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RechtsschutzScheidung.de
Gebühren nach FamGKG und RVG (Stand 2025) · Düsseldorfer Tabelle 2026 · PKH-Freibeträge 2026Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion

Scheidungskosten · Beispielrechnung · Stand 15.10.2026

Scheidung mit 5.750 € Netto im Monat: die Kosten

Bei 5.750 € gemeinsamem Nettoeinkommen kostet eine Scheidung mit Versorgungsausgleich 3.428,00 € mit einem Anwalt und 6.046,00 € mit zwei Anwälten.

Verfahrenswert20.700 €Ehesache 17.250 € + Versorgungsausgleich 3.450 €
Gerichtsgebühr810,00 €2,0 nach FamGKG
Ein Anwalt2.618,00 €brutto inklusive Pauschale
Unterlagen auf einem Tisch

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de · Beträge gegen Gesetzestext und amtliche Tabellen abgeglichen

Verdient ihr zusammen 5.750 € netto im Monat, setzt das Familiengericht für die Ehesache in der Regel 17.250 € an, also das Dreifache. Mit zwei Rentenanrechten im Versorgungsausgleich ergibt das einen Verfahrenswert von 20.700 €. Daraus folgen 3.428,00 € Gesamtkosten, wenn nur einer von euch einen Anwalt beauftragt.

Kostenübersicht für 5.750 € netto im Monat
Ein AnwaltZwei Anwälte
Verfahrenswert20.700 €20.700 €
Gerichtsgebühr 2,0810,00 €810,00 €
Anwaltskosten2.618,00 €5.236,00 €
Gesamt3.428,00 €6.046,00 €
Antragsteller zahlt3.023,00 €3.023,00 €
Anderer Ehegatte zahlt405,00 €3.023,00 €

Konkret heißt das für euch: Der Ehegatte mit Anwalt zahlt 3.023,00 €, der andere 405,00 €. Teilt ihr alles, sind es 1.714,00 € pro Person. Hat jeder einen eigenen Anwalt, trägt jeder 3.023,00 €.

Rentenanrechte und Kosten

Die folgende Tabelle vergleicht die Varianten ohne Versorgungsausgleich, mit zwei und mit vier Anrechten. Der Unterschied zwischen null und vier Anrechten macht bei diesem Einkommen 449,25 € aus.

Variante (ein Anwalt)WertKosten
Ohne Versorgungsausgleich17.250 €3.203,38 €
Zwei Anrechte20.700 €3.428,00 €
Vier Anrechte24.150 €3.652,63 €

Streit über Kinder, Unterhalt oder Vermögen

Streit über Unterhalt, Zugewinn oder die Kinder erhöht die Kosten, auch wenn er im Verbund weniger kostet als in eigenen Verfahren. Wir haben drei typische Fälle mit zwei Anwälten durchgerechnet.

Fall (zwei Anwälte, zwei Anrechte)WertKostenje Ehegatte
Mit Sorgerechtsverfahren (eine Kindschaftssache)24.150 €6.434,26 €3.217,13 €
Mit Unterhalt (500 € im Monat gefordert)26.700 €7.026,96 €3.513,48 €
Mit Zugewinnausgleich (20.000 € gefordert)40.700 €8.805,06 €4.402,53 €
Alles zusammen, mit Einigung50.150 €12.680,72 €6.340,36 €

Wer die Kosten nicht tragen kann

Verfahrenskostenhilfe richtet sich nach dem Einkommen jedes Ehegatten einzeln. Verdient ein Ehegatte 2.875 € und zahlt 860 € Warmmiete, ergibt sich nach den Freibeträgen 2026 ein einzusetzendes Einkommen von 1.074,00 € und damit voraussichtlich keine Verfahrenskostenhilfe, weil die eigenen Kosten von 3.023,00 € höchstens vier Monatsraten zu 774 € entsprechen. Mit eigenen Zahlen prüfen.

Was der Rechtsschutz übernimmt

Hast du einen Rechtsschutzvertrag mit Beratungs-Rechtsschutz im Familienrecht, übernimmt er höchstens die Beratung vor dem Verfahren, ohne Gebührenvereinbarung bis 226,10 € für das erste Gespräch. Das Verfahren selbst ist ausgeschlossen. Mehr zum Rechtsschutz bei Scheidung.

Zum Vergleich: Bei 5.500 € kostet die einvernehmliche Scheidung 3.428,00 €, bei 6.000 € sind es 3.428,00 €.

Praktische Hinweise

  • Bei kurzer Ehe kann ohne Antrag der Versorgungsausgleich entfallen.
  • Klärt vor dem Antrag, wer den Anwalt beauftragt und wie ihr die Kosten teilt.
  • Die Erstberatung kostet ohne Vereinbarung höchstens 190 € netto.
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Häufige Fragen

Werden Anwaltskosten bei 5.750 € Einkommen anders berechnet?

Nein, der Anwalt rechnet nach demselben Verfahrenswert wie das Gericht, hier 20.700 €. Höhere Kosten entstehen nur durch eine Vergütungsvereinbarung.

Lohnt sich ein zweiter Anwalt?

Er kostet bei diesem Einkommen zusätzlich 2.618,00 €. Bei Streit über Unterhalt, Vermögen oder Kinder ist eine eigene Vertretung meist sinnvoll, bei völliger Einigkeit oft nicht nötig.

Was kostet eine Scheidung bei 5.750 € netto mit einem Anwalt?

Mit Versorgungsausgleich (zwei Anrechte) 3.428,00 € für Gericht und Anwalt zusammen. Davon entfallen 810,00 € auf das Gericht und 2.618,00 € auf den Anwalt.

Was spare ich ohne Versorgungsausgleich?

Bei diesem Einkommen 224,62 € mit einem Anwalt, weil der Verfahrenswert von 20.700 € auf 17.250 € sinkt.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet mit amtlichen Tabellen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich setzt das Familiengericht den Verfahrenswert fest, und nur deine Versicherungsbedingungen sagen, was dein Tarif leistet.

Quellen und Stand

Alle Zahlen dieser Seite haben wir am 15.10.2026 mit den folgenden Quellen abgeglichen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Rechtsschutz-Scheidung.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen die Quelle. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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