Bei einem gemeinsamen Nettoeinkommen von 5.000 € liegt der Verfahrenswert eurer Scheidung bei 18.000 €, sofern nur Scheidung und Versorgungsausgleich anstehen. Gericht und ein Anwalt kosten dann zusammen 3.203,38 €; mit zwei Anwälten sind es 5.657,76 €.
| Ein Anwalt | Zwei Anwälte | |
|---|---|---|
| Verfahrenswert | 18.000 € | 18.000 € |
| Gerichtsgebühr 2,0 | 749,00 € | 749,00 € |
| Anwaltskosten | 2.454,38 € | 4.908,76 € |
| Gesamt | 3.203,38 € | 5.657,76 € |
| Antragsteller zahlt | 2.828,88 € | 2.828,88 € |
| Anderer Ehegatte zahlt | 374,50 € | 2.828,88 € |
Konkret heißt das für euch: Der Ehegatte mit Anwalt zahlt 2.828,88 €, der andere 374,50 €. Teilt ihr alles, sind es 1.601,69 € pro Person. Hat jeder einen eigenen Anwalt, trägt jeder 2.828,88 €.
Was der Versorgungsausgleich ausmacht
Ein Anrecht ist jede einzelne Versorgung: gesetzliche Rente, Beamtenpension, jede Betriebsrente, Riester- oder Rürup-Vertrag. Bei 5.000 € Nettoeinkommen bringt jedes davon 1.500 € Verfahrenswert, das Minimum für den gesamten Versorgungsausgleich liegt bei 1.000 €.
| Variante (ein Anwalt) | Wert | Kosten |
|---|---|---|
| Ohne Versorgungsausgleich | 15.000 € | 2.978,75 € |
| Zwei Anrechte | 18.000 € | 3.203,38 € |
| Vier Anrechte | 21.000 € | 3.428,00 € |
Scheidung im Verbund: Beispiele
Wird im Scheidungsverbund auch über Sorgerecht, Unterhalt oder Vermögen entschieden, addieren sich die Werte (§ 44 FamGKG). Drei Beispielrechnungen zeigen, was das bei 5.000 € Nettoeinkommen bedeutet.
| Fall (zwei Anwälte, zwei Anrechte) | Wert | Kosten | je Ehegatte |
|---|---|---|---|
| Mit Sorgerechtsverfahren (eine Kindschaftssache) | 21.000 € | 6.046,00 € | 3.023,00 € |
| Mit Unterhalt (500 € im Monat gefordert) | 24.000 € | 6.434,26 € | 3.217,13 € |
| Mit Zugewinnausgleich (20.000 € gefordert) | 38.000 € | 8.212,36 € | 4.106,18 € |
| Alles zusammen, mit Einigung | 47.000 € | 11.808,70 € | 5.904,35 € |
Verfahrenskostenhilfe: ein Rechenbeispiel
Ob der Staat einspringt, hängt am eigenen Einkommen. Beispiel: Ein erwerbstätiger Ehegatte mit 2.500 € netto und 750 € Wohnkosten, ohne Kinder. Nach Abzug der Freibeträge 2026 bleiben 809,00 €; das bedeutet Verfahrenskostenhilfe mit einer Monatsrate von 509 €. Mit eigenen Zahlen prüfen.
Zahlt die Versicherung mit?
Hast du einen Rechtsschutzvertrag mit Beratungs-Rechtsschutz im Familienrecht, übernimmt er höchstens die Beratung vor dem Verfahren, ohne Gebührenvereinbarung bis 226,10 € für das erste Gespräch. Das Verfahren selbst ist ausgeschlossen. Mehr zum Rechtsschutz bei Scheidung.
Ein paar hundert Euro mehr oder weniger Einkommen ändern wenig: 4.750 € ergibt 3.203,38 €, 5.250 € ergibt 3.203,38 €.
Tipps
- Sammelt Gehaltsnachweise der letzten drei Monate, das Gericht fragt danach.
- Die Erstberatung kostet ohne Vereinbarung höchstens 190 € netto.
- Wer wenig verdient, stellt den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gleich mit.
Trennung oder Scheidung? Lass dich beraten
Hast du Beratungs-Rechtsschutz, übernimmt die Versicherung oft die Erstberatung. Wir geben deine Anfrage an Fachanwälte für Familienrecht aus deiner Region weiter, vertraulich und unverbindlich.
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Häufige Fragen
Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei 5.000 € Einkommen mehr?
Nein, das Einkommen spielt dafür keine Rolle. Versichert ist im Familienrecht nur die Beratung, nicht das Verfahren.
Wie hoch ist der Verfahrenswert bei 5.000 € Nettoeinkommen?
15.000 € für die Ehesache (dreifaches Monatsnetto) plus 3.000 € für den Versorgungsausgleich mit zwei Anrechten, zusammen 18.000 €.
Was spare ich ohne Versorgungsausgleich?
Bei diesem Einkommen 224,63 € mit einem Anwalt, weil der Verfahrenswert von 18.000 € auf 15.000 € sinkt.
Kann ich die Kosten in Raten zahlen?
Mit Verfahrenskostenhilfe ja, dann zahlst du höchstens 48 Monatsraten an die Staatskasse. Ob sie dir zusteht, hängt von deinem eigenen Einkommen nach Abzug der Freibeträge ab.
