Bei einem gemeinsamen Nettoeinkommen von 3.000 € liegt der Verfahrenswert eurer Scheidung bei 10.800 €, sofern nur Scheidung und Versorgungsausgleich anstehen. Gericht und ein Anwalt kosten dann zusammen 2.754,13 €; mit zwei Anwälten sind es 4.881,26 €.
| Ein Anwalt | Zwei Anwälte | |
|---|---|---|
| Verfahrenswert | 10.800 € | 10.800 € |
| Gerichtsgebühr 2,0 | 627,00 € | 627,00 € |
| Anwaltskosten | 2.127,13 € | 4.254,26 € |
| Gesamt | 2.754,13 € | 4.881,26 € |
| Antragsteller zahlt | 2.440,63 € | 2.440,63 € |
| Anderer Ehegatte zahlt | 313,50 € | 2.440,63 € |
Gerichtskosten werden halbiert: 313,50 € pro Kopf. Den Anwalt bezahlt, wer ihn beauftragt. Mit einem gemeinsamen Anwalt für den Antrag landet ihr bei 1.377,07 € je Person, wenn ihr alles teilt; mit zwei Anwälten trägt jeder 2.440,63 €.
Mit und ohne Versorgungsausgleich
Wie viele Anrechte geteilt werden, entscheidet über einige Hundert Euro. Je Anrecht kommen bei diesem Einkommen 900 € zum Wert hinzu. Die Tabelle zeigt die Kosten mit null, zwei und vier Anrechten.
| Variante (ein Anwalt) | Wert | Kosten |
|---|---|---|
| Ohne Versorgungsausgleich | 9.000 € | 2.307,49 € |
| Zwei Anrechte | 10.800 € | 2.754,13 € |
| Vier Anrechte | 12.600 € | 2.754,13 € |
Wenn Folgesachen dazukommen
Streit über Unterhalt, Zugewinn oder die Kinder erhöht die Kosten, auch wenn er im Verbund weniger kostet als in eigenen Verfahren. Wir haben drei typische Fälle mit zwei Anwälten durchgerechnet.
| Fall (zwei Anwälte, zwei Anrechte) | Wert | Kosten | je Ehegatte |
|---|---|---|---|
| Mit Sorgerechtsverfahren (eine Kindschaftssache) | 12.600 € | 4.881,26 € | 2.440,63 € |
| Mit Unterhalt (500 € im Monat gefordert) | 16.800 € | 5.657,76 € | 2.828,88 € |
| Mit Zugewinnausgleich (20.000 € gefordert) | 30.800 € | 7.619,66 € | 3.809,83 € |
| Alles zusammen, mit Einigung | 38.600 € | 10.623,30 € | 5.311,65 € |
Wer die Kosten nicht tragen kann
Angenommen, das Einkommen verteilt sich je zur Hälfte auf beide, also 1.500 € pro Person, und jeder zahlt 450 € Warmmiete. Dann bleiben nach § 115 ZPO 109,00 € einzusetzendes Einkommen, was Verfahrenskostenhilfe mit einer Monatsrate von 54 € bedeutet. Mit eigenen Zahlen prüfen.
Und die Rechtsschutzversicherung?
Die Kosten oben bleiben auch mit Rechtsschutzversicherung bei euch. Versicherbar ist im Familienrecht nur die anwaltliche Beratung; für ein erstes Gespräch sind gesetzlich höchstens 226,10 € brutto vorgesehen. Mehr zum Rechtsschutz bei Scheidung.
Eine Stufe darunter, bei 2.750 €, liegen die Kosten bei 2.529,50 €; eine Stufe darüber, bei 3.250 €, bei 2.754,13 €.
Tipps
- Einigungen über Unterhalt oder Vermögen außerhalb des Verbunds sparen Verfahrenswert.
- Lasst euch den festgesetzten Verfahrenswert erklären, eine Beschwerde ist ab 300 € Beschwerdewert möglich.
- Eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung kostet zusätzlich, kann aber Streit im Verfahren vermeiden.
Trennung oder Scheidung? Lass dich beraten
Ein kurzes Formular genügt: Worum es geht, wo du wohnst und wann du Zeit hast. Die Kanzlei meldet sich direkt bei dir.
- Fachanwälte für Familienrecht
- Vor Ort oder per Video
- Vertraulich und unverbindlich
Häufige Fragen
Kann ich die Kosten in Raten zahlen?
Mit Verfahrenskostenhilfe ja, dann zahlst du höchstens 48 Monatsraten an die Staatskasse. Ob sie dir zusteht, hängt von deinem eigenen Einkommen nach Abzug der Freibeträge ab.
Was kostet eine Scheidung bei 3.000 € netto mit einem Anwalt?
Mit Versorgungsausgleich (zwei Anrechte) 2.754,13 € für Gericht und Anwalt zusammen. Davon entfallen 627,00 € auf das Gericht und 2.127,13 € auf den Anwalt.
Wie hoch ist der Verfahrenswert bei 3.000 € Nettoeinkommen?
9.000 € für die Ehesache (dreifaches Monatsnetto) plus 1.800 € für den Versorgungsausgleich mit zwei Anrechten, zusammen 10.800 €.
Lohnt sich ein zweiter Anwalt?
Er kostet bei diesem Einkommen zusätzlich 2.127,13 €. Bei Streit über Unterhalt, Vermögen oder Kinder ist eine eigene Vertretung meist sinnvoll, bei völliger Einigkeit oft nicht nötig.
