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RechtsschutzScheidung.de
Gebühren nach FamGKG und RVG (Stand 2025) · Düsseldorfer Tabelle 2026 · PKH-Freibeträge 2026Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion

Scheidungskosten · Beispielrechnung · Stand 15.10.2026

3.750 € netto: Kosten der Scheidung

Bei 3.750 € gemeinsamem Nettoeinkommen kostet eine Scheidung mit Versorgungsausgleich 2.978,75 € mit einem Anwalt und 5.269,50 € mit zwei Anwälten.

Verfahrenswert13.500 €Ehesache 11.250 € + Versorgungsausgleich 2.250 €
Gerichtsgebühr688,00 €2,0 nach FamGKG
Ein Anwalt2.290,75 €brutto inklusive Pauschale
Unterlagen auf einem Tisch

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de · Beträge gegen Gesetzestext und amtliche Tabellen abgeglichen

Bei einem gemeinsamen Nettoeinkommen von 3.750 € liegt der Verfahrenswert eurer Scheidung bei 13.500 €, sofern nur Scheidung und Versorgungsausgleich anstehen. Gericht und ein Anwalt kosten dann zusammen 2.978,75 €; mit zwei Anwälten sind es 5.269,50 €.

Rechenergebnis für 3.750 € Nettoeinkommen beider
Ein AnwaltZwei Anwälte
Verfahrenswert13.500 €13.500 €
Gerichtsgebühr 2,0688,00 €688,00 €
Anwaltskosten2.290,75 €4.581,50 €
Gesamt2.978,75 €5.269,50 €
Antragsteller zahlt2.634,75 €2.634,75 €
Anderer Ehegatte zahlt344,00 €2.634,75 €

Gerichtskosten werden halbiert: 344,00 € pro Kopf. Den Anwalt bezahlt, wer ihn beauftragt. Mit einem gemeinsamen Anwalt für den Antrag landet ihr bei 1.489,38 € je Person, wenn ihr alles teilt; mit zwei Anwälten trägt jeder 2.634,75 €.

Rentenanrechte und Kosten

Wie viele Anrechte geteilt werden, entscheidet über einige Hundert Euro. Je Anrecht kommen bei diesem Einkommen 1.125 € zum Wert hinzu. Die Tabelle zeigt die Kosten mit null, zwei und vier Anrechten.

Variante (ein Anwalt)WertKosten
Ohne Versorgungsausgleich11.250 €2.754,13 €
Zwei Anrechte13.500 €2.978,75 €
Vier Anrechte15.750 €2.978,75 €

Scheidung im Verbund: Beispiele

Folgesachen sind nicht automatisch Teil der Scheidung, nur der Versorgungsausgleich wird von Amts wegen durchgeführt. Alles andere kommt nur hinzu, wenn jemand einen Antrag stellt. Die Tabelle zeigt, was das kostet.

Fall (zwei Anwälte, zwei Anrechte)WertKostenje Ehegatte
Mit Sorgerechtsverfahren (eine Kindschaftssache)15.750 €5.269,50 €2.634,75 €
Mit Unterhalt (500 € im Monat gefordert)19.500 €6.046,00 €3.023,00 €
Mit Zugewinnausgleich (20.000 € gefordert)33.500 €7.619,66 €3.809,83 €
Alles zusammen, mit Einigung41.750 €11.216,00 €5.608,00 €

Wer die Kosten nicht tragen kann

Ob der Staat einspringt, hängt am eigenen Einkommen. Beispiel: Ein erwerbstätiger Ehegatte mit 1.875 € netto und 560 € Wohnkosten, ohne Kinder. Nach Abzug der Freibeträge 2026 bleiben 374,00 €; das bedeutet Verfahrenskostenhilfe mit einer Monatsrate von 187 €. Mit eigenen Zahlen prüfen.

Rechtsschutz bei diesen Kosten

Hast du einen Rechtsschutzvertrag mit Beratungs-Rechtsschutz im Familienrecht, übernimmt er höchstens die Beratung vor dem Verfahren, ohne Gebührenvereinbarung bis 226,10 € für das erste Gespräch. Das Verfahren selbst ist ausgeschlossen. Mehr zum Rechtsschutz bei Scheidung.

Benachbarte Einkommen: 3.500 € führt zu 2.754,13 €, 4.000 € zu 2.978,75 €, jeweils mit einem Anwalt.

Gut zu wissen

  • Fragt nach, ob euer Gericht Kinder vom Einkommen abzieht; das senkt den Wert.
  • Einigungen über Unterhalt oder Vermögen außerhalb des Verbunds sparen Verfahrenswert.
  • Lasst euch den festgesetzten Verfahrenswert erklären, eine Beschwerde ist ab 300 € Beschwerdewert möglich.
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Erstberatung zur Scheidung anfragen

Hast du Beratungs-Rechtsschutz, übernimmt die Versicherung oft die Erstberatung. Wir geben deine Anfrage an Fachanwälte für Familienrecht aus deiner Region weiter, vertraulich und unverbindlich.

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Häufige Fragen

Lohnt sich ein zweiter Anwalt?

Er kostet bei diesem Einkommen zusätzlich 2.290,75 €. Bei Streit über Unterhalt, Vermögen oder Kinder ist eine eigene Vertretung meist sinnvoll, bei völliger Einigkeit oft nicht nötig.

Wie viel muss ich vorab an das Gericht zahlen?

Die volle Gerichtsgebühr von 688,00 € wird mit Einreichung des Antrags fällig (§ 9 FamGKG). Das Gericht stellt den Antrag erst nach Zahlung zu.

Werden Anwaltskosten bei 3.750 € Einkommen anders berechnet?

Nein, der Anwalt rechnet nach demselben Verfahrenswert wie das Gericht, hier 13.500 €. Höhere Kosten entstehen nur durch eine Vergütungsvereinbarung.

Kann ich die Kosten in Raten zahlen?

Mit Verfahrenskostenhilfe ja, dann zahlst du höchstens 48 Monatsraten an die Staatskasse. Ob sie dir zusteht, hängt von deinem eigenen Einkommen nach Abzug der Freibeträge ab.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet mit amtlichen Tabellen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich setzt das Familiengericht den Verfahrenswert fest, und nur deine Versicherungsbedingungen sagen, was dein Tarif leistet.

Quellen und Stand

Alle Zahlen dieser Seite haben wir am 15.10.2026 mit den folgenden Quellen abgeglichen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen die Quelle. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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