Wie teuer wird eine Scheidung, wenn beide Ehegatten gemeinsam 4.500 € im Monat verdienen? Nach § 43 FamGKG zählt das Dreimonatsnetto, also 13.500 €, plus 2.700 € für den Versorgungsausgleich. Insgesamt kostet das Verfahren 3.203,38 € mit einem und 5.657,76 € mit zwei Anwälten.
| Ein Anwalt | Zwei Anwälte | |
|---|---|---|
| Verfahrenswert | 16.200 € | 16.200 € |
| Gerichtsgebühr 2,0 | 749,00 € | 749,00 € |
| Anwaltskosten | 2.454,38 € | 4.908,76 € |
| Gesamt | 3.203,38 € | 5.657,76 € |
| Antragsteller zahlt | 2.828,88 € | 2.828,88 € |
| Anderer Ehegatte zahlt | 374,50 € | 2.828,88 € |
Wer zahlt? Nach § 150 FamFG jeder seinen Anwalt und die Hälfte der Gerichtsgebühr (374,50 €). Bei einem Anwalt sind das 2.828,88 € für den Antragsteller und 374,50 € für den anderen, bei zwei Anwälten 2.828,88 € für jeden.
Mit und ohne Versorgungsausgleich
Ohne Versorgungsausgleich, etwa nach kurzer Ehe oder bei wirksamem Ausschluss, sinkt der Verfahrenswert auf 13.500 €. Mit vier Anrechten, etwa je einer gesetzlichen Rente und einer Betriebsrente pro Person, steigt er dagegen auf 18.900 €.
| Variante (ein Anwalt) | Wert | Kosten |
|---|---|---|
| Ohne Versorgungsausgleich | 13.500 € | 2.978,75 € |
| Zwei Anrechte | 16.200 € | 3.203,38 € |
| Vier Anrechte | 18.900 € | 3.203,38 € |
Scheidung im Verbund: Beispiele
Folgesachen sind nicht automatisch Teil der Scheidung, nur der Versorgungsausgleich wird von Amts wegen durchgeführt. Alles andere kommt nur hinzu, wenn jemand einen Antrag stellt. Die Tabelle zeigt, was das kostet.
| Fall (zwei Anwälte, zwei Anrechte) | Wert | Kosten | je Ehegatte |
|---|---|---|---|
| Mit Sorgerechtsverfahren (eine Kindschaftssache) | 18.900 € | 5.657,76 € | 2.828,88 € |
| Mit Unterhalt (500 € im Monat gefordert) | 22.200 € | 6.434,26 € | 3.217,13 € |
| Mit Zugewinnausgleich (20.000 € gefordert) | 36.200 € | 8.212,36 € | 4.106,18 € |
| Alles zusammen, mit Einigung | 44.900 € | 11.216,00 € | 5.608,00 € |
Verfahrenskostenhilfe: ein Rechenbeispiel
Für die Verfahrenskostenhilfe zählt nicht das Haushaltseinkommen, sondern deins. Rechenbeispiel mit 2.250 € netto, Erwerbstätigkeit, 670 € Miete und Heizung, keinen Kindern: einzusetzendes Einkommen 639,00 €, also Verfahrenskostenhilfe mit einer Monatsrate von 339 €. Mit eigenen Zahlen prüfen.
Rechtsschutz bei diesen Kosten
Wer auf die Rechtsschutzversicherung hofft: Sie übernimmt bei Scheidungen nach den GDV-Musterbedingungen nur Rat und Auskunft eines Anwalts. Schließt sich die Vertretung im Verfahren an, kann die Erstattung ganz entfallen. Mehr zum Rechtsschutz bei Scheidung.
Zum Vergleich: Bei 4.250 € kostet die einvernehmliche Scheidung 2.978,75 €, bei 4.750 € sind es 3.203,38 €.
Tipps
- Einigungen über Unterhalt oder Vermögen außerhalb des Verbunds sparen Verfahrenswert.
- Bei kurzer Ehe kann ohne Antrag der Versorgungsausgleich entfallen.
- Die Erstberatung kostet ohne Vereinbarung höchstens 190 € netto.
Kosten, Unterhalt, Kinder: Fachanwalt anfragen
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Häufige Fragen
Lohnt sich ein zweiter Anwalt?
Er kostet bei diesem Einkommen zusätzlich 2.454,38 €. Bei Streit über Unterhalt, Vermögen oder Kinder ist eine eigene Vertretung meist sinnvoll, bei völliger Einigkeit oft nicht nötig.
Was spare ich ohne Versorgungsausgleich?
Bei diesem Einkommen 224,63 € mit einem Anwalt, weil der Verfahrenswert von 16.200 € auf 13.500 € sinkt.
Werden Anwaltskosten bei 4.500 € Einkommen anders berechnet?
Nein, der Anwalt rechnet nach demselben Verfahrenswert wie das Gericht, hier 16.200 €. Höhere Kosten entstehen nur durch eine Vergütungsvereinbarung.
Wie viel muss ich vorab an das Gericht zahlen?
Die volle Gerichtsgebühr von 749,00 € wird mit Einreichung des Antrags fällig (§ 9 FamGKG). Das Gericht stellt den Antrag erst nach Zahlung zu.
