Verdient ihr zusammen 5.750 € netto im Monat, setzt das Familiengericht für die Ehesache in der Regel 17.250 € an, also das Dreifache. Mit zwei Rentenanrechten im Versorgungsausgleich ergibt das einen Verfahrenswert von 20.700 €. Daraus folgen 3.428,00 € Gesamtkosten, wenn nur einer von euch einen Anwalt beauftragt.
| Ein Anwalt | Zwei Anwälte | |
|---|---|---|
| Verfahrenswert | 20.700 € | 20.700 € |
| Gerichtsgebühr 2,0 | 810,00 € | 810,00 € |
| Anwaltskosten | 2.618,00 € | 5.236,00 € |
| Gesamt | 3.428,00 € | 6.046,00 € |
| Antragsteller zahlt | 3.023,00 € | 3.023,00 € |
| Anderer Ehegatte zahlt | 405,00 € | 3.023,00 € |
Konkret heißt das für euch: Der Ehegatte mit Anwalt zahlt 3.023,00 €, der andere 405,00 €. Teilt ihr alles, sind es 1.714,00 € pro Person. Hat jeder einen eigenen Anwalt, trägt jeder 3.023,00 €.
Rentenanrechte und Kosten
Die folgende Tabelle vergleicht die Varianten ohne Versorgungsausgleich, mit zwei und mit vier Anrechten. Der Unterschied zwischen null und vier Anrechten macht bei diesem Einkommen 449,25 € aus.
| Variante (ein Anwalt) | Wert | Kosten |
|---|---|---|
| Ohne Versorgungsausgleich | 17.250 € | 3.203,38 € |
| Zwei Anrechte | 20.700 € | 3.428,00 € |
| Vier Anrechte | 24.150 € | 3.652,63 € |
Streit über Kinder, Unterhalt oder Vermögen
Streit über Unterhalt, Zugewinn oder die Kinder erhöht die Kosten, auch wenn er im Verbund weniger kostet als in eigenen Verfahren. Wir haben drei typische Fälle mit zwei Anwälten durchgerechnet.
| Fall (zwei Anwälte, zwei Anrechte) | Wert | Kosten | je Ehegatte |
|---|---|---|---|
| Mit Sorgerechtsverfahren (eine Kindschaftssache) | 24.150 € | 6.434,26 € | 3.217,13 € |
| Mit Unterhalt (500 € im Monat gefordert) | 26.700 € | 7.026,96 € | 3.513,48 € |
| Mit Zugewinnausgleich (20.000 € gefordert) | 40.700 € | 8.805,06 € | 4.402,53 € |
| Alles zusammen, mit Einigung | 50.150 € | 12.680,72 € | 6.340,36 € |
Wer die Kosten nicht tragen kann
Verfahrenskostenhilfe richtet sich nach dem Einkommen jedes Ehegatten einzeln. Verdient ein Ehegatte 2.875 € und zahlt 860 € Warmmiete, ergibt sich nach den Freibeträgen 2026 ein einzusetzendes Einkommen von 1.074,00 € und damit voraussichtlich keine Verfahrenskostenhilfe, weil die eigenen Kosten von 3.023,00 € höchstens vier Monatsraten zu 774 € entsprechen. Mit eigenen Zahlen prüfen.
Was der Rechtsschutz übernimmt
Hast du einen Rechtsschutzvertrag mit Beratungs-Rechtsschutz im Familienrecht, übernimmt er höchstens die Beratung vor dem Verfahren, ohne Gebührenvereinbarung bis 226,10 € für das erste Gespräch. Das Verfahren selbst ist ausgeschlossen. Mehr zum Rechtsschutz bei Scheidung.
Zum Vergleich: Bei 5.500 € kostet die einvernehmliche Scheidung 3.428,00 €, bei 6.000 € sind es 3.428,00 €.
Praktische Hinweise
- Bei kurzer Ehe kann ohne Antrag der Versorgungsausgleich entfallen.
- Klärt vor dem Antrag, wer den Anwalt beauftragt und wie ihr die Kosten teilt.
- Die Erstberatung kostet ohne Vereinbarung höchstens 190 € netto.
Erstberatung zur Scheidung anfragen
Ein kurzes Formular genügt: Worum es geht, wo du wohnst und wann du Zeit hast. Die Kanzlei meldet sich direkt bei dir.
- Fachanwälte für Familienrecht
- Vor Ort oder per Video
- Vertraulich und unverbindlich
Häufige Fragen
Werden Anwaltskosten bei 5.750 € Einkommen anders berechnet?
Nein, der Anwalt rechnet nach demselben Verfahrenswert wie das Gericht, hier 20.700 €. Höhere Kosten entstehen nur durch eine Vergütungsvereinbarung.
Lohnt sich ein zweiter Anwalt?
Er kostet bei diesem Einkommen zusätzlich 2.618,00 €. Bei Streit über Unterhalt, Vermögen oder Kinder ist eine eigene Vertretung meist sinnvoll, bei völliger Einigkeit oft nicht nötig.
Was kostet eine Scheidung bei 5.750 € netto mit einem Anwalt?
Mit Versorgungsausgleich (zwei Anrechte) 3.428,00 € für Gericht und Anwalt zusammen. Davon entfallen 810,00 € auf das Gericht und 2.618,00 € auf den Anwalt.
Was spare ich ohne Versorgungsausgleich?
Bei diesem Einkommen 224,62 € mit einem Anwalt, weil der Verfahrenswert von 20.700 € auf 17.250 € sinkt.
