Für Ehepaare mit 4.000 € Nettoeinkommen im Monat haben wir die Kosten der Scheidung nach den Tabellen von FamGKG und RVG durchgerechnet. Der Verfahrenswert beträgt 14.400 €, davon 2.400 € für den Versorgungsausgleich. Am günstigsten ist die einvernehmliche Variante mit einem Anwalt: 2.978,75 €.
| Ein Anwalt | Zwei Anwälte | |
|---|---|---|
| Verfahrenswert | 14.400 € | 14.400 € |
| Gerichtsgebühr 2,0 | 688,00 € | 688,00 € |
| Anwaltskosten | 2.290,75 € | 4.581,50 € |
| Gesamt | 2.978,75 € | 5.269,50 € |
| Antragsteller zahlt | 2.634,75 € | 2.634,75 € |
| Anderer Ehegatte zahlt | 344,00 € | 2.634,75 € |
Die Aufteilung folgt dem Gesetz: halbe Gerichtsgebühr für jeden, eigener Anwalt für jeden, der einen beauftragt. Bei einem Anwalt ergeben sich 2.634,75 € und 344,00 €, bei zwei Anwälten zweimal 2.634,75 €. Eine andere Verteilung könnt ihr vereinbaren.
Versorgungsausgleich: null, zwei oder vier Anrechte
Ohne Versorgungsausgleich, etwa nach kurzer Ehe oder bei wirksamem Ausschluss, sinkt der Verfahrenswert auf 12.000 €. Mit vier Anrechten, etwa je einer gesetzlichen Rente und einer Betriebsrente pro Person, steigt er dagegen auf 16.800 €.
| Variante (ein Anwalt) | Wert | Kosten |
|---|---|---|
| Ohne Versorgungsausgleich | 12.000 € | 2.754,13 € |
| Zwei Anrechte | 14.400 € | 2.978,75 € |
| Vier Anrechte | 16.800 € | 3.203,38 € |
Kosten mit Folgesachen
Wird im Scheidungsverbund auch über Sorgerecht, Unterhalt oder Vermögen entschieden, addieren sich die Werte (§ 44 FamGKG). Drei Beispielrechnungen zeigen, was das bei 4.000 € Nettoeinkommen bedeutet.
| Fall (zwei Anwälte, zwei Anrechte) | Wert | Kosten | je Ehegatte |
|---|---|---|---|
| Mit Sorgerechtsverfahren (eine Kindschaftssache) | 16.800 € | 5.657,76 € | 2.828,88 € |
| Mit Unterhalt (500 € im Monat gefordert) | 20.400 € | 6.046,00 € | 3.023,00 € |
| Mit Zugewinnausgleich (20.000 € gefordert) | 34.400 € | 7.619,66 € | 3.809,83 € |
| Alles zusammen, mit Einigung | 42.800 € | 11.216,00 € | 5.608,00 € |
Hilft der Staat mit den Kosten?
Für die Verfahrenskostenhilfe zählt nicht das Haushaltseinkommen, sondern deins. Rechenbeispiel mit 2.000 € netto, Erwerbstätigkeit, 600 € Miete und Heizung, keinen Kindern: einzusetzendes Einkommen 459,00 €, also Verfahrenskostenhilfe mit einer Monatsrate von 229 €. Mit eigenen Zahlen prüfen.
Und die Rechtsschutzversicherung?
Eine Rechtsschutzversicherung zahlt keinen dieser Beträge. Nach den Musterbedingungen deckt der Beratungs-Rechtsschutz im Familienrecht nur Rat und Auskunft, also etwa eine Erstberatung bis 226,10 € brutto. Mehr zum Rechtsschutz bei Scheidung.
Benachbarte Einkommen: 3.750 € führt zu 2.978,75 €, 4.250 € zu 2.978,75 €, jeweils mit einem Anwalt.
Gut zu wissen
- Wer wenig verdient, stellt den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gleich mit.
- Lasst euch den festgesetzten Verfahrenswert erklären, eine Beschwerde ist ab 300 € Beschwerdewert möglich.
- Eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung kostet zusätzlich, kann aber Streit im Verfahren vermeiden.
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Hast du Beratungs-Rechtsschutz, übernimmt die Versicherung oft die Erstberatung. Wir geben deine Anfrage an Fachanwälte für Familienrecht aus deiner Region weiter, vertraulich und unverbindlich.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist der Verfahrenswert bei 4.000 € Nettoeinkommen?
12.000 € für die Ehesache (dreifaches Monatsnetto) plus 2.400 € für den Versorgungsausgleich mit zwei Anrechten, zusammen 14.400 €.
Was spare ich ohne Versorgungsausgleich?
Bei diesem Einkommen 224,62 € mit einem Anwalt, weil der Verfahrenswert von 14.400 € auf 12.000 € sinkt.
Was kostet eine Scheidung bei 4.000 € netto mit einem Anwalt?
Mit Versorgungsausgleich (zwei Anrechte) 2.978,75 € für Gericht und Anwalt zusammen. Davon entfallen 688,00 € auf das Gericht und 2.290,75 € auf den Anwalt.
Lohnt sich ein zweiter Anwalt?
Er kostet bei diesem Einkommen zusätzlich 2.290,75 €. Bei Streit über Unterhalt, Vermögen oder Kinder ist eine eigene Vertretung meist sinnvoll, bei völliger Einigkeit oft nicht nötig.
