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RechtsschutzScheidung.de
Gebühren nach FamGKG und RVG (Stand 2025) · Düsseldorfer Tabelle 2026 · PKH-Freibeträge 2026Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion

Scheidungskosten · Beispielrechnung · Stand 15.10.2026

Was kostet die Scheidung bei 4.750 € netto?

Bei 4.750 € gemeinsamem Nettoeinkommen kostet eine Scheidung mit Versorgungsausgleich 3.203,38 € mit einem Anwalt und 5.657,76 € mit zwei Anwälten.

Verfahrenswert17.100 €Ehesache 14.250 € + Versorgungsausgleich 2.850 €
Gerichtsgebühr749,00 €2,0 nach FamGKG
Ein Anwalt2.454,38 €brutto inklusive Pauschale
Unterlagen auf einem Tisch

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de · Beträge gegen Gesetzestext und amtliche Tabellen abgeglichen

Für Ehepaare mit 4.750 € Nettoeinkommen im Monat haben wir die Kosten der Scheidung nach den Tabellen von FamGKG und RVG durchgerechnet. Der Verfahrenswert beträgt 17.100 €, davon 2.850 € für den Versorgungsausgleich. Am günstigsten ist die einvernehmliche Variante mit einem Anwalt: 3.203,38 €.

Kosten der Scheidung bei 4.750 € Nettoeinkommen
Ein AnwaltZwei Anwälte
Verfahrenswert17.100 €17.100 €
Gerichtsgebühr 2,0749,00 €749,00 €
Anwaltskosten2.454,38 €4.908,76 €
Gesamt3.203,38 €5.657,76 €
Antragsteller zahlt2.828,88 €2.828,88 €
Anderer Ehegatte zahlt374,50 €2.828,88 €

Wer zahlt? Nach § 150 FamFG jeder seinen Anwalt und die Hälfte der Gerichtsgebühr (374,50 €). Bei einem Anwalt sind das 2.828,88 € für den Antragsteller und 374,50 € für den anderen, bei zwei Anwälten 2.828,88 € für jeden.

Versorgungsausgleich: null, zwei oder vier Anrechte

Ein Anrecht ist jede einzelne Versorgung: gesetzliche Rente, Beamtenpension, jede Betriebsrente, Riester- oder Rürup-Vertrag. Bei 4.750 € Nettoeinkommen bringt jedes davon 1.425 € Verfahrenswert, das Minimum für den gesamten Versorgungsausgleich liegt bei 1.000 €.

Variante (ein Anwalt)WertKosten
Ohne Versorgungsausgleich14.250 €2.978,75 €
Zwei Anrechte17.100 €3.203,38 €
Vier Anrechte19.950 €3.428,00 €

Streit über Kinder, Unterhalt oder Vermögen

Streit über Unterhalt, Zugewinn oder die Kinder erhöht die Kosten, auch wenn er im Verbund weniger kostet als in eigenen Verfahren. Wir haben drei typische Fälle mit zwei Anwälten durchgerechnet.

Fall (zwei Anwälte, zwei Anrechte)WertKostenje Ehegatte
Mit Sorgerechtsverfahren (eine Kindschaftssache)19.950 €6.046,00 €3.023,00 €
Mit Unterhalt (500 € im Monat gefordert)23.100 €6.434,26 €3.217,13 €
Mit Zugewinnausgleich (20.000 € gefordert)37.100 €8.212,36 €4.106,18 €
Alles zusammen, mit Einigung45.950 €11.808,70 €5.904,35 €

Verfahrenskostenhilfe: ein Rechenbeispiel

Ob der Staat einspringt, hängt am eigenen Einkommen. Beispiel: Ein erwerbstätiger Ehegatte mit 2.375 € netto und 710 € Wohnkosten, ohne Kinder. Nach Abzug der Freibeträge 2026 bleiben 724,00 €; das bedeutet Verfahrenskostenhilfe mit einer Monatsrate von 424 €. Mit eigenen Zahlen prüfen.

Was der Rechtsschutz übernimmt

Rechtsschutz hilft hier nur am Anfang. Eine Erstberatung kostet ohne Vereinbarung höchstens 226,10 €, die ein vereinbarter Beratungs-Rechtsschutz abzüglich Selbstbeteiligung übernehmen kann. Gericht und Verfahrensanwalt zahlt er nicht. Mehr zum Rechtsschutz bei Scheidung.

Benachbarte Einkommen: 4.500 € führt zu 3.203,38 €, 5.000 € zu 3.203,38 €, jeweils mit einem Anwalt.

Praktische Hinweise

  • Wer wenig verdient, stellt den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gleich mit.
  • Die Erstberatung kostet ohne Vereinbarung höchstens 190 € netto.
  • Fragt nach, ob euer Gericht Kinder vom Einkommen abzieht; das senkt den Wert.
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Kosten, Unterhalt, Kinder: Fachanwalt anfragen

Der Rechner zeigt die gesetzlichen Kosten. Was in deinem Fall sinnvoll ist, etwa ein Anwalt für beide Folgesachen oder eine Vereinbarung vorab, klärt eine Erstberatung. Beschreib kurz deine Situation, eine Kanzlei für Familienrecht meldet sich bei dir.

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Kostenloser Vermittlungsservice. Für die Vermittlung erhalten wir gegebenenfalls eine Vergütung von unseren Partnern, für dich entstehen keine Kosten.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Verfahrenswert bei 4.750 € Nettoeinkommen?

14.250 € für die Ehesache (dreifaches Monatsnetto) plus 2.850 € für den Versorgungsausgleich mit zwei Anrechten, zusammen 17.100 €.

Was spare ich ohne Versorgungsausgleich?

Bei diesem Einkommen 224,63 € mit einem Anwalt, weil der Verfahrenswert von 17.100 € auf 14.250 € sinkt.

Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei 4.750 € Einkommen mehr?

Nein, das Einkommen spielt dafür keine Rolle. Versichert ist im Familienrecht nur die Beratung, nicht das Verfahren.

Wie viel muss ich vorab an das Gericht zahlen?

Die volle Gerichtsgebühr von 749,00 € wird mit Einreichung des Antrags fällig (§ 9 FamGKG). Das Gericht stellt den Antrag erst nach Zahlung zu.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet mit amtlichen Tabellen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich setzt das Familiengericht den Verfahrenswert fest, und nur deine Versicherungsbedingungen sagen, was dein Tarif leistet.

Quellen und Stand

Alle Zahlen dieser Seite haben wir am 15.10.2026 mit den folgenden Quellen abgeglichen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen die Quelle. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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