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RechtsschutzScheidung.de
Gebühren nach FamGKG und RVG (Stand 2025) · Düsseldorfer Tabelle 2026 · PKH-Freibeträge 2026Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion

Scheidungskosten · Beispielrechnung · Stand 15.10.2026

Scheidungskosten bei 4.000 € Nettoeinkommen

Bei 4.000 € gemeinsamem Nettoeinkommen kostet eine Scheidung mit Versorgungsausgleich 2.978,75 € mit einem Anwalt und 5.269,50 € mit zwei Anwälten.

Verfahrenswert14.400 €Ehesache 12.000 € + Versorgungsausgleich 2.400 €
Gerichtsgebühr688,00 €2,0 nach FamGKG
Ein Anwalt2.290,75 €brutto inklusive Pauschale
Unterlagen auf einem Tisch

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de · Beträge gegen Gesetzestext und amtliche Tabellen abgeglichen

Für Ehepaare mit 4.000 € Nettoeinkommen im Monat haben wir die Kosten der Scheidung nach den Tabellen von FamGKG und RVG durchgerechnet. Der Verfahrenswert beträgt 14.400 €, davon 2.400 € für den Versorgungsausgleich. Am günstigsten ist die einvernehmliche Variante mit einem Anwalt: 2.978,75 €.

Kostenübersicht für 4.000 € netto im Monat
Ein AnwaltZwei Anwälte
Verfahrenswert14.400 €14.400 €
Gerichtsgebühr 2,0688,00 €688,00 €
Anwaltskosten2.290,75 €4.581,50 €
Gesamt2.978,75 €5.269,50 €
Antragsteller zahlt2.634,75 €2.634,75 €
Anderer Ehegatte zahlt344,00 €2.634,75 €

Die Aufteilung folgt dem Gesetz: halbe Gerichtsgebühr für jeden, eigener Anwalt für jeden, der einen beauftragt. Bei einem Anwalt ergeben sich 2.634,75 € und 344,00 €, bei zwei Anwälten zweimal 2.634,75 €. Eine andere Verteilung könnt ihr vereinbaren.

Versorgungsausgleich: null, zwei oder vier Anrechte

Ohne Versorgungsausgleich, etwa nach kurzer Ehe oder bei wirksamem Ausschluss, sinkt der Verfahrenswert auf 12.000 €. Mit vier Anrechten, etwa je einer gesetzlichen Rente und einer Betriebsrente pro Person, steigt er dagegen auf 16.800 €.

Variante (ein Anwalt)WertKosten
Ohne Versorgungsausgleich12.000 €2.754,13 €
Zwei Anrechte14.400 €2.978,75 €
Vier Anrechte16.800 €3.203,38 €

Kosten mit Folgesachen

Wird im Scheidungsverbund auch über Sorgerecht, Unterhalt oder Vermögen entschieden, addieren sich die Werte (§ 44 FamGKG). Drei Beispielrechnungen zeigen, was das bei 4.000 € Nettoeinkommen bedeutet.

Fall (zwei Anwälte, zwei Anrechte)WertKostenje Ehegatte
Mit Sorgerechtsverfahren (eine Kindschaftssache)16.800 €5.657,76 €2.828,88 €
Mit Unterhalt (500 € im Monat gefordert)20.400 €6.046,00 €3.023,00 €
Mit Zugewinnausgleich (20.000 € gefordert)34.400 €7.619,66 €3.809,83 €
Alles zusammen, mit Einigung42.800 €11.216,00 €5.608,00 €

Hilft der Staat mit den Kosten?

Für die Verfahrenskostenhilfe zählt nicht das Haushaltseinkommen, sondern deins. Rechenbeispiel mit 2.000 € netto, Erwerbstätigkeit, 600 € Miete und Heizung, keinen Kindern: einzusetzendes Einkommen 459,00 €, also Verfahrenskostenhilfe mit einer Monatsrate von 229 €. Mit eigenen Zahlen prüfen.

Und die Rechtsschutzversicherung?

Eine Rechtsschutzversicherung zahlt keinen dieser Beträge. Nach den Musterbedingungen deckt der Beratungs-Rechtsschutz im Familienrecht nur Rat und Auskunft, also etwa eine Erstberatung bis 226,10 € brutto. Mehr zum Rechtsschutz bei Scheidung.

Benachbarte Einkommen: 3.750 € führt zu 2.978,75 €, 4.250 € zu 2.978,75 €, jeweils mit einem Anwalt.

Gut zu wissen

  • Wer wenig verdient, stellt den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gleich mit.
  • Lasst euch den festgesetzten Verfahrenswert erklären, eine Beschwerde ist ab 300 € Beschwerdewert möglich.
  • Eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung kostet zusätzlich, kann aber Streit im Verfahren vermeiden.
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Hast du Beratungs-Rechtsschutz, übernimmt die Versicherung oft die Erstberatung. Wir geben deine Anfrage an Fachanwälte für Familienrecht aus deiner Region weiter, vertraulich und unverbindlich.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Verfahrenswert bei 4.000 € Nettoeinkommen?

12.000 € für die Ehesache (dreifaches Monatsnetto) plus 2.400 € für den Versorgungsausgleich mit zwei Anrechten, zusammen 14.400 €.

Was spare ich ohne Versorgungsausgleich?

Bei diesem Einkommen 224,62 € mit einem Anwalt, weil der Verfahrenswert von 14.400 € auf 12.000 € sinkt.

Was kostet eine Scheidung bei 4.000 € netto mit einem Anwalt?

Mit Versorgungsausgleich (zwei Anrechte) 2.978,75 € für Gericht und Anwalt zusammen. Davon entfallen 688,00 € auf das Gericht und 2.290,75 € auf den Anwalt.

Lohnt sich ein zweiter Anwalt?

Er kostet bei diesem Einkommen zusätzlich 2.290,75 €. Bei Streit über Unterhalt, Vermögen oder Kinder ist eine eigene Vertretung meist sinnvoll, bei völliger Einigkeit oft nicht nötig.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet mit amtlichen Tabellen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich setzt das Familiengericht den Verfahrenswert fest, und nur deine Versicherungsbedingungen sagen, was dein Tarif leistet.

Quellen und Stand

Alle Zahlen dieser Seite haben wir am 15.10.2026 mit den folgenden Quellen abgeglichen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen die Quelle. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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