Bei einem gemeinsamen Nettoeinkommen von 3.750 € liegt der Verfahrenswert eurer Scheidung bei 13.500 €, sofern nur Scheidung und Versorgungsausgleich anstehen. Gericht und ein Anwalt kosten dann zusammen 2.978,75 €; mit zwei Anwälten sind es 5.269,50 €.
| Ein Anwalt | Zwei Anwälte | |
|---|---|---|
| Verfahrenswert | 13.500 € | 13.500 € |
| Gerichtsgebühr 2,0 | 688,00 € | 688,00 € |
| Anwaltskosten | 2.290,75 € | 4.581,50 € |
| Gesamt | 2.978,75 € | 5.269,50 € |
| Antragsteller zahlt | 2.634,75 € | 2.634,75 € |
| Anderer Ehegatte zahlt | 344,00 € | 2.634,75 € |
Gerichtskosten werden halbiert: 344,00 € pro Kopf. Den Anwalt bezahlt, wer ihn beauftragt. Mit einem gemeinsamen Anwalt für den Antrag landet ihr bei 1.489,38 € je Person, wenn ihr alles teilt; mit zwei Anwälten trägt jeder 2.634,75 €.
Rentenanrechte und Kosten
Wie viele Anrechte geteilt werden, entscheidet über einige Hundert Euro. Je Anrecht kommen bei diesem Einkommen 1.125 € zum Wert hinzu. Die Tabelle zeigt die Kosten mit null, zwei und vier Anrechten.
| Variante (ein Anwalt) | Wert | Kosten |
|---|---|---|
| Ohne Versorgungsausgleich | 11.250 € | 2.754,13 € |
| Zwei Anrechte | 13.500 € | 2.978,75 € |
| Vier Anrechte | 15.750 € | 2.978,75 € |
Scheidung im Verbund: Beispiele
Folgesachen sind nicht automatisch Teil der Scheidung, nur der Versorgungsausgleich wird von Amts wegen durchgeführt. Alles andere kommt nur hinzu, wenn jemand einen Antrag stellt. Die Tabelle zeigt, was das kostet.
| Fall (zwei Anwälte, zwei Anrechte) | Wert | Kosten | je Ehegatte |
|---|---|---|---|
| Mit Sorgerechtsverfahren (eine Kindschaftssache) | 15.750 € | 5.269,50 € | 2.634,75 € |
| Mit Unterhalt (500 € im Monat gefordert) | 19.500 € | 6.046,00 € | 3.023,00 € |
| Mit Zugewinnausgleich (20.000 € gefordert) | 33.500 € | 7.619,66 € | 3.809,83 € |
| Alles zusammen, mit Einigung | 41.750 € | 11.216,00 € | 5.608,00 € |
Wer die Kosten nicht tragen kann
Ob der Staat einspringt, hängt am eigenen Einkommen. Beispiel: Ein erwerbstätiger Ehegatte mit 1.875 € netto und 560 € Wohnkosten, ohne Kinder. Nach Abzug der Freibeträge 2026 bleiben 374,00 €; das bedeutet Verfahrenskostenhilfe mit einer Monatsrate von 187 €. Mit eigenen Zahlen prüfen.
Rechtsschutz bei diesen Kosten
Hast du einen Rechtsschutzvertrag mit Beratungs-Rechtsschutz im Familienrecht, übernimmt er höchstens die Beratung vor dem Verfahren, ohne Gebührenvereinbarung bis 226,10 € für das erste Gespräch. Das Verfahren selbst ist ausgeschlossen. Mehr zum Rechtsschutz bei Scheidung.
Benachbarte Einkommen: 3.500 € führt zu 2.754,13 €, 4.000 € zu 2.978,75 €, jeweils mit einem Anwalt.
Gut zu wissen
- Fragt nach, ob euer Gericht Kinder vom Einkommen abzieht; das senkt den Wert.
- Einigungen über Unterhalt oder Vermögen außerhalb des Verbunds sparen Verfahrenswert.
- Lasst euch den festgesetzten Verfahrenswert erklären, eine Beschwerde ist ab 300 € Beschwerdewert möglich.
Erstberatung zur Scheidung anfragen
Hast du Beratungs-Rechtsschutz, übernimmt die Versicherung oft die Erstberatung. Wir geben deine Anfrage an Fachanwälte für Familienrecht aus deiner Region weiter, vertraulich und unverbindlich.
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Häufige Fragen
Lohnt sich ein zweiter Anwalt?
Er kostet bei diesem Einkommen zusätzlich 2.290,75 €. Bei Streit über Unterhalt, Vermögen oder Kinder ist eine eigene Vertretung meist sinnvoll, bei völliger Einigkeit oft nicht nötig.
Wie viel muss ich vorab an das Gericht zahlen?
Die volle Gerichtsgebühr von 688,00 € wird mit Einreichung des Antrags fällig (§ 9 FamGKG). Das Gericht stellt den Antrag erst nach Zahlung zu.
Werden Anwaltskosten bei 3.750 € Einkommen anders berechnet?
Nein, der Anwalt rechnet nach demselben Verfahrenswert wie das Gericht, hier 13.500 €. Höhere Kosten entstehen nur durch eine Vergütungsvereinbarung.
Kann ich die Kosten in Raten zahlen?
Mit Verfahrenskostenhilfe ja, dann zahlst du höchstens 48 Monatsraten an die Staatskasse. Ob sie dir zusteht, hängt von deinem eigenen Einkommen nach Abzug der Freibeträge ab.
