Für Ehepaare mit 4.750 € Nettoeinkommen im Monat haben wir die Kosten der Scheidung nach den Tabellen von FamGKG und RVG durchgerechnet. Der Verfahrenswert beträgt 17.100 €, davon 2.850 € für den Versorgungsausgleich. Am günstigsten ist die einvernehmliche Variante mit einem Anwalt: 3.203,38 €.
| Ein Anwalt | Zwei Anwälte | |
|---|---|---|
| Verfahrenswert | 17.100 € | 17.100 € |
| Gerichtsgebühr 2,0 | 749,00 € | 749,00 € |
| Anwaltskosten | 2.454,38 € | 4.908,76 € |
| Gesamt | 3.203,38 € | 5.657,76 € |
| Antragsteller zahlt | 2.828,88 € | 2.828,88 € |
| Anderer Ehegatte zahlt | 374,50 € | 2.828,88 € |
Wer zahlt? Nach § 150 FamFG jeder seinen Anwalt und die Hälfte der Gerichtsgebühr (374,50 €). Bei einem Anwalt sind das 2.828,88 € für den Antragsteller und 374,50 € für den anderen, bei zwei Anwälten 2.828,88 € für jeden.
Versorgungsausgleich: null, zwei oder vier Anrechte
Ein Anrecht ist jede einzelne Versorgung: gesetzliche Rente, Beamtenpension, jede Betriebsrente, Riester- oder Rürup-Vertrag. Bei 4.750 € Nettoeinkommen bringt jedes davon 1.425 € Verfahrenswert, das Minimum für den gesamten Versorgungsausgleich liegt bei 1.000 €.
| Variante (ein Anwalt) | Wert | Kosten |
|---|---|---|
| Ohne Versorgungsausgleich | 14.250 € | 2.978,75 € |
| Zwei Anrechte | 17.100 € | 3.203,38 € |
| Vier Anrechte | 19.950 € | 3.428,00 € |
Streit über Kinder, Unterhalt oder Vermögen
Streit über Unterhalt, Zugewinn oder die Kinder erhöht die Kosten, auch wenn er im Verbund weniger kostet als in eigenen Verfahren. Wir haben drei typische Fälle mit zwei Anwälten durchgerechnet.
| Fall (zwei Anwälte, zwei Anrechte) | Wert | Kosten | je Ehegatte |
|---|---|---|---|
| Mit Sorgerechtsverfahren (eine Kindschaftssache) | 19.950 € | 6.046,00 € | 3.023,00 € |
| Mit Unterhalt (500 € im Monat gefordert) | 23.100 € | 6.434,26 € | 3.217,13 € |
| Mit Zugewinnausgleich (20.000 € gefordert) | 37.100 € | 8.212,36 € | 4.106,18 € |
| Alles zusammen, mit Einigung | 45.950 € | 11.808,70 € | 5.904,35 € |
Verfahrenskostenhilfe: ein Rechenbeispiel
Ob der Staat einspringt, hängt am eigenen Einkommen. Beispiel: Ein erwerbstätiger Ehegatte mit 2.375 € netto und 710 € Wohnkosten, ohne Kinder. Nach Abzug der Freibeträge 2026 bleiben 724,00 €; das bedeutet Verfahrenskostenhilfe mit einer Monatsrate von 424 €. Mit eigenen Zahlen prüfen.
Was der Rechtsschutz übernimmt
Rechtsschutz hilft hier nur am Anfang. Eine Erstberatung kostet ohne Vereinbarung höchstens 226,10 €, die ein vereinbarter Beratungs-Rechtsschutz abzüglich Selbstbeteiligung übernehmen kann. Gericht und Verfahrensanwalt zahlt er nicht. Mehr zum Rechtsschutz bei Scheidung.
Benachbarte Einkommen: 4.500 € führt zu 3.203,38 €, 5.000 € zu 3.203,38 €, jeweils mit einem Anwalt.
Praktische Hinweise
- Wer wenig verdient, stellt den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gleich mit.
- Die Erstberatung kostet ohne Vereinbarung höchstens 190 € netto.
- Fragt nach, ob euer Gericht Kinder vom Einkommen abzieht; das senkt den Wert.
Kosten, Unterhalt, Kinder: Fachanwalt anfragen
Der Rechner zeigt die gesetzlichen Kosten. Was in deinem Fall sinnvoll ist, etwa ein Anwalt für beide Folgesachen oder eine Vereinbarung vorab, klärt eine Erstberatung. Beschreib kurz deine Situation, eine Kanzlei für Familienrecht meldet sich bei dir.
- Fachanwälte für Familienrecht
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- Vertraulich und unverbindlich
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Verfahrenswert bei 4.750 € Nettoeinkommen?
14.250 € für die Ehesache (dreifaches Monatsnetto) plus 2.850 € für den Versorgungsausgleich mit zwei Anrechten, zusammen 17.100 €.
Was spare ich ohne Versorgungsausgleich?
Bei diesem Einkommen 224,63 € mit einem Anwalt, weil der Verfahrenswert von 17.100 € auf 14.250 € sinkt.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei 4.750 € Einkommen mehr?
Nein, das Einkommen spielt dafür keine Rolle. Versichert ist im Familienrecht nur die Beratung, nicht das Verfahren.
Wie viel muss ich vorab an das Gericht zahlen?
Die volle Gerichtsgebühr von 749,00 € wird mit Einreichung des Antrags fällig (§ 9 FamGKG). Das Gericht stellt den Antrag erst nach Zahlung zu.
