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RechtsschutzScheidung.de
Gebühren nach FamGKG und RVG (Stand 2025) · Düsseldorfer Tabelle 2026 · PKH-Freibeträge 2026Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion

Scheidungskosten · Beispielrechnung · Stand 15.10.2026

2.750 € netto: Kosten der Scheidung

Bei 2.750 € gemeinsamem Nettoeinkommen kostet eine Scheidung mit Versorgungsausgleich 2.529,50 € mit einem Anwalt und 4.493,00 € mit zwei Anwälten.

Verfahrenswert9.900 €Ehesache 8.250 € + Versorgungsausgleich 1.650 €
Gerichtsgebühr566,00 €2,0 nach FamGKG
Ein Anwalt1.963,50 €brutto inklusive Pauschale
Unterlagen auf einem Tisch

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de · Beträge gegen Gesetzestext und amtliche Tabellen abgeglichen

Wie teuer wird eine Scheidung, wenn beide Ehegatten gemeinsam 2.750 € im Monat verdienen? Nach § 43 FamGKG zählt das Dreimonatsnetto, also 8.250 €, plus 1.650 € für den Versorgungsausgleich. Insgesamt kostet das Verfahren 2.529,50 € mit einem und 4.493,00 € mit zwei Anwälten.

Kostenübersicht für 2.750 € netto im Monat
Ein AnwaltZwei Anwälte
Verfahrenswert9.900 €9.900 €
Gerichtsgebühr 2,0566,00 €566,00 €
Anwaltskosten1.963,50 €3.927,00 €
Gesamt2.529,50 €4.493,00 €
Antragsteller zahlt2.246,50 €2.246,50 €
Anderer Ehegatte zahlt283,00 €2.246,50 €

Wer zahlt? Nach § 150 FamFG jeder seinen Anwalt und die Hälfte der Gerichtsgebühr (283,00 €). Bei einem Anwalt sind das 2.246,50 € für den Antragsteller und 283,00 € für den anderen, bei zwei Anwälten 2.246,50 € für jeden.

Was der Versorgungsausgleich ausmacht

Wie viele Anrechte geteilt werden, entscheidet über einige Hundert Euro. Je Anrecht kommen bei diesem Einkommen 825 € zum Wert hinzu. Die Tabelle zeigt die Kosten mit null, zwei und vier Anrechten.

Variante (ein Anwalt)WertKosten
Ohne Versorgungsausgleich8.250 €2.307,49 €
Zwei Anrechte9.900 €2.529,50 €
Vier Anrechte11.550 €2.754,13 €

Scheidung im Verbund: Beispiele

Folgesachen sind nicht automatisch Teil der Scheidung, nur der Versorgungsausgleich wird von Amts wegen durchgeführt. Alles andere kommt nur hinzu, wenn jemand einen Antrag stellt. Die Tabelle zeigt, was das kostet.

Fall (zwei Anwälte, zwei Anrechte)WertKostenje Ehegatte
Mit Sorgerechtsverfahren (eine Kindschaftssache)11.550 €4.881,26 €2.440,63 €
Mit Unterhalt (500 € im Monat gefordert)15.900 €5.269,50 €2.634,75 €
Mit Zugewinnausgleich (20.000 € gefordert)29.900 €7.026,96 €3.513,48 €
Alles zusammen, mit Einigung37.550 €10.623,30 €5.311,65 €

Verfahrenskostenhilfe: ein Rechenbeispiel

Für die Verfahrenskostenhilfe zählt nicht das Haushaltseinkommen, sondern deins. Rechenbeispiel mit 1.375 € netto, Erwerbstätigkeit, 450 € Miete und Heizung, keinen Kindern: einzusetzendes Einkommen 0,00 €, also Verfahrenskostenhilfe ohne Raten. Mit eigenen Zahlen prüfen.

Und die Rechtsschutzversicherung?

Hast du einen Rechtsschutzvertrag mit Beratungs-Rechtsschutz im Familienrecht, übernimmt er höchstens die Beratung vor dem Verfahren, ohne Gebührenvereinbarung bis 226,10 € für das erste Gespräch. Das Verfahren selbst ist ausgeschlossen. Mehr zum Rechtsschutz bei Scheidung.

Zum Vergleich: Bei 2.500 € kostet die einvernehmliche Scheidung 2.307,49 €, bei 3.000 € sind es 2.754,13 €.

Gut zu wissen

  • Kontoauszüge und Rentenbescheide früh bereitlegen, das beschleunigt den Versorgungsausgleich.
  • Klärt vor dem Antrag, wer den Anwalt beauftragt und wie ihr die Kosten teilt.
  • Die Erstberatung kostet ohne Vereinbarung höchstens 190 € netto.
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Kostenloser Vermittlungsservice. Für die Vermittlung erhalten wir gegebenenfalls eine Vergütung von unseren Partnern, für dich entstehen keine Kosten.

Häufige Fragen

Lohnt sich ein zweiter Anwalt?

Er kostet bei diesem Einkommen zusätzlich 1.963,50 €. Bei Streit über Unterhalt, Vermögen oder Kinder ist eine eigene Vertretung meist sinnvoll, bei völliger Einigkeit oft nicht nötig.

Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei 2.750 € Einkommen mehr?

Nein, das Einkommen spielt dafür keine Rolle. Versichert ist im Familienrecht nur die Beratung, nicht das Verfahren.

Wie hoch ist der Verfahrenswert bei 2.750 € Nettoeinkommen?

8.250 € für die Ehesache (dreifaches Monatsnetto) plus 1.650 € für den Versorgungsausgleich mit zwei Anrechten, zusammen 9.900 €.

Was kostet eine Scheidung bei 2.750 € netto mit einem Anwalt?

Mit Versorgungsausgleich (zwei Anrechte) 2.529,50 € für Gericht und Anwalt zusammen. Davon entfallen 566,00 € auf das Gericht und 1.963,50 € auf den Anwalt.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet mit amtlichen Tabellen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich setzt das Familiengericht den Verfahrenswert fest, und nur deine Versicherungsbedingungen sagen, was dein Tarif leistet.

Quellen und Stand

Alle Zahlen dieser Seite haben wir am 15.10.2026 mit den folgenden Quellen abgeglichen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen die Quelle. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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