Verdient ihr zusammen 5.250 € netto im Monat, setzt das Familiengericht für die Ehesache in der Regel 15.750 € an, also das Dreifache. Mit zwei Rentenanrechten im Versorgungsausgleich ergibt das einen Verfahrenswert von 18.900 €. Daraus folgen 3.203,38 € Gesamtkosten, wenn nur einer von euch einen Anwalt beauftragt.
| Ein Anwalt | Zwei Anwälte | |
|---|---|---|
| Verfahrenswert | 18.900 € | 18.900 € |
| Gerichtsgebühr 2,0 | 749,00 € | 749,00 € |
| Anwaltskosten | 2.454,38 € | 4.908,76 € |
| Gesamt | 3.203,38 € | 5.657,76 € |
| Antragsteller zahlt | 2.828,88 € | 2.828,88 € |
| Anderer Ehegatte zahlt | 374,50 € | 2.828,88 € |
Konkret heißt das für euch: Der Ehegatte mit Anwalt zahlt 2.828,88 €, der andere 374,50 €. Teilt ihr alles, sind es 1.601,69 € pro Person. Hat jeder einen eigenen Anwalt, trägt jeder 2.828,88 €.
Versorgungsausgleich: null, zwei oder vier Anrechte
Ohne Versorgungsausgleich, etwa nach kurzer Ehe oder bei wirksamem Ausschluss, sinkt der Verfahrenswert auf 15.750 €. Mit vier Anrechten, etwa je einer gesetzlichen Rente und einer Betriebsrente pro Person, steigt er dagegen auf 22.050 €.
| Variante (ein Anwalt) | Wert | Kosten |
|---|---|---|
| Ohne Versorgungsausgleich | 15.750 € | 2.978,75 € |
| Zwei Anrechte | 18.900 € | 3.203,38 € |
| Vier Anrechte | 22.050 € | 3.652,63 € |
Kosten mit Folgesachen
Wird im Scheidungsverbund auch über Sorgerecht, Unterhalt oder Vermögen entschieden, addieren sich die Werte (§ 44 FamGKG). Drei Beispielrechnungen zeigen, was das bei 5.250 € Nettoeinkommen bedeutet.
| Fall (zwei Anwälte, zwei Anrechte) | Wert | Kosten | je Ehegatte |
|---|---|---|---|
| Mit Sorgerechtsverfahren (eine Kindschaftssache) | 22.050 € | 6.434,26 € | 3.217,13 € |
| Mit Unterhalt (500 € im Monat gefordert) | 24.900 € | 6.434,26 € | 3.217,13 € |
| Mit Zugewinnausgleich (20.000 € gefordert) | 38.900 € | 8.212,36 € | 4.106,18 € |
| Alles zusammen, mit Einigung | 48.050 € | 11.808,70 € | 5.904,35 € |
Wer die Kosten nicht tragen kann
Ob der Staat einspringt, hängt am eigenen Einkommen. Beispiel: Ein erwerbstätiger Ehegatte mit 2.625 € netto und 780 € Wohnkosten, ohne Kinder. Nach Abzug der Freibeträge 2026 bleiben 904,00 €; das bedeutet Verfahrenskostenhilfe mit einer Monatsrate von 604 €. Mit eigenen Zahlen prüfen.
Was der Rechtsschutz übernimmt
Rechtsschutz hilft hier nur am Anfang. Eine Erstberatung kostet ohne Vereinbarung höchstens 226,10 €, die ein vereinbarter Beratungs-Rechtsschutz abzüglich Selbstbeteiligung übernehmen kann. Gericht und Verfahrensanwalt zahlt er nicht. Mehr zum Rechtsschutz bei Scheidung.
Benachbarte Einkommen: 5.000 € führt zu 3.203,38 €, 5.500 € zu 3.428,00 €, jeweils mit einem Anwalt.
Praktische Hinweise
- Klärt vor dem Antrag, wer den Anwalt beauftragt und wie ihr die Kosten teilt.
- Wer wenig verdient, stellt den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gleich mit.
- Lasst euch den festgesetzten Verfahrenswert erklären, eine Beschwerde ist ab 300 € Beschwerdewert möglich.
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Häufige Fragen
Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei 5.250 € Einkommen mehr?
Nein, das Einkommen spielt dafür keine Rolle. Versichert ist im Familienrecht nur die Beratung, nicht das Verfahren.
Wie hoch ist der Verfahrenswert bei 5.250 € Nettoeinkommen?
15.750 € für die Ehesache (dreifaches Monatsnetto) plus 3.150 € für den Versorgungsausgleich mit zwei Anrechten, zusammen 18.900 €.
Was spare ich ohne Versorgungsausgleich?
Bei diesem Einkommen 224,63 € mit einem Anwalt, weil der Verfahrenswert von 18.900 € auf 15.750 € sinkt.
Was kostet eine Scheidung bei 5.250 € netto mit einem Anwalt?
Mit Versorgungsausgleich (zwei Anrechte) 3.203,38 € für Gericht und Anwalt zusammen. Davon entfallen 749,00 € auf das Gericht und 2.454,38 € auf den Anwalt.
