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RechtsschutzScheidung.de
Gebühren nach FamGKG und RVG (Stand 2025) · Düsseldorfer Tabelle 2026 · PKH-Freibeträge 2026Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion

Scheidungskosten · Beispielrechnung · Stand 15.10.2026

Scheidungskosten bei 5.250 € Nettoeinkommen

Bei 5.250 € gemeinsamem Nettoeinkommen kostet eine Scheidung mit Versorgungsausgleich 3.203,38 € mit einem Anwalt und 5.657,76 € mit zwei Anwälten.

Verfahrenswert18.900 €Ehesache 15.750 € + Versorgungsausgleich 3.150 €
Gerichtsgebühr749,00 €2,0 nach FamGKG
Ein Anwalt2.454,38 €brutto inklusive Pauschale
Unterlagen auf einem Tisch

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de · Beträge gegen Gesetzestext und amtliche Tabellen abgeglichen

Verdient ihr zusammen 5.250 € netto im Monat, setzt das Familiengericht für die Ehesache in der Regel 15.750 € an, also das Dreifache. Mit zwei Rentenanrechten im Versorgungsausgleich ergibt das einen Verfahrenswert von 18.900 €. Daraus folgen 3.203,38 € Gesamtkosten, wenn nur einer von euch einen Anwalt beauftragt.

Kosten der Scheidung bei 5.250 € Nettoeinkommen
Ein AnwaltZwei Anwälte
Verfahrenswert18.900 €18.900 €
Gerichtsgebühr 2,0749,00 €749,00 €
Anwaltskosten2.454,38 €4.908,76 €
Gesamt3.203,38 €5.657,76 €
Antragsteller zahlt2.828,88 €2.828,88 €
Anderer Ehegatte zahlt374,50 €2.828,88 €

Konkret heißt das für euch: Der Ehegatte mit Anwalt zahlt 2.828,88 €, der andere 374,50 €. Teilt ihr alles, sind es 1.601,69 € pro Person. Hat jeder einen eigenen Anwalt, trägt jeder 2.828,88 €.

Versorgungsausgleich: null, zwei oder vier Anrechte

Ohne Versorgungsausgleich, etwa nach kurzer Ehe oder bei wirksamem Ausschluss, sinkt der Verfahrenswert auf 15.750 €. Mit vier Anrechten, etwa je einer gesetzlichen Rente und einer Betriebsrente pro Person, steigt er dagegen auf 22.050 €.

Variante (ein Anwalt)WertKosten
Ohne Versorgungsausgleich15.750 €2.978,75 €
Zwei Anrechte18.900 €3.203,38 €
Vier Anrechte22.050 €3.652,63 €

Kosten mit Folgesachen

Wird im Scheidungsverbund auch über Sorgerecht, Unterhalt oder Vermögen entschieden, addieren sich die Werte (§ 44 FamGKG). Drei Beispielrechnungen zeigen, was das bei 5.250 € Nettoeinkommen bedeutet.

Fall (zwei Anwälte, zwei Anrechte)WertKostenje Ehegatte
Mit Sorgerechtsverfahren (eine Kindschaftssache)22.050 €6.434,26 €3.217,13 €
Mit Unterhalt (500 € im Monat gefordert)24.900 €6.434,26 €3.217,13 €
Mit Zugewinnausgleich (20.000 € gefordert)38.900 €8.212,36 €4.106,18 €
Alles zusammen, mit Einigung48.050 €11.808,70 €5.904,35 €

Wer die Kosten nicht tragen kann

Ob der Staat einspringt, hängt am eigenen Einkommen. Beispiel: Ein erwerbstätiger Ehegatte mit 2.625 € netto und 780 € Wohnkosten, ohne Kinder. Nach Abzug der Freibeträge 2026 bleiben 904,00 €; das bedeutet Verfahrenskostenhilfe mit einer Monatsrate von 604 €. Mit eigenen Zahlen prüfen.

Was der Rechtsschutz übernimmt

Rechtsschutz hilft hier nur am Anfang. Eine Erstberatung kostet ohne Vereinbarung höchstens 226,10 €, die ein vereinbarter Beratungs-Rechtsschutz abzüglich Selbstbeteiligung übernehmen kann. Gericht und Verfahrensanwalt zahlt er nicht. Mehr zum Rechtsschutz bei Scheidung.

Benachbarte Einkommen: 5.000 € führt zu 3.203,38 €, 5.500 € zu 3.428,00 €, jeweils mit einem Anwalt.

Praktische Hinweise

  • Klärt vor dem Antrag, wer den Anwalt beauftragt und wie ihr die Kosten teilt.
  • Wer wenig verdient, stellt den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gleich mit.
  • Lasst euch den festgesetzten Verfahrenswert erklären, eine Beschwerde ist ab 300 € Beschwerdewert möglich.
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Häufige Fragen

Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei 5.250 € Einkommen mehr?

Nein, das Einkommen spielt dafür keine Rolle. Versichert ist im Familienrecht nur die Beratung, nicht das Verfahren.

Wie hoch ist der Verfahrenswert bei 5.250 € Nettoeinkommen?

15.750 € für die Ehesache (dreifaches Monatsnetto) plus 3.150 € für den Versorgungsausgleich mit zwei Anrechten, zusammen 18.900 €.

Was spare ich ohne Versorgungsausgleich?

Bei diesem Einkommen 224,63 € mit einem Anwalt, weil der Verfahrenswert von 18.900 € auf 15.750 € sinkt.

Was kostet eine Scheidung bei 5.250 € netto mit einem Anwalt?

Mit Versorgungsausgleich (zwei Anrechte) 3.203,38 € für Gericht und Anwalt zusammen. Davon entfallen 749,00 € auf das Gericht und 2.454,38 € auf den Anwalt.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet mit amtlichen Tabellen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich setzt das Familiengericht den Verfahrenswert fest, und nur deine Versicherungsbedingungen sagen, was dein Tarif leistet.

Quellen und Stand

Alle Zahlen dieser Seite haben wir am 15.10.2026 mit den folgenden Quellen abgeglichen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen die Quelle. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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