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RechtsschutzScheidung.de
Gebühren nach FamGKG und RVG (Stand 2025) · Düsseldorfer Tabelle 2026 · PKH-Freibeträge 2026Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion

Scheidungskosten · Beispielrechnung · Stand 15.10.2026

Scheidungskosten bei 8.500 € Nettoeinkommen

Bei 8.500 € gemeinsamem Nettoeinkommen kostet eine Scheidung mit Versorgungsausgleich 4.326,33 € mit einem Anwalt und 7.619,66 € mit zwei Anwälten.

Verfahrenswert30.600 €Ehesache 25.500 € + Versorgungsausgleich 5.100 €
Gerichtsgebühr1.033,00 €2,0 nach FamGKG
Ein Anwalt3.293,33 €brutto inklusive Pauschale
Unterlagen auf einem Tisch

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de · Beträge gegen Gesetzestext und amtliche Tabellen abgeglichen

Für Ehepaare mit 8.500 € Nettoeinkommen im Monat haben wir die Kosten der Scheidung nach den Tabellen von FamGKG und RVG durchgerechnet. Der Verfahrenswert beträgt 30.600 €, davon 5.100 € für den Versorgungsausgleich. Am günstigsten ist die einvernehmliche Variante mit einem Anwalt: 4.326,33 €.

Rechenergebnis für 8.500 € Nettoeinkommen beider
Ein AnwaltZwei Anwälte
Verfahrenswert30.600 €30.600 €
Gerichtsgebühr 2,01.033,00 €1.033,00 €
Anwaltskosten3.293,33 €6.586,66 €
Gesamt4.326,33 €7.619,66 €
Antragsteller zahlt3.809,83 €3.809,83 €
Anderer Ehegatte zahlt516,50 €3.809,83 €

Weil das Gericht die Kosten gegeneinander aufhebt (§ 150 Abs. 1 FamFG), trägt jeder die Hälfte der Gerichtsgebühr, hier 516,50 €, und seinen eigenen Anwalt. Wer allein den Antrag stellt, zahlt also 3.809,83 €, der andere nur 516,50 €. Viele Paare teilen die Anwaltskosten intern, dann entfallen auf jeden 2.163,17 €.

Mit und ohne Versorgungsausgleich

Wie viele Anrechte geteilt werden, entscheidet über einige Hundert Euro. Je Anrecht kommen bei diesem Einkommen 2.550 € zum Wert hinzu. Die Tabelle zeigt die Kosten mit null, zwei und vier Anrechten.

Variante (ein Anwalt)WertKosten
Ohne Versorgungsausgleich25.500 €3.989,48 €
Zwei Anrechte30.600 €4.326,33 €
Vier Anrechte35.700 €4.663,18 €

Scheidung im Verbund: Beispiele

Wird im Scheidungsverbund auch über Sorgerecht, Unterhalt oder Vermögen entschieden, addieren sich die Werte (§ 44 FamGKG). Drei Beispielrechnungen zeigen, was das bei 8.500 € Nettoeinkommen bedeutet.

Fall (zwei Anwälte, zwei Anrechte)WertKostenje Ehegatte
Mit Sorgerechtsverfahren (eine Kindschaftssache)35.600 €8.212,36 €4.106,18 €
Mit Unterhalt (500 € im Monat gefordert)36.600 €8.212,36 €4.106,18 €
Mit Zugewinnausgleich (20.000 € gefordert)50.600 €10.269,78 €5.134,89 €
Alles zusammen, mit Einigung61.600 €12.885,40 €6.442,70 €

Hilft der Staat mit den Kosten?

Für die Verfahrenskostenhilfe zählt nicht das Haushaltseinkommen, sondern deins. Rechenbeispiel mit 4.250 € netto, Erwerbstätigkeit, 1.200 € Miete und Heizung, keinen Kindern: einzusetzendes Einkommen 2.109,00 €, also voraussichtlich keine Verfahrenskostenhilfe, weil die eigenen Kosten von 3.809,83 € höchstens vier Monatsraten zu 1.809 € entsprechen. Mit eigenen Zahlen prüfen.

Und die Rechtsschutzversicherung?

Rechtsschutz hilft hier nur am Anfang. Eine Erstberatung kostet ohne Vereinbarung höchstens 226,10 €, die ein vereinbarter Beratungs-Rechtsschutz abzüglich Selbstbeteiligung übernehmen kann. Gericht und Verfahrensanwalt zahlt er nicht. Mehr zum Rechtsschutz bei Scheidung.

Benachbarte Einkommen: 8.000 € führt zu 3.989,48 €, 9.000 € zu 4.326,33 €, jeweils mit einem Anwalt.

Gut zu wissen

  • Sammelt Gehaltsnachweise der letzten drei Monate, das Gericht fragt danach.
  • Eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung kostet zusätzlich, kann aber Streit im Verfahren vermeiden.
  • Einigungen über Unterhalt oder Vermögen außerhalb des Verbunds sparen Verfahrenswert.
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Hast du Beratungs-Rechtsschutz, übernimmt die Versicherung oft die Erstberatung. Wir geben deine Anfrage an Fachanwälte für Familienrecht aus deiner Region weiter, vertraulich und unverbindlich.

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Häufige Fragen

Kann ich die Kosten in Raten zahlen?

Mit Verfahrenskostenhilfe ja, dann zahlst du höchstens 48 Monatsraten an die Staatskasse. Ob sie dir zusteht, hängt von deinem eigenen Einkommen nach Abzug der Freibeträge ab.

Was kostet eine Scheidung bei 8.500 € netto mit einem Anwalt?

Mit Versorgungsausgleich (zwei Anrechte) 4.326,33 € für Gericht und Anwalt zusammen. Davon entfallen 1.033,00 € auf das Gericht und 3.293,33 € auf den Anwalt.

Werden Anwaltskosten bei 8.500 € Einkommen anders berechnet?

Nein, der Anwalt rechnet nach demselben Verfahrenswert wie das Gericht, hier 30.600 €. Höhere Kosten entstehen nur durch eine Vergütungsvereinbarung.

Wie hoch ist der Verfahrenswert bei 8.500 € Nettoeinkommen?

25.500 € für die Ehesache (dreifaches Monatsnetto) plus 5.100 € für den Versorgungsausgleich mit zwei Anrechten, zusammen 30.600 €.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet mit amtlichen Tabellen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich setzt das Familiengericht den Verfahrenswert fest, und nur deine Versicherungsbedingungen sagen, was dein Tarif leistet.

Quellen und Stand

Alle Zahlen dieser Seite haben wir am 15.10.2026 mit den folgenden Quellen abgeglichen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen die Quelle. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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