Bei einem gemeinsamen Nettoeinkommen von 8.000 € liegt der Verfahrenswert eurer Scheidung bei 28.800 €, sofern nur Scheidung und Versorgungsausgleich anstehen. Gericht und ein Anwalt kosten dann zusammen 3.989,48 €; mit zwei Anwälten sind es 7.026,96 €.
| Ein Anwalt | Zwei Anwälte | |
|---|---|---|
| Verfahrenswert | 28.800 € | 28.800 € |
| Gerichtsgebühr 2,0 | 952,00 € | 952,00 € |
| Anwaltskosten | 3.037,48 € | 6.074,96 € |
| Gesamt | 3.989,48 € | 7.026,96 € |
| Antragsteller zahlt | 3.513,48 € | 3.513,48 € |
| Anderer Ehegatte zahlt | 476,00 € | 3.513,48 € |
Weil das Gericht die Kosten gegeneinander aufhebt (§ 150 Abs. 1 FamFG), trägt jeder die Hälfte der Gerichtsgebühr, hier 476,00 €, und seinen eigenen Anwalt. Wer allein den Antrag stellt, zahlt also 3.513,48 €, der andere nur 476,00 €. Viele Paare teilen die Anwaltskosten intern, dann entfallen auf jeden 1.994,74 €.
Was der Versorgungsausgleich ausmacht
Die folgende Tabelle vergleicht die Varianten ohne Versorgungsausgleich, mit zwei und mit vier Anrechten. Der Unterschied zwischen null und vier Anrechten macht bei diesem Einkommen 673,70 € aus.
| Variante (ein Anwalt) | Wert | Kosten |
|---|---|---|
| Ohne Versorgungsausgleich | 24.000 € | 3.652,63 € |
| Zwei Anrechte | 28.800 € | 3.989,48 € |
| Vier Anrechte | 33.600 € | 4.326,33 € |
Wenn Folgesachen dazukommen
Kommen Folgesachen hinzu, wächst der Verfahrenswert. Die Beispiele unten gehen von zwei Anwälten aus, weil bei Streit jeder Ehegatte eine eigene Vertretung braucht.
| Fall (zwei Anwälte, zwei Anrechte) | Wert | Kosten | je Ehegatte |
|---|---|---|---|
| Mit Sorgerechtsverfahren (eine Kindschaftssache) | 33.600 € | 7.619,66 € | 3.809,83 € |
| Mit Unterhalt (500 € im Monat gefordert) | 34.800 € | 7.619,66 € | 3.809,83 € |
| Mit Zugewinnausgleich (20.000 € gefordert) | 48.800 € | 9.397,76 € | 4.698,88 € |
| Alles zusammen, mit Einigung | 59.600 € | 12.885,40 € | 6.442,70 € |
Hilft der Staat mit den Kosten?
Angenommen, das Einkommen verteilt sich je zur Hälfte auf beide, also 4.000 € pro Person, und jeder zahlt 1.200 € Warmmiete. Dann bleiben nach § 115 ZPO 1.859,00 € einzusetzendes Einkommen, was voraussichtlich keine Verfahrenskostenhilfe, weil die eigenen Kosten von 3.513,48 € höchstens vier Monatsraten zu 1.559 € entsprechen bedeutet. Mit eigenen Zahlen prüfen.
Rechtsschutz bei diesen Kosten
Rechtsschutz hilft hier nur am Anfang. Eine Erstberatung kostet ohne Vereinbarung höchstens 226,10 €, die ein vereinbarter Beratungs-Rechtsschutz abzüglich Selbstbeteiligung übernehmen kann. Gericht und Verfahrensanwalt zahlt er nicht. Mehr zum Rechtsschutz bei Scheidung.
Benachbarte Einkommen: 7.500 € führt zu 3.989,48 €, 8.500 € zu 4.326,33 €, jeweils mit einem Anwalt.
Gut zu wissen
- Lasst euch den festgesetzten Verfahrenswert erklären, eine Beschwerde ist ab 300 € Beschwerdewert möglich.
- Wer wenig verdient, stellt den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gleich mit.
- Die Erstberatung kostet ohne Vereinbarung höchstens 190 € netto.
Erstberatung zur Scheidung anfragen
Hast du Beratungs-Rechtsschutz, übernimmt die Versicherung oft die Erstberatung. Wir geben deine Anfrage an Fachanwälte für Familienrecht aus deiner Region weiter, vertraulich und unverbindlich.
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Häufige Fragen
Was kostet eine Scheidung bei 8.000 € netto mit einem Anwalt?
Mit Versorgungsausgleich (zwei Anrechte) 3.989,48 € für Gericht und Anwalt zusammen. Davon entfallen 952,00 € auf das Gericht und 3.037,48 € auf den Anwalt.
Was spare ich ohne Versorgungsausgleich?
Bei diesem Einkommen 336,85 € mit einem Anwalt, weil der Verfahrenswert von 28.800 € auf 24.000 € sinkt.
Werden Anwaltskosten bei 8.000 € Einkommen anders berechnet?
Nein, der Anwalt rechnet nach demselben Verfahrenswert wie das Gericht, hier 28.800 €. Höhere Kosten entstehen nur durch eine Vergütungsvereinbarung.
Wie viel muss ich vorab an das Gericht zahlen?
Die volle Gerichtsgebühr von 952,00 € wird mit Einreichung des Antrags fällig (§ 9 FamGKG). Das Gericht stellt den Antrag erst nach Zahlung zu.
