Zum Inhalt springen
RechtsschutzScheidung.de
Gebühren nach FamGKG und RVG (Stand 2025) · Düsseldorfer Tabelle 2026 · PKH-Freibeträge 2026Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion

Scheidungskosten · Beispielrechnung · Stand 15.10.2026

Was kostet die Scheidung bei 8.000 € netto?

Bei 8.000 € gemeinsamem Nettoeinkommen kostet eine Scheidung mit Versorgungsausgleich 3.989,48 € mit einem Anwalt und 7.026,96 € mit zwei Anwälten.

Verfahrenswert28.800 €Ehesache 24.000 € + Versorgungsausgleich 4.800 €
Gerichtsgebühr952,00 €2,0 nach FamGKG
Ein Anwalt3.037,48 €brutto inklusive Pauschale
Unterlagen auf einem Tisch

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de · Beträge gegen Gesetzestext und amtliche Tabellen abgeglichen

Bei einem gemeinsamen Nettoeinkommen von 8.000 € liegt der Verfahrenswert eurer Scheidung bei 28.800 €, sofern nur Scheidung und Versorgungsausgleich anstehen. Gericht und ein Anwalt kosten dann zusammen 3.989,48 €; mit zwei Anwälten sind es 7.026,96 €.

Rechenergebnis für 8.000 € Nettoeinkommen beider
Ein AnwaltZwei Anwälte
Verfahrenswert28.800 €28.800 €
Gerichtsgebühr 2,0952,00 €952,00 €
Anwaltskosten3.037,48 €6.074,96 €
Gesamt3.989,48 €7.026,96 €
Antragsteller zahlt3.513,48 €3.513,48 €
Anderer Ehegatte zahlt476,00 €3.513,48 €

Weil das Gericht die Kosten gegeneinander aufhebt (§ 150 Abs. 1 FamFG), trägt jeder die Hälfte der Gerichtsgebühr, hier 476,00 €, und seinen eigenen Anwalt. Wer allein den Antrag stellt, zahlt also 3.513,48 €, der andere nur 476,00 €. Viele Paare teilen die Anwaltskosten intern, dann entfallen auf jeden 1.994,74 €.

Was der Versorgungsausgleich ausmacht

Die folgende Tabelle vergleicht die Varianten ohne Versorgungsausgleich, mit zwei und mit vier Anrechten. Der Unterschied zwischen null und vier Anrechten macht bei diesem Einkommen 673,70 € aus.

Variante (ein Anwalt)WertKosten
Ohne Versorgungsausgleich24.000 €3.652,63 €
Zwei Anrechte28.800 €3.989,48 €
Vier Anrechte33.600 €4.326,33 €

Wenn Folgesachen dazukommen

Kommen Folgesachen hinzu, wächst der Verfahrenswert. Die Beispiele unten gehen von zwei Anwälten aus, weil bei Streit jeder Ehegatte eine eigene Vertretung braucht.

Fall (zwei Anwälte, zwei Anrechte)WertKostenje Ehegatte
Mit Sorgerechtsverfahren (eine Kindschaftssache)33.600 €7.619,66 €3.809,83 €
Mit Unterhalt (500 € im Monat gefordert)34.800 €7.619,66 €3.809,83 €
Mit Zugewinnausgleich (20.000 € gefordert)48.800 €9.397,76 €4.698,88 €
Alles zusammen, mit Einigung59.600 €12.885,40 €6.442,70 €

Hilft der Staat mit den Kosten?

Angenommen, das Einkommen verteilt sich je zur Hälfte auf beide, also 4.000 € pro Person, und jeder zahlt 1.200 € Warmmiete. Dann bleiben nach § 115 ZPO 1.859,00 € einzusetzendes Einkommen, was voraussichtlich keine Verfahrenskostenhilfe, weil die eigenen Kosten von 3.513,48 € höchstens vier Monatsraten zu 1.559 € entsprechen bedeutet. Mit eigenen Zahlen prüfen.

Rechtsschutz bei diesen Kosten

Rechtsschutz hilft hier nur am Anfang. Eine Erstberatung kostet ohne Vereinbarung höchstens 226,10 €, die ein vereinbarter Beratungs-Rechtsschutz abzüglich Selbstbeteiligung übernehmen kann. Gericht und Verfahrensanwalt zahlt er nicht. Mehr zum Rechtsschutz bei Scheidung.

Benachbarte Einkommen: 7.500 € führt zu 3.989,48 €, 8.500 € zu 4.326,33 €, jeweils mit einem Anwalt.

Gut zu wissen

  • Lasst euch den festgesetzten Verfahrenswert erklären, eine Beschwerde ist ab 300 € Beschwerdewert möglich.
  • Wer wenig verdient, stellt den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gleich mit.
  • Die Erstberatung kostet ohne Vereinbarung höchstens 190 € netto.
Trennung · Scheidung · kostenlos anfragen

Erstberatung zur Scheidung anfragen

Hast du Beratungs-Rechtsschutz, übernimmt die Versicherung oft die Erstberatung. Wir geben deine Anfrage an Fachanwälte für Familienrecht aus deiner Region weiter, vertraulich und unverbindlich.

  • Fachanwälte für Familienrecht
  • Vor Ort oder per Video
  • Vertraulich und unverbindlich

Kostenloser Vermittlungsservice. Für die Vermittlung erhalten wir gegebenenfalls eine Vergütung von unseren Partnern, für dich entstehen keine Kosten.

Häufige Fragen

Was kostet eine Scheidung bei 8.000 € netto mit einem Anwalt?

Mit Versorgungsausgleich (zwei Anrechte) 3.989,48 € für Gericht und Anwalt zusammen. Davon entfallen 952,00 € auf das Gericht und 3.037,48 € auf den Anwalt.

Was spare ich ohne Versorgungsausgleich?

Bei diesem Einkommen 336,85 € mit einem Anwalt, weil der Verfahrenswert von 28.800 € auf 24.000 € sinkt.

Werden Anwaltskosten bei 8.000 € Einkommen anders berechnet?

Nein, der Anwalt rechnet nach demselben Verfahrenswert wie das Gericht, hier 28.800 €. Höhere Kosten entstehen nur durch eine Vergütungsvereinbarung.

Wie viel muss ich vorab an das Gericht zahlen?

Die volle Gerichtsgebühr von 952,00 € wird mit Einreichung des Antrags fällig (§ 9 FamGKG). Das Gericht stellt den Antrag erst nach Zahlung zu.

Mit diesen Werten im Rechner öffnen

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet mit amtlichen Tabellen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich setzt das Familiengericht den Verfahrenswert fest, und nur deine Versicherungsbedingungen sagen, was dein Tarif leistet.

Quellen und Stand

Alle Zahlen dieser Seite haben wir am 15.10.2026 mit den folgenden Quellen abgeglichen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen die Quelle. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

✉ Erstberatung anfragen