4.250 € netto im Monat für beide zusammen: Mit dieser Zahl rechnet das Gericht den Wert der Ehesache aus, hier 12.750 €. Der Versorgungsausgleich mit zwei Anrechten hebt den Wert auf 15.300 €. Für eine einvernehmliche Scheidung mit einem Anwalt bedeutet das 2.978,75 €.
| Ein Anwalt | Zwei Anwälte | |
|---|---|---|
| Verfahrenswert | 15.300 € | 15.300 € |
| Gerichtsgebühr 2,0 | 688,00 € | 688,00 € |
| Anwaltskosten | 2.290,75 € | 4.581,50 € |
| Gesamt | 2.978,75 € | 5.269,50 € |
| Antragsteller zahlt | 2.634,75 € | 2.634,75 € |
| Anderer Ehegatte zahlt | 344,00 € | 2.634,75 € |
Die Aufteilung folgt dem Gesetz: halbe Gerichtsgebühr für jeden, eigener Anwalt für jeden, der einen beauftragt. Bei einem Anwalt ergeben sich 2.634,75 € und 344,00 €, bei zwei Anwälten zweimal 2.634,75 €. Eine andere Verteilung könnt ihr vereinbaren.
Versorgungsausgleich: null, zwei oder vier Anrechte
Ein Anrecht ist jede einzelne Versorgung: gesetzliche Rente, Beamtenpension, jede Betriebsrente, Riester- oder Rürup-Vertrag. Bei 4.250 € Nettoeinkommen bringt jedes davon 1.275 € Verfahrenswert, das Minimum für den gesamten Versorgungsausgleich liegt bei 1.000 €.
| Variante (ein Anwalt) | Wert | Kosten |
|---|---|---|
| Ohne Versorgungsausgleich | 12.750 € | 2.754,13 € |
| Zwei Anrechte | 15.300 € | 2.978,75 € |
| Vier Anrechte | 17.850 € | 3.203,38 € |
Scheidung im Verbund: Beispiele
Wird im Scheidungsverbund auch über Sorgerecht, Unterhalt oder Vermögen entschieden, addieren sich die Werte (§ 44 FamGKG). Drei Beispielrechnungen zeigen, was das bei 4.250 € Nettoeinkommen bedeutet.
| Fall (zwei Anwälte, zwei Anrechte) | Wert | Kosten | je Ehegatte |
|---|---|---|---|
| Mit Sorgerechtsverfahren (eine Kindschaftssache) | 17.850 € | 5.657,76 € | 2.828,88 € |
| Mit Unterhalt (500 € im Monat gefordert) | 21.300 € | 6.046,00 € | 3.023,00 € |
| Mit Zugewinnausgleich (20.000 € gefordert) | 35.300 € | 8.212,36 € | 4.106,18 € |
| Alles zusammen, mit Einigung | 43.850 € | 11.216,00 € | 5.608,00 € |
Verfahrenskostenhilfe: ein Rechenbeispiel
Ob der Staat einspringt, hängt am eigenen Einkommen. Beispiel: Ein erwerbstätiger Ehegatte mit 2.125 € netto und 630 € Wohnkosten, ohne Kinder. Nach Abzug der Freibeträge 2026 bleiben 554,00 €; das bedeutet Verfahrenskostenhilfe mit einer Monatsrate von 277 €. Mit eigenen Zahlen prüfen.
Zahlt die Versicherung mit?
Wer auf die Rechtsschutzversicherung hofft: Sie übernimmt bei Scheidungen nach den GDV-Musterbedingungen nur Rat und Auskunft eines Anwalts. Schließt sich die Vertretung im Verfahren an, kann die Erstattung ganz entfallen. Mehr zum Rechtsschutz bei Scheidung.
Zum Vergleich: Bei 4.000 € kostet die einvernehmliche Scheidung 2.978,75 €, bei 4.500 € sind es 3.203,38 €.
Tipps
- Fragt nach, ob euer Gericht Kinder vom Einkommen abzieht; das senkt den Wert.
- Sammelt Gehaltsnachweise der letzten drei Monate, das Gericht fragt danach.
- Wer wenig verdient, stellt den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gleich mit.
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Häufige Fragen
Werden Anwaltskosten bei 4.250 € Einkommen anders berechnet?
Nein, der Anwalt rechnet nach demselben Verfahrenswert wie das Gericht, hier 15.300 €. Höhere Kosten entstehen nur durch eine Vergütungsvereinbarung.
Kann ich die Kosten in Raten zahlen?
Mit Verfahrenskostenhilfe ja, dann zahlst du höchstens 48 Monatsraten an die Staatskasse. Ob sie dir zusteht, hängt von deinem eigenen Einkommen nach Abzug der Freibeträge ab.
Was kostet eine Scheidung bei 4.250 € netto mit einem Anwalt?
Mit Versorgungsausgleich (zwei Anrechte) 2.978,75 € für Gericht und Anwalt zusammen. Davon entfallen 688,00 € auf das Gericht und 2.290,75 € auf den Anwalt.
Was spare ich ohne Versorgungsausgleich?
Bei diesem Einkommen 224,62 € mit einem Anwalt, weil der Verfahrenswert von 15.300 € auf 12.750 € sinkt.
