzer Ehe kann ohne Antrag der Versorgungsausgleich entfallen.
Erstberatung zur Scheidung anfragen
Ein kurzes Formular genügt: Worum es geht, wo du wohnst und wann du Zeit hast. Die Kanzlei meldet sich direkt bei dir.
- Fachanwälte für Familienrecht
- Vor Ort oder per Video
- Vertraulich und unverbindlich
Häufige Fragen
Werden Anwaltskosten bei 3.500 € Einkommen anders berechnet?
Nein, der Anwalt rechnet nach demselben Verfahrenswert wie das Gericht, hier 12.600 €. Höhere Kosten entstehen nur durch eine Vergütungsvereinbarung.
Kann ich die Kosten in Raten zahlen?
Mit Verfahrenskostenhilfe ja, dann zahlst du höchstens 48 Monatsraten an die Staatskasse. Ob sie dir zusteht, hängt von deinem eigenen Einkommen nach Abzug der Freibeträge ab.
Wie hoch ist der Verfahrenswert bei 3.500 € Nettoeinkommen?
10.500 € für die Ehesache (dreifaches Monatsnetto) plus 2.100 € für den Versorgungsausgleich mit zwei Anrechten, zusammen 12.600 €.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei 3.500 € Einkommen mehr?
Nein, das Einkommen spielt dafür keine Rolle. Versichert ist im Familienrecht nur die Beratung, nicht das Verfahren.
