Ein Haushaltsnetto von 7.500 € führt bei der Scheidung zu einem Verfahrenswert von 27.000 €. Das ist die Grundlage für die Gerichtsgebühr von 952,00 € und die Anwaltsvergütung von 3.037,48 € je Anwalt. Zusammen sind das 3.989,48 € bei einem Anwalt.
| Ein Anwalt | Zwei Anwälte | |
|---|---|---|
| Verfahrenswert | 27.000 € | 27.000 € |
| Gerichtsgebühr 2,0 | 952,00 € | 952,00 € |
| Anwaltskosten | 3.037,48 € | 6.074,96 € |
| Gesamt | 3.989,48 € | 7.026,96 € |
| Antragsteller zahlt | 3.513,48 € | 3.513,48 € |
| Anderer Ehegatte zahlt | 476,00 € | 3.513,48 € |
Konkret heißt das für euch: Der Ehegatte mit Anwalt zahlt 3.513,48 €, der andere 476,00 €. Teilt ihr alles, sind es 1.994,74 € pro Person. Hat jeder einen eigenen Anwalt, trägt jeder 3.513,48 €.
Was der Versorgungsausgleich ausmacht
Wie viele Anrechte geteilt werden, entscheidet über einige Hundert Euro. Je Anrecht kommen bei diesem Einkommen 2.250 € zum Wert hinzu. Die Tabelle zeigt die Kosten mit null, zwei und vier Anrechten.
| Variante (ein Anwalt) | Wert | Kosten |
|---|---|---|
| Ohne Versorgungsausgleich | 22.500 € | 3.652,63 € |
| Zwei Anrechte | 27.000 € | 3.989,48 € |
| Vier Anrechte | 31.500 € | 4.326,33 € |
Streit über Kinder, Unterhalt oder Vermögen
Wird im Scheidungsverbund auch über Sorgerecht, Unterhalt oder Vermögen entschieden, addieren sich die Werte (§ 44 FamGKG). Drei Beispielrechnungen zeigen, was das bei 7.500 € Nettoeinkommen bedeutet.
| Fall (zwei Anwälte, zwei Anrechte) | Wert | Kosten | je Ehegatte |
|---|---|---|---|
| Mit Sorgerechtsverfahren (eine Kindschaftssache) | 31.500 € | 7.619,66 € | 3.809,83 € |
| Mit Unterhalt (500 € im Monat gefordert) | 33.000 € | 7.619,66 € | 3.809,83 € |
| Mit Zugewinnausgleich (20.000 € gefordert) | 47.000 € | 9.397,76 € | 4.698,88 € |
| Alles zusammen, mit Einigung | 57.500 € | 12.885,40 € | 6.442,70 € |
Verfahrenskostenhilfe bei diesem Einkommen?
Ob der Staat einspringt, hängt am eigenen Einkommen. Beispiel: Ein erwerbstätiger Ehegatte mit 3.750 € netto und 1.120 € Wohnkosten, ohne Kinder. Nach Abzug der Freibeträge 2026 bleiben 1.689,00 €; das bedeutet voraussichtlich keine Verfahrenskostenhilfe, weil die eigenen Kosten von 3.513,48 € höchstens vier Monatsraten zu 1.389 € entsprechen. Mit eigenen Zahlen prüfen.
Was der Rechtsschutz übernimmt
Wer auf die Rechtsschutzversicherung hofft: Sie übernimmt bei Scheidungen nach den GDV-Musterbedingungen nur Rat und Auskunft eines Anwalts. Schließt sich die Vertretung im Verfahren an, kann die Erstattung ganz entfallen. Mehr zum Rechtsschutz bei Scheidung.
Zum Vergleich: Bei 7.000 € kostet die einvernehmliche Scheidung 3.989,48 €, bei 8.000 € sind es 3.989,48 €.
Praktische Hinweise
- Lasst euch den festgesetzten Verfahrenswert erklären, eine Beschwerde ist ab 300 € Beschwerdewert möglich.
- Wer wenig verdient, stellt den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gleich mit.
- Bei kurzer Ehe kann ohne Antrag der Versorgungsausgleich entfallen.
Kosten, Unterhalt, Kinder: Fachanwalt anfragen
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Häufige Fragen
Kann ich die Kosten in Raten zahlen?
Mit Verfahrenskostenhilfe ja, dann zahlst du höchstens 48 Monatsraten an die Staatskasse. Ob sie dir zusteht, hängt von deinem eigenen Einkommen nach Abzug der Freibeträge ab.
Wie viel muss ich vorab an das Gericht zahlen?
Die volle Gerichtsgebühr von 952,00 € wird mit Einreichung des Antrags fällig (§ 9 FamGKG). Das Gericht stellt den Antrag erst nach Zahlung zu.
Wie hoch ist der Verfahrenswert bei 7.500 € Nettoeinkommen?
22.500 € für die Ehesache (dreifaches Monatsnetto) plus 4.500 € für den Versorgungsausgleich mit zwei Anrechten, zusammen 27.000 €.
Werden Anwaltskosten bei 7.500 € Einkommen anders berechnet?
Nein, der Anwalt rechnet nach demselben Verfahrenswert wie das Gericht, hier 27.000 €. Höhere Kosten entstehen nur durch eine Vergütungsvereinbarung.
