Wie teuer wird eine Scheidung, wenn beide Ehegatten gemeinsam 2.750 € im Monat verdienen? Nach § 43 FamGKG zählt das Dreimonatsnetto, also 8.250 €, plus 1.650 € für den Versorgungsausgleich. Insgesamt kostet das Verfahren 2.529,50 € mit einem und 4.493,00 € mit zwei Anwälten.
| Ein Anwalt | Zwei Anwälte | |
|---|---|---|
| Verfahrenswert | 9.900 € | 9.900 € |
| Gerichtsgebühr 2,0 | 566,00 € | 566,00 € |
| Anwaltskosten | 1.963,50 € | 3.927,00 € |
| Gesamt | 2.529,50 € | 4.493,00 € |
| Antragsteller zahlt | 2.246,50 € | 2.246,50 € |
| Anderer Ehegatte zahlt | 283,00 € | 2.246,50 € |
Wer zahlt? Nach § 150 FamFG jeder seinen Anwalt und die Hälfte der Gerichtsgebühr (283,00 €). Bei einem Anwalt sind das 2.246,50 € für den Antragsteller und 283,00 € für den anderen, bei zwei Anwälten 2.246,50 € für jeden.
Was der Versorgungsausgleich ausmacht
Wie viele Anrechte geteilt werden, entscheidet über einige Hundert Euro. Je Anrecht kommen bei diesem Einkommen 825 € zum Wert hinzu. Die Tabelle zeigt die Kosten mit null, zwei und vier Anrechten.
| Variante (ein Anwalt) | Wert | Kosten |
|---|---|---|
| Ohne Versorgungsausgleich | 8.250 € | 2.307,49 € |
| Zwei Anrechte | 9.900 € | 2.529,50 € |
| Vier Anrechte | 11.550 € | 2.754,13 € |
Scheidung im Verbund: Beispiele
Folgesachen sind nicht automatisch Teil der Scheidung, nur der Versorgungsausgleich wird von Amts wegen durchgeführt. Alles andere kommt nur hinzu, wenn jemand einen Antrag stellt. Die Tabelle zeigt, was das kostet.
| Fall (zwei Anwälte, zwei Anrechte) | Wert | Kosten | je Ehegatte |
|---|---|---|---|
| Mit Sorgerechtsverfahren (eine Kindschaftssache) | 11.550 € | 4.881,26 € | 2.440,63 € |
| Mit Unterhalt (500 € im Monat gefordert) | 15.900 € | 5.269,50 € | 2.634,75 € |
| Mit Zugewinnausgleich (20.000 € gefordert) | 29.900 € | 7.026,96 € | 3.513,48 € |
| Alles zusammen, mit Einigung | 37.550 € | 10.623,30 € | 5.311,65 € |
Verfahrenskostenhilfe: ein Rechenbeispiel
Für die Verfahrenskostenhilfe zählt nicht das Haushaltseinkommen, sondern deins. Rechenbeispiel mit 1.375 € netto, Erwerbstätigkeit, 450 € Miete und Heizung, keinen Kindern: einzusetzendes Einkommen 0,00 €, also Verfahrenskostenhilfe ohne Raten. Mit eigenen Zahlen prüfen.
Und die Rechtsschutzversicherung?
Hast du einen Rechtsschutzvertrag mit Beratungs-Rechtsschutz im Familienrecht, übernimmt er höchstens die Beratung vor dem Verfahren, ohne Gebührenvereinbarung bis 226,10 € für das erste Gespräch. Das Verfahren selbst ist ausgeschlossen. Mehr zum Rechtsschutz bei Scheidung.
Zum Vergleich: Bei 2.500 € kostet die einvernehmliche Scheidung 2.307,49 €, bei 3.000 € sind es 2.754,13 €.
Gut zu wissen
- Kontoauszüge und Rentenbescheide früh bereitlegen, das beschleunigt den Versorgungsausgleich.
- Klärt vor dem Antrag, wer den Anwalt beauftragt und wie ihr die Kosten teilt.
- Die Erstberatung kostet ohne Vereinbarung höchstens 190 € netto.
Kosten, Unterhalt, Kinder: Fachanwalt anfragen
Ein kurzes Formular genügt: Worum es geht, wo du wohnst und wann du Zeit hast. Die Kanzlei meldet sich direkt bei dir.
- Fachanwälte für Familienrecht
- Vor Ort oder per Video
- Vertraulich und unverbindlich
Häufige Fragen
Lohnt sich ein zweiter Anwalt?
Er kostet bei diesem Einkommen zusätzlich 1.963,50 €. Bei Streit über Unterhalt, Vermögen oder Kinder ist eine eigene Vertretung meist sinnvoll, bei völliger Einigkeit oft nicht nötig.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei 2.750 € Einkommen mehr?
Nein, das Einkommen spielt dafür keine Rolle. Versichert ist im Familienrecht nur die Beratung, nicht das Verfahren.
Wie hoch ist der Verfahrenswert bei 2.750 € Nettoeinkommen?
8.250 € für die Ehesache (dreifaches Monatsnetto) plus 1.650 € für den Versorgungsausgleich mit zwei Anrechten, zusammen 9.900 €.
Was kostet eine Scheidung bei 2.750 € netto mit einem Anwalt?
Mit Versorgungsausgleich (zwei Anrechte) 2.529,50 € für Gericht und Anwalt zusammen. Davon entfallen 566,00 € auf das Gericht und 1.963,50 € auf den Anwalt.
