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RechtsschutzScheidung.de
Gebühren nach FamGKG und RVG (Stand 2025) · Düsseldorfer Tabelle 2026 · PKH-Freibeträge 2026Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion

Scheidungskosten · Beispielrechnung · Stand 15.10.2026

Scheidung mit 3.000 € Netto im Monat: die Kosten

Bei 3.000 € gemeinsamem Nettoeinkommen kostet eine Scheidung mit Versorgungsausgleich 2.754,13 € mit einem Anwalt und 4.881,26 € mit zwei Anwälten.

Verfahrenswert10.800 €Ehesache 9.000 € + Versorgungsausgleich 1.800 €
Gerichtsgebühr627,00 €2,0 nach FamGKG
Ein Anwalt2.127,13 €brutto inklusive Pauschale
Unterlagen auf einem Tisch

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de · Beträge gegen Gesetzestext und amtliche Tabellen abgeglichen

Bei einem gemeinsamen Nettoeinkommen von 3.000 € liegt der Verfahrenswert eurer Scheidung bei 10.800 €, sofern nur Scheidung und Versorgungsausgleich anstehen. Gericht und ein Anwalt kosten dann zusammen 2.754,13 €; mit zwei Anwälten sind es 4.881,26 €.

Was die Scheidung bei 3.000 € kostet
Ein AnwaltZwei Anwälte
Verfahrenswert10.800 €10.800 €
Gerichtsgebühr 2,0627,00 €627,00 €
Anwaltskosten2.127,13 €4.254,26 €
Gesamt2.754,13 €4.881,26 €
Antragsteller zahlt2.440,63 €2.440,63 €
Anderer Ehegatte zahlt313,50 €2.440,63 €

Gerichtskosten werden halbiert: 313,50 € pro Kopf. Den Anwalt bezahlt, wer ihn beauftragt. Mit einem gemeinsamen Anwalt für den Antrag landet ihr bei 1.377,07 € je Person, wenn ihr alles teilt; mit zwei Anwälten trägt jeder 2.440,63 €.

Mit und ohne Versorgungsausgleich

Wie viele Anrechte geteilt werden, entscheidet über einige Hundert Euro. Je Anrecht kommen bei diesem Einkommen 900 € zum Wert hinzu. Die Tabelle zeigt die Kosten mit null, zwei und vier Anrechten.

Variante (ein Anwalt)WertKosten
Ohne Versorgungsausgleich9.000 €2.307,49 €
Zwei Anrechte10.800 €2.754,13 €
Vier Anrechte12.600 €2.754,13 €

Wenn Folgesachen dazukommen

Streit über Unterhalt, Zugewinn oder die Kinder erhöht die Kosten, auch wenn er im Verbund weniger kostet als in eigenen Verfahren. Wir haben drei typische Fälle mit zwei Anwälten durchgerechnet.

Fall (zwei Anwälte, zwei Anrechte)WertKostenje Ehegatte
Mit Sorgerechtsverfahren (eine Kindschaftssache)12.600 €4.881,26 €2.440,63 €
Mit Unterhalt (500 € im Monat gefordert)16.800 €5.657,76 €2.828,88 €
Mit Zugewinnausgleich (20.000 € gefordert)30.800 €7.619,66 €3.809,83 €
Alles zusammen, mit Einigung38.600 €10.623,30 €5.311,65 €

Wer die Kosten nicht tragen kann

Angenommen, das Einkommen verteilt sich je zur Hälfte auf beide, also 1.500 € pro Person, und jeder zahlt 450 € Warmmiete. Dann bleiben nach § 115 ZPO 109,00 € einzusetzendes Einkommen, was Verfahrenskostenhilfe mit einer Monatsrate von 54 € bedeutet. Mit eigenen Zahlen prüfen.

Und die Rechtsschutzversicherung?

Die Kosten oben bleiben auch mit Rechtsschutzversicherung bei euch. Versicherbar ist im Familienrecht nur die anwaltliche Beratung; für ein erstes Gespräch sind gesetzlich höchstens 226,10 € brutto vorgesehen. Mehr zum Rechtsschutz bei Scheidung.

Eine Stufe darunter, bei 2.750 €, liegen die Kosten bei 2.529,50 €; eine Stufe darüber, bei 3.250 €, bei 2.754,13 €.

Tipps

  • Einigungen über Unterhalt oder Vermögen außerhalb des Verbunds sparen Verfahrenswert.
  • Lasst euch den festgesetzten Verfahrenswert erklären, eine Beschwerde ist ab 300 € Beschwerdewert möglich.
  • Eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung kostet zusätzlich, kann aber Streit im Verfahren vermeiden.
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Häufige Fragen

Kann ich die Kosten in Raten zahlen?

Mit Verfahrenskostenhilfe ja, dann zahlst du höchstens 48 Monatsraten an die Staatskasse. Ob sie dir zusteht, hängt von deinem eigenen Einkommen nach Abzug der Freibeträge ab.

Was kostet eine Scheidung bei 3.000 € netto mit einem Anwalt?

Mit Versorgungsausgleich (zwei Anrechte) 2.754,13 € für Gericht und Anwalt zusammen. Davon entfallen 627,00 € auf das Gericht und 2.127,13 € auf den Anwalt.

Wie hoch ist der Verfahrenswert bei 3.000 € Nettoeinkommen?

9.000 € für die Ehesache (dreifaches Monatsnetto) plus 1.800 € für den Versorgungsausgleich mit zwei Anrechten, zusammen 10.800 €.

Lohnt sich ein zweiter Anwalt?

Er kostet bei diesem Einkommen zusätzlich 2.127,13 €. Bei Streit über Unterhalt, Vermögen oder Kinder ist eine eigene Vertretung meist sinnvoll, bei völliger Einigkeit oft nicht nötig.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet mit amtlichen Tabellen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich setzt das Familiengericht den Verfahrenswert fest, und nur deine Versicherungsbedingungen sagen, was dein Tarif leistet.

Quellen und Stand

Alle Zahlen dieser Seite haben wir am 15.10.2026 mit den folgenden Quellen abgeglichen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen die Quelle. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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