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RechtsschutzScheidung.de
Gebühren nach FamGKG und RVG (Stand 2025) · Düsseldorfer Tabelle 2026 · PKH-Freibeträge 2026Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion

Scheidungskosten · Beispielrechnung · Stand 15.10.2026

Scheidungskosten bei 5.000 € Nettoeinkommen

Bei 5.000 € gemeinsamem Nettoeinkommen kostet eine Scheidung mit Versorgungsausgleich 3.203,38 € mit einem Anwalt und 5.657,76 € mit zwei Anwälten.

Verfahrenswert18.000 €Ehesache 15.000 € + Versorgungsausgleich 3.000 €
Gerichtsgebühr749,00 €2,0 nach FamGKG
Ein Anwalt2.454,38 €brutto inklusive Pauschale
Unterlagen auf einem Tisch

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de · Beträge gegen Gesetzestext und amtliche Tabellen abgeglichen

Bei einem gemeinsamen Nettoeinkommen von 5.000 € liegt der Verfahrenswert eurer Scheidung bei 18.000 €, sofern nur Scheidung und Versorgungsausgleich anstehen. Gericht und ein Anwalt kosten dann zusammen 3.203,38 €; mit zwei Anwälten sind es 5.657,76 €.

Was die Scheidung bei 5.000 € kostet
Ein AnwaltZwei Anwälte
Verfahrenswert18.000 €18.000 €
Gerichtsgebühr 2,0749,00 €749,00 €
Anwaltskosten2.454,38 €4.908,76 €
Gesamt3.203,38 €5.657,76 €
Antragsteller zahlt2.828,88 €2.828,88 €
Anderer Ehegatte zahlt374,50 €2.828,88 €

Konkret heißt das für euch: Der Ehegatte mit Anwalt zahlt 2.828,88 €, der andere 374,50 €. Teilt ihr alles, sind es 1.601,69 € pro Person. Hat jeder einen eigenen Anwalt, trägt jeder 2.828,88 €.

Was der Versorgungsausgleich ausmacht

Ein Anrecht ist jede einzelne Versorgung: gesetzliche Rente, Beamtenpension, jede Betriebsrente, Riester- oder Rürup-Vertrag. Bei 5.000 € Nettoeinkommen bringt jedes davon 1.500 € Verfahrenswert, das Minimum für den gesamten Versorgungsausgleich liegt bei 1.000 €.

Variante (ein Anwalt)WertKosten
Ohne Versorgungsausgleich15.000 €2.978,75 €
Zwei Anrechte18.000 €3.203,38 €
Vier Anrechte21.000 €3.428,00 €

Scheidung im Verbund: Beispiele

Wird im Scheidungsverbund auch über Sorgerecht, Unterhalt oder Vermögen entschieden, addieren sich die Werte (§ 44 FamGKG). Drei Beispielrechnungen zeigen, was das bei 5.000 € Nettoeinkommen bedeutet.

Fall (zwei Anwälte, zwei Anrechte)WertKostenje Ehegatte
Mit Sorgerechtsverfahren (eine Kindschaftssache)21.000 €6.046,00 €3.023,00 €
Mit Unterhalt (500 € im Monat gefordert)24.000 €6.434,26 €3.217,13 €
Mit Zugewinnausgleich (20.000 € gefordert)38.000 €8.212,36 €4.106,18 €
Alles zusammen, mit Einigung47.000 €11.808,70 €5.904,35 €

Verfahrenskostenhilfe: ein Rechenbeispiel

Ob der Staat einspringt, hängt am eigenen Einkommen. Beispiel: Ein erwerbstätiger Ehegatte mit 2.500 € netto und 750 € Wohnkosten, ohne Kinder. Nach Abzug der Freibeträge 2026 bleiben 809,00 €; das bedeutet Verfahrenskostenhilfe mit einer Monatsrate von 509 €. Mit eigenen Zahlen prüfen.

Zahlt die Versicherung mit?

Hast du einen Rechtsschutzvertrag mit Beratungs-Rechtsschutz im Familienrecht, übernimmt er höchstens die Beratung vor dem Verfahren, ohne Gebührenvereinbarung bis 226,10 € für das erste Gespräch. Das Verfahren selbst ist ausgeschlossen. Mehr zum Rechtsschutz bei Scheidung.

Ein paar hundert Euro mehr oder weniger Einkommen ändern wenig: 4.750 € ergibt 3.203,38 €, 5.250 € ergibt 3.203,38 €.

Tipps

  • Sammelt Gehaltsnachweise der letzten drei Monate, das Gericht fragt danach.
  • Die Erstberatung kostet ohne Vereinbarung höchstens 190 € netto.
  • Wer wenig verdient, stellt den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gleich mit.
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Trennung oder Scheidung? Lass dich beraten

Hast du Beratungs-Rechtsschutz, übernimmt die Versicherung oft die Erstberatung. Wir geben deine Anfrage an Fachanwälte für Familienrecht aus deiner Region weiter, vertraulich und unverbindlich.

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Kostenloser Vermittlungsservice. Für die Vermittlung erhalten wir gegebenenfalls eine Vergütung von unseren Partnern, für dich entstehen keine Kosten.

Häufige Fragen

Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei 5.000 € Einkommen mehr?

Nein, das Einkommen spielt dafür keine Rolle. Versichert ist im Familienrecht nur die Beratung, nicht das Verfahren.

Wie hoch ist der Verfahrenswert bei 5.000 € Nettoeinkommen?

15.000 € für die Ehesache (dreifaches Monatsnetto) plus 3.000 € für den Versorgungsausgleich mit zwei Anrechten, zusammen 18.000 €.

Was spare ich ohne Versorgungsausgleich?

Bei diesem Einkommen 224,63 € mit einem Anwalt, weil der Verfahrenswert von 18.000 € auf 15.000 € sinkt.

Kann ich die Kosten in Raten zahlen?

Mit Verfahrenskostenhilfe ja, dann zahlst du höchstens 48 Monatsraten an die Staatskasse. Ob sie dir zusteht, hängt von deinem eigenen Einkommen nach Abzug der Freibeträge ab.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet mit amtlichen Tabellen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich setzt das Familiengericht den Verfahrenswert fest, und nur deine Versicherungsbedingungen sagen, was dein Tarif leistet.

Quellen und Stand

Alle Zahlen dieser Seite haben wir am 15.10.2026 mit den folgenden Quellen abgeglichen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen die Quelle. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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