Wie teuer wird eine Scheidung, wenn beide Ehegatten gemeinsam 6.500 € im Monat verdienen? Nach § 43 FamGKG zählt das Dreimonatsnetto, also 19.500 €, plus 3.900 € für den Versorgungsausgleich. Insgesamt kostet das Verfahren 3.652,63 € mit einem und 6.434,26 € mit zwei Anwälten.
| Ein Anwalt | Zwei Anwälte | |
|---|---|---|
| Verfahrenswert | 23.400 € | 23.400 € |
| Gerichtsgebühr 2,0 | 871,00 € | 871,00 € |
| Anwaltskosten | 2.781,63 € | 5.563,26 € |
| Gesamt | 3.652,63 € | 6.434,26 € |
| Antragsteller zahlt | 3.217,13 € | 3.217,13 € |
| Anderer Ehegatte zahlt | 435,50 € | 3.217,13 € |
Wer zahlt? Nach § 150 FamFG jeder seinen Anwalt und die Hälfte der Gerichtsgebühr (435,50 €). Bei einem Anwalt sind das 3.217,13 € für den Antragsteller und 435,50 € für den anderen, bei zwei Anwälten 3.217,13 € für jeden.
Mit und ohne Versorgungsausgleich
Ein Anrecht ist jede einzelne Versorgung: gesetzliche Rente, Beamtenpension, jede Betriebsrente, Riester- oder Rürup-Vertrag. Bei 6.500 € Nettoeinkommen bringt jedes davon 1.950 € Verfahrenswert, das Minimum für den gesamten Versorgungsausgleich liegt bei 1.000 €.
| Variante (ein Anwalt) | Wert | Kosten |
|---|---|---|
| Ohne Versorgungsausgleich | 19.500 € | 3.428,00 € |
| Zwei Anrechte | 23.400 € | 3.652,63 € |
| Vier Anrechte | 27.300 € | 3.989,48 € |
Wenn Folgesachen dazukommen
Kommen Folgesachen hinzu, wächst der Verfahrenswert. Die Beispiele unten gehen von zwei Anwälten aus, weil bei Streit jeder Ehegatte eine eigene Vertretung braucht.
| Fall (zwei Anwälte, zwei Anrechte) | Wert | Kosten | je Ehegatte |
|---|---|---|---|
| Mit Sorgerechtsverfahren (eine Kindschaftssache) | 27.300 € | 7.026,96 € | 3.513,48 € |
| Mit Unterhalt (500 € im Monat gefordert) | 29.400 € | 7.026,96 € | 3.513,48 € |
| Mit Zugewinnausgleich (20.000 € gefordert) | 43.400 € | 8.805,06 € | 4.402,53 € |
| Alles zusammen, mit Einigung | 53.300 € | 12.680,72 € | 6.340,36 € |
Verfahrenskostenhilfe: ein Rechenbeispiel
Angenommen, das Einkommen verteilt sich je zur Hälfte auf beide, also 3.250 € pro Person, und jeder zahlt 970 € Warmmiete. Dann bleiben nach § 115 ZPO 1.339,00 € einzusetzendes Einkommen, was voraussichtlich keine Verfahrenskostenhilfe, weil die eigenen Kosten von 3.217,13 € höchstens vier Monatsraten zu 1.039 € entsprechen bedeutet. Mit eigenen Zahlen prüfen.
Zahlt die Versicherung mit?
Wer auf die Rechtsschutzversicherung hofft: Sie übernimmt bei Scheidungen nach den GDV-Musterbedingungen nur Rat und Auskunft eines Anwalts. Schließt sich die Vertretung im Verfahren an, kann die Erstattung ganz entfallen. Mehr zum Rechtsschutz bei Scheidung.
Benachbarte Einkommen: 6.000 € führt zu 3.428,00 €, 7.000 € zu 3.989,48 €, jeweils mit einem Anwalt.
Praktische Hinweise
- Wer wenig verdient, stellt den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gleich mit.
- Sammelt Gehaltsnachweise der letzten drei Monate, das Gericht fragt danach.
- Kontoauszüge und Rentenbescheide früh bereitlegen, das beschleunigt den Versorgungsausgleich.
Erstberatung zur Scheidung anfragen
Hast du Beratungs-Rechtsschutz, übernimmt die Versicherung oft die Erstberatung. Wir geben deine Anfrage an Fachanwälte für Familienrecht aus deiner Region weiter, vertraulich und unverbindlich.
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Häufige Fragen
Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei 6.500 € Einkommen mehr?
Nein, das Einkommen spielt dafür keine Rolle. Versichert ist im Familienrecht nur die Beratung, nicht das Verfahren.
Lohnt sich ein zweiter Anwalt?
Er kostet bei diesem Einkommen zusätzlich 2.781,63 €. Bei Streit über Unterhalt, Vermögen oder Kinder ist eine eigene Vertretung meist sinnvoll, bei völliger Einigkeit oft nicht nötig.
Wie hoch ist der Verfahrenswert bei 6.500 € Nettoeinkommen?
19.500 € für die Ehesache (dreifaches Monatsnetto) plus 3.900 € für den Versorgungsausgleich mit zwei Anrechten, zusammen 23.400 €.
Was kostet eine Scheidung bei 6.500 € netto mit einem Anwalt?
Mit Versorgungsausgleich (zwei Anrechte) 3.652,63 € für Gericht und Anwalt zusammen. Davon entfallen 871,00 € auf das Gericht und 2.781,63 € auf den Anwalt.
