Ein Haushaltsnetto von 3.250 € führt bei der Scheidung zu einem Verfahrenswert von 11.700 €. Das ist die Grundlage für die Gerichtsgebühr von 627,00 € und die Anwaltsvergütung von 2.127,13 € je Anwalt. Zusammen sind das 2.754,13 € bei einem Anwalt.
| Ein Anwalt | Zwei Anwälte | |
|---|---|---|
| Verfahrenswert | 11.700 € | 11.700 € |
| Gerichtsgebühr 2,0 | 627,00 € | 627,00 € |
| Anwaltskosten | 2.127,13 € | 4.254,26 € |
| Gesamt | 2.754,13 € | 4.881,26 € |
| Antragsteller zahlt | 2.440,63 € | 2.440,63 € |
| Anderer Ehegatte zahlt | 313,50 € | 2.440,63 € |
Die Aufteilung folgt dem Gesetz: halbe Gerichtsgebühr für jeden, eigener Anwalt für jeden, der einen beauftragt. Bei einem Anwalt ergeben sich 2.440,63 € und 313,50 €, bei zwei Anwälten zweimal 2.440,63 €. Eine andere Verteilung könnt ihr vereinbaren.
Was der Versorgungsausgleich ausmacht
Der Versorgungsausgleich ist der größte Kostentreiber nach der Ehesache. Jedes Rentenanrecht erhöht den Wert um 975 €, mindestens zusammen 1.000 €. Bei einer Ehe von höchstens drei Jahren entfällt er ohne Antrag (§ 3 Abs. 3 VersAusglG).
| Variante (ein Anwalt) | Wert | Kosten |
|---|---|---|
| Ohne Versorgungsausgleich | 9.750 € | 2.529,50 € |
| Zwei Anrechte | 11.700 € | 2.754,13 € |
| Vier Anrechte | 13.650 € | 2.978,75 € |
Kosten mit Folgesachen
Wird im Scheidungsverbund auch über Sorgerecht, Unterhalt oder Vermögen entschieden, addieren sich die Werte (§ 44 FamGKG). Drei Beispielrechnungen zeigen, was das bei 3.250 € Nettoeinkommen bedeutet.
| Fall (zwei Anwälte, zwei Anrechte) | Wert | Kosten | je Ehegatte |
|---|---|---|---|
| Mit Sorgerechtsverfahren (eine Kindschaftssache) | 13.650 € | 5.269,50 € | 2.634,75 € |
| Mit Unterhalt (500 € im Monat gefordert) | 17.700 € | 5.657,76 € | 2.828,88 € |
| Mit Zugewinnausgleich (20.000 € gefordert) | 31.700 € | 7.619,66 € | 3.809,83 € |
| Alles zusammen, mit Einigung | 39.650 € | 10.623,30 € | 5.311,65 € |
Wer die Kosten nicht tragen kann
Verfahrenskostenhilfe richtet sich nach dem Einkommen jedes Ehegatten einzeln. Verdient ein Ehegatte 1.625 € und zahlt 480 € Warmmiete, ergibt sich nach den Freibeträgen 2026 ein einzusetzendes Einkommen von 204,00 € und damit Verfahrenskostenhilfe mit einer Monatsrate von 102 €. Mit eigenen Zahlen prüfen.
Zahlt die Versicherung mit?
Rechtsschutz hilft hier nur am Anfang. Eine Erstberatung kostet ohne Vereinbarung höchstens 226,10 €, die ein vereinbarter Beratungs-Rechtsschutz abzüglich Selbstbeteiligung übernehmen kann. Gericht und Verfahrensanwalt zahlt er nicht. Mehr zum Rechtsschutz bei Scheidung.
Zum Vergleich: Bei 3.000 € kostet die einvernehmliche Scheidung 2.754,13 €, bei 3.500 € sind es 2.754,13 €.
Vor dem Antrag
- Sammelt Gehaltsnachweise der letzten drei Monate, das Gericht fragt danach.
- Wer wenig verdient, stellt den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gleich mit.
- Klärt vor dem Antrag, wer den Anwalt beauftragt und wie ihr die Kosten teilt.
Trennung oder Scheidung? Lass dich beraten
Hast du Beratungs-Rechtsschutz, übernimmt die Versicherung oft die Erstberatung. Wir geben deine Anfrage an Fachanwälte für Familienrecht aus deiner Region weiter, vertraulich und unverbindlich.
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Häufige Fragen
Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei 3.250 € Einkommen mehr?
Nein, das Einkommen spielt dafür keine Rolle. Versichert ist im Familienrecht nur die Beratung, nicht das Verfahren.
Werden Anwaltskosten bei 3.250 € Einkommen anders berechnet?
Nein, der Anwalt rechnet nach demselben Verfahrenswert wie das Gericht, hier 11.700 €. Höhere Kosten entstehen nur durch eine Vergütungsvereinbarung.
Was spare ich ohne Versorgungsausgleich?
Bei diesem Einkommen 224,63 € mit einem Anwalt, weil der Verfahrenswert von 11.700 € auf 9.750 € sinkt.
Wie hoch ist der Verfahrenswert bei 3.250 € Nettoeinkommen?
9.750 € für die Ehesache (dreifaches Monatsnetto) plus 1.950 € für den Versorgungsausgleich mit zwei Anrechten, zusammen 11.700 €.
