Für Ehepaare mit 5.500 € Nettoeinkommen im Monat haben wir die Kosten der Scheidung nach den Tabellen von FamGKG und RVG durchgerechnet. Der Verfahrenswert beträgt 19.800 €, davon 3.300 € für den Versorgungsausgleich. Am günstigsten ist die einvernehmliche Variante mit einem Anwalt: 3.428,00 €.
| Ein Anwalt | Zwei Anwälte | |
|---|---|---|
| Verfahrenswert | 19.800 € | 19.800 € |
| Gerichtsgebühr 2,0 | 810,00 € | 810,00 € |
| Anwaltskosten | 2.618,00 € | 5.236,00 € |
| Gesamt | 3.428,00 € | 6.046,00 € |
| Antragsteller zahlt | 3.023,00 € | 3.023,00 € |
| Anderer Ehegatte zahlt | 405,00 € | 3.023,00 € |
Konkret heißt das für euch: Der Ehegatte mit Anwalt zahlt 3.023,00 €, der andere 405,00 €. Teilt ihr alles, sind es 1.714,00 € pro Person. Hat jeder einen eigenen Anwalt, trägt jeder 3.023,00 €.
Versorgungsausgleich: null, zwei oder vier Anrechte
Ein Anrecht ist jede einzelne Versorgung: gesetzliche Rente, Beamtenpension, jede Betriebsrente, Riester- oder Rürup-Vertrag. Bei 5.500 € Nettoeinkommen bringt jedes davon 1.650 € Verfahrenswert, das Minimum für den gesamten Versorgungsausgleich liegt bei 1.000 €.
| Variante (ein Anwalt) | Wert | Kosten |
|---|---|---|
| Ohne Versorgungsausgleich | 16.500 € | 3.203,38 € |
| Zwei Anrechte | 19.800 € | 3.428,00 € |
| Vier Anrechte | 23.100 € | 3.652,63 € |
Scheidung im Verbund: Beispiele
Kommen Folgesachen hinzu, wächst der Verfahrenswert. Die Beispiele unten gehen von zwei Anwälten aus, weil bei Streit jeder Ehegatte eine eigene Vertretung braucht.
| Fall (zwei Anwälte, zwei Anrechte) | Wert | Kosten | je Ehegatte |
|---|---|---|---|
| Mit Sorgerechtsverfahren (eine Kindschaftssache) | 23.100 € | 6.434,26 € | 3.217,13 € |
| Mit Unterhalt (500 € im Monat gefordert) | 25.800 € | 7.026,96 € | 3.513,48 € |
| Mit Zugewinnausgleich (20.000 € gefordert) | 39.800 € | 8.212,36 € | 4.106,18 € |
| Alles zusammen, mit Einigung | 49.100 € | 11.808,70 € | 5.904,35 € |
Verfahrenskostenhilfe bei diesem Einkommen?
Ob der Staat einspringt, hängt am eigenen Einkommen. Beispiel: Ein erwerbstätiger Ehegatte mit 2.750 € netto und 820 € Wohnkosten, ohne Kinder. Nach Abzug der Freibeträge 2026 bleiben 989,00 €; das bedeutet Verfahrenskostenhilfe mit einer Monatsrate von 689 €. Mit eigenen Zahlen prüfen.
Rechtsschutz bei diesen Kosten
Rechtsschutz hilft hier nur am Anfang. Eine Erstberatung kostet ohne Vereinbarung höchstens 226,10 €, die ein vereinbarter Beratungs-Rechtsschutz abzüglich Selbstbeteiligung übernehmen kann. Gericht und Verfahrensanwalt zahlt er nicht. Mehr zum Rechtsschutz bei Scheidung.
Benachbarte Einkommen: 5.250 € führt zu 3.203,38 €, 5.750 € zu 3.428,00 €, jeweils mit einem Anwalt.
Tipps
- Wer wenig verdient, stellt den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gleich mit.
- Bei kurzer Ehe kann ohne Antrag der Versorgungsausgleich entfallen.
- Eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung kostet zusätzlich, kann aber Streit im Verfahren vermeiden.
Erstberatung zur Scheidung anfragen
Der Rechner zeigt die gesetzlichen Kosten. Was in deinem Fall sinnvoll ist, etwa ein Anwalt für beide Folgesachen oder eine Vereinbarung vorab, klärt eine Erstberatung. Beschreib kurz deine Situation, eine Kanzlei für Familienrecht meldet sich bei dir.
- Fachanwälte für Familienrecht
- Vor Ort oder per Video
- Vertraulich und unverbindlich
Häufige Fragen
Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei 5.500 € Einkommen mehr?
Nein, das Einkommen spielt dafür keine Rolle. Versichert ist im Familienrecht nur die Beratung, nicht das Verfahren.
Wie hoch ist der Verfahrenswert bei 5.500 € Nettoeinkommen?
16.500 € für die Ehesache (dreifaches Monatsnetto) plus 3.300 € für den Versorgungsausgleich mit zwei Anrechten, zusammen 19.800 €.
Was spare ich ohne Versorgungsausgleich?
Bei diesem Einkommen 224,62 € mit einem Anwalt, weil der Verfahrenswert von 19.800 € auf 16.500 € sinkt.
Was kostet eine Scheidung bei 5.500 € netto mit einem Anwalt?
Mit Versorgungsausgleich (zwei Anrechte) 3.428,00 € für Gericht und Anwalt zusammen. Davon entfallen 810,00 € auf das Gericht und 2.618,00 € auf den Anwalt.
