Für Ehepaare mit 8.500 € Nettoeinkommen im Monat haben wir die Kosten der Scheidung nach den Tabellen von FamGKG und RVG durchgerechnet. Der Verfahrenswert beträgt 30.600 €, davon 5.100 € für den Versorgungsausgleich. Am günstigsten ist die einvernehmliche Variante mit einem Anwalt: 4.326,33 €.
| Ein Anwalt | Zwei Anwälte | |
|---|---|---|
| Verfahrenswert | 30.600 € | 30.600 € |
| Gerichtsgebühr 2,0 | 1.033,00 € | 1.033,00 € |
| Anwaltskosten | 3.293,33 € | 6.586,66 € |
| Gesamt | 4.326,33 € | 7.619,66 € |
| Antragsteller zahlt | 3.809,83 € | 3.809,83 € |
| Anderer Ehegatte zahlt | 516,50 € | 3.809,83 € |
Weil das Gericht die Kosten gegeneinander aufhebt (§ 150 Abs. 1 FamFG), trägt jeder die Hälfte der Gerichtsgebühr, hier 516,50 €, und seinen eigenen Anwalt. Wer allein den Antrag stellt, zahlt also 3.809,83 €, der andere nur 516,50 €. Viele Paare teilen die Anwaltskosten intern, dann entfallen auf jeden 2.163,17 €.
Mit und ohne Versorgungsausgleich
Wie viele Anrechte geteilt werden, entscheidet über einige Hundert Euro. Je Anrecht kommen bei diesem Einkommen 2.550 € zum Wert hinzu. Die Tabelle zeigt die Kosten mit null, zwei und vier Anrechten.
| Variante (ein Anwalt) | Wert | Kosten |
|---|---|---|
| Ohne Versorgungsausgleich | 25.500 € | 3.989,48 € |
| Zwei Anrechte | 30.600 € | 4.326,33 € |
| Vier Anrechte | 35.700 € | 4.663,18 € |
Scheidung im Verbund: Beispiele
Wird im Scheidungsverbund auch über Sorgerecht, Unterhalt oder Vermögen entschieden, addieren sich die Werte (§ 44 FamGKG). Drei Beispielrechnungen zeigen, was das bei 8.500 € Nettoeinkommen bedeutet.
| Fall (zwei Anwälte, zwei Anrechte) | Wert | Kosten | je Ehegatte |
|---|---|---|---|
| Mit Sorgerechtsverfahren (eine Kindschaftssache) | 35.600 € | 8.212,36 € | 4.106,18 € |
| Mit Unterhalt (500 € im Monat gefordert) | 36.600 € | 8.212,36 € | 4.106,18 € |
| Mit Zugewinnausgleich (20.000 € gefordert) | 50.600 € | 10.269,78 € | 5.134,89 € |
| Alles zusammen, mit Einigung | 61.600 € | 12.885,40 € | 6.442,70 € |
Hilft der Staat mit den Kosten?
Für die Verfahrenskostenhilfe zählt nicht das Haushaltseinkommen, sondern deins. Rechenbeispiel mit 4.250 € netto, Erwerbstätigkeit, 1.200 € Miete und Heizung, keinen Kindern: einzusetzendes Einkommen 2.109,00 €, also voraussichtlich keine Verfahrenskostenhilfe, weil die eigenen Kosten von 3.809,83 € höchstens vier Monatsraten zu 1.809 € entsprechen. Mit eigenen Zahlen prüfen.
Und die Rechtsschutzversicherung?
Rechtsschutz hilft hier nur am Anfang. Eine Erstberatung kostet ohne Vereinbarung höchstens 226,10 €, die ein vereinbarter Beratungs-Rechtsschutz abzüglich Selbstbeteiligung übernehmen kann. Gericht und Verfahrensanwalt zahlt er nicht. Mehr zum Rechtsschutz bei Scheidung.
Benachbarte Einkommen: 8.000 € führt zu 3.989,48 €, 9.000 € zu 4.326,33 €, jeweils mit einem Anwalt.
Gut zu wissen
- Sammelt Gehaltsnachweise der letzten drei Monate, das Gericht fragt danach.
- Eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung kostet zusätzlich, kann aber Streit im Verfahren vermeiden.
- Einigungen über Unterhalt oder Vermögen außerhalb des Verbunds sparen Verfahrenswert.
Trennung oder Scheidung? Lass dich beraten
Hast du Beratungs-Rechtsschutz, übernimmt die Versicherung oft die Erstberatung. Wir geben deine Anfrage an Fachanwälte für Familienrecht aus deiner Region weiter, vertraulich und unverbindlich.
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Häufige Fragen
Kann ich die Kosten in Raten zahlen?
Mit Verfahrenskostenhilfe ja, dann zahlst du höchstens 48 Monatsraten an die Staatskasse. Ob sie dir zusteht, hängt von deinem eigenen Einkommen nach Abzug der Freibeträge ab.
Was kostet eine Scheidung bei 8.500 € netto mit einem Anwalt?
Mit Versorgungsausgleich (zwei Anrechte) 4.326,33 € für Gericht und Anwalt zusammen. Davon entfallen 1.033,00 € auf das Gericht und 3.293,33 € auf den Anwalt.
Werden Anwaltskosten bei 8.500 € Einkommen anders berechnet?
Nein, der Anwalt rechnet nach demselben Verfahrenswert wie das Gericht, hier 30.600 €. Höhere Kosten entstehen nur durch eine Vergütungsvereinbarung.
Wie hoch ist der Verfahrenswert bei 8.500 € Nettoeinkommen?
25.500 € für die Ehesache (dreifaches Monatsnetto) plus 5.100 € für den Versorgungsausgleich mit zwei Anrechten, zusammen 30.600 €.
