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RechtsschutzScheidung.de
Gebühren nach FamGKG und RVG (Stand 2025) · Düsseldorfer Tabelle 2026 · PKH-Freibeträge 2026Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion

Scheidungskosten · Beispielrechnung · Stand 15.10.2026

Was kostet die Scheidung bei 4.500 € netto?

Bei 4.500 € gemeinsamem Nettoeinkommen kostet eine Scheidung mit Versorgungsausgleich 3.203,38 € mit einem Anwalt und 5.657,76 € mit zwei Anwälten.

Verfahrenswert16.200 €Ehesache 13.500 € + Versorgungsausgleich 2.700 €
Gerichtsgebühr749,00 €2,0 nach FamGKG
Ein Anwalt2.454,38 €brutto inklusive Pauschale
Unterlagen auf einem Tisch

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de · Beträge gegen Gesetzestext und amtliche Tabellen abgeglichen

Wie teuer wird eine Scheidung, wenn beide Ehegatten gemeinsam 4.500 € im Monat verdienen? Nach § 43 FamGKG zählt das Dreimonatsnetto, also 13.500 €, plus 2.700 € für den Versorgungsausgleich. Insgesamt kostet das Verfahren 3.203,38 € mit einem und 5.657,76 € mit zwei Anwälten.

Gericht und Anwalt bei 4.500 € gemeinsamem Netto
Ein AnwaltZwei Anwälte
Verfahrenswert16.200 €16.200 €
Gerichtsgebühr 2,0749,00 €749,00 €
Anwaltskosten2.454,38 €4.908,76 €
Gesamt3.203,38 €5.657,76 €
Antragsteller zahlt2.828,88 €2.828,88 €
Anderer Ehegatte zahlt374,50 €2.828,88 €

Wer zahlt? Nach § 150 FamFG jeder seinen Anwalt und die Hälfte der Gerichtsgebühr (374,50 €). Bei einem Anwalt sind das 2.828,88 € für den Antragsteller und 374,50 € für den anderen, bei zwei Anwälten 2.828,88 € für jeden.

Mit und ohne Versorgungsausgleich

Ohne Versorgungsausgleich, etwa nach kurzer Ehe oder bei wirksamem Ausschluss, sinkt der Verfahrenswert auf 13.500 €. Mit vier Anrechten, etwa je einer gesetzlichen Rente und einer Betriebsrente pro Person, steigt er dagegen auf 18.900 €.

Variante (ein Anwalt)WertKosten
Ohne Versorgungsausgleich13.500 €2.978,75 €
Zwei Anrechte16.200 €3.203,38 €
Vier Anrechte18.900 €3.203,38 €

Scheidung im Verbund: Beispiele

Folgesachen sind nicht automatisch Teil der Scheidung, nur der Versorgungsausgleich wird von Amts wegen durchgeführt. Alles andere kommt nur hinzu, wenn jemand einen Antrag stellt. Die Tabelle zeigt, was das kostet.

Fall (zwei Anwälte, zwei Anrechte)WertKostenje Ehegatte
Mit Sorgerechtsverfahren (eine Kindschaftssache)18.900 €5.657,76 €2.828,88 €
Mit Unterhalt (500 € im Monat gefordert)22.200 €6.434,26 €3.217,13 €
Mit Zugewinnausgleich (20.000 € gefordert)36.200 €8.212,36 €4.106,18 €
Alles zusammen, mit Einigung44.900 €11.216,00 €5.608,00 €

Verfahrenskostenhilfe: ein Rechenbeispiel

Für die Verfahrenskostenhilfe zählt nicht das Haushaltseinkommen, sondern deins. Rechenbeispiel mit 2.250 € netto, Erwerbstätigkeit, 670 € Miete und Heizung, keinen Kindern: einzusetzendes Einkommen 639,00 €, also Verfahrenskostenhilfe mit einer Monatsrate von 339 €. Mit eigenen Zahlen prüfen.

Rechtsschutz bei diesen Kosten

Wer auf die Rechtsschutzversicherung hofft: Sie übernimmt bei Scheidungen nach den GDV-Musterbedingungen nur Rat und Auskunft eines Anwalts. Schließt sich die Vertretung im Verfahren an, kann die Erstattung ganz entfallen. Mehr zum Rechtsschutz bei Scheidung.

Zum Vergleich: Bei 4.250 € kostet die einvernehmliche Scheidung 2.978,75 €, bei 4.750 € sind es 3.203,38 €.

Tipps

  • Einigungen über Unterhalt oder Vermögen außerhalb des Verbunds sparen Verfahrenswert.
  • Bei kurzer Ehe kann ohne Antrag der Versorgungsausgleich entfallen.
  • Die Erstberatung kostet ohne Vereinbarung höchstens 190 € netto.
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Häufige Fragen

Lohnt sich ein zweiter Anwalt?

Er kostet bei diesem Einkommen zusätzlich 2.454,38 €. Bei Streit über Unterhalt, Vermögen oder Kinder ist eine eigene Vertretung meist sinnvoll, bei völliger Einigkeit oft nicht nötig.

Was spare ich ohne Versorgungsausgleich?

Bei diesem Einkommen 224,63 € mit einem Anwalt, weil der Verfahrenswert von 16.200 € auf 13.500 € sinkt.

Werden Anwaltskosten bei 4.500 € Einkommen anders berechnet?

Nein, der Anwalt rechnet nach demselben Verfahrenswert wie das Gericht, hier 16.200 €. Höhere Kosten entstehen nur durch eine Vergütungsvereinbarung.

Wie viel muss ich vorab an das Gericht zahlen?

Die volle Gerichtsgebühr von 749,00 € wird mit Einreichung des Antrags fällig (§ 9 FamGKG). Das Gericht stellt den Antrag erst nach Zahlung zu.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet mit amtlichen Tabellen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich setzt das Familiengericht den Verfahrenswert fest, und nur deine Versicherungsbedingungen sagen, was dein Tarif leistet.

Quellen und Stand

Alle Zahlen dieser Seite haben wir am 15.10.2026 mit den folgenden Quellen abgeglichen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen die Quelle. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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